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Fristen-Check: Wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zustellen? Was passiert bei verspäteter Zustellung bei Eigentümerwechsel?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen der Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Aber lass uns das mal genauer anschauen. Einer der wichtigsten Punkte ist die Frist, bis wann de...

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Fristen-Check: Wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zustellen? Was passiert bei verspäteter Zustellung bei Eigentümerwechsel?

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen der Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Aber lass uns das mal genauer anschauen. Einer der wichtigsten Punkte ist die Frist, bis wann dein Vermieter dir die Abrechnung überhaupt zukommen lassen muss. Und was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt? Oder wenn es einen Eigentümerwechsel gab? Keine Panik, wir klären das alles!

Die magische 12-Monats-Frist: Wann muss deine Nebenkostenabrechnung da sein?

Stell dir vor, das Abrechnungsjahr ist wie ein Kalenderjahr – es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Dein Vermieter hat dann 12 Monate Zeit, um dir die Nebenkostenabrechnung für dieses Jahr zukommen zu lassen. Das bedeutet, wenn das Abrechnungsjahr am 31. Dezember endet, muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres bei dir im Briefkasten liegen.

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WichtigEs zählt der Zugang der Abrechnung bei dir, nicht das Datum, wann der Vermieter sie abgeschickt hat. Wenn die Abrechnung also am 31. Dezember in deinem Briefkasten landet, ist die Frist gewahrt, selbst wenn sie am 28. Dezember abgeschickt wurde.

Praxis-Tipp: Behalte immer im Auge, wann das Abrechnungsjahr endet und wann die 12-Monats-Frist abläuft. So kannst du sicherstellen, dass du die Abrechnung rechtzeitig erhältst und gegebenenfalls Einspruch einlegen kannst, wenn etwas nicht stimmt.

Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?

Hier kommt die gute Nachricht: Wenn dein Vermieter die Frist verpasst, musst du in der Regel keine Nachzahlung leisten! Der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung ist dann nämlich verwirkt. Das bedeutet, er kann das Geld nicht mehr von dir verlangen.

Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wenn dein Vermieter die Verspätung nicht zu verschulden hat, kann er die Abrechnung auch nach Ablauf der Frist noch erstellen und eine Nachzahlung von dir verlangen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein wichtiger Zulieferer, wie der Energieversorger, seine Rechnung so spät schickt, dass der Vermieter die Abrechnung nicht rechtzeitig erstellen konnte. Der Vermieter muss dir aber nachweisen, dass er die Verspätung nicht zu verantworten hat.

BGH-Urteil hilft dir: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (Az. VIII ZR 249/15) klargestellt, dass der Vermieter darlegen und beweisen muss, dass er die Verspätung nicht verschuldet hat. Das ist oft gar nicht so einfach für den Vermieter.

Praxis-Tipp: Wenn du eine verspätete Nebenkostenabrechnung erhältst, teile deinem Vermieter schriftlich mit, dass du die Nachzahlung aufgrund der verspäteten Abrechnung nicht leisten wirst. Bewahre eine Kopie des Schreibens auf!

Sonderfall Eigentümerwechsel: Wer muss abrechnen?

Stell dir vor, mitten im Abrechnungszeitraum wechselt dein Vermieter. Was passiert dann mit der Nebenkostenabrechnung? Grundsätzlich gilt: Derjenige Vermieter, der am Ende des Abrechnungszeitraums Eigentümer der Wohnung ist, muss die Abrechnung erstellen.

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BeispielDas Abrechnungsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Am 1. Juli wird die Wohnung verkauft. Der neue Eigentümer ist dann für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr verantwortlich.

Aber Achtung, jetzt wird es tricky: Der neue Eigentümer kann sich natürlich auf die Daten des alten Eigentümers stützen. Der alte Eigentümer ist verpflichtet, dem neuen Eigentümer alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit dieser die Abrechnung erstellen kann.

Was passiert, wenn der alte Eigentümer keine Infos weitergibt? Dann kann es für den neuen Eigentümer schwierig werden, die Abrechnung fristgerecht zu erstellen. In diesem Fall könnte die Verspätung wiederum unverschuldet sein, und er könnte trotzdem eine Nachzahlung von dir verlangen.

Praxis-Tipp: Informiere dich bei einem Eigentümerwechsel genau, wer für die Nebenkostenabrechnung zuständig ist. Kontaktiere im Zweifelsfall beide Eigentümer (alt und neu) und bitte um Klärung. So kannst du möglichen Problemen vorbeugen.

Was, wenn das Mietverhältnis während des Abrechnungszeitraums endet?

Auch hier gibt es eine Besonderheit. Wenn dein Mietverhältnis während des Abrechnungszeitraums endet, muss der Vermieter dir die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb der üblichen 12-Monats-Frist zukommen lassen. Er hat vielmehr eine angemessene Frist zur Erstellung der Abrechnung. Was "angemessen" ist, hängt vom Einzelfall ab.

Warum ist das so? Weil der Vermieter in diesem Fall oft erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums alle relevanten Daten (z.B. den Gesamtverbrauch des Hauses) hat, um deinen individuellen Verbrauch zu berechnen.

BGH hat auch hierzu was gesagt: Der BGH (Az. VIII ZR 57/17) hat entschieden, dass die Abrechnung so schnell wie möglich erstellt werden muss, sobald alle notwendigen Informationen vorliegen. Der Vermieter darf die Erstellung aber nicht unnötig hinauszögern.

Praxis-Tipp: Frage deinen Vermieter nach deinem Auszug, wann du mit der Nebenkostenabrechnung rechnen kannst. So hast du einen Anhaltspunkt und kannst gegebenenfalls nachhaken, wenn die Abrechnung zu lange auf sich warten lässt.

Was du tun kannst, wenn du Zweifel an der Abrechnung hast

Egal ob die Abrechnung pünktlich kommt oder nicht, du hast immer das Recht, die Abrechnung zu prüfen und Einspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst.

Hier sind ein paar Tipps:

  • Prüfe die formelle Richtigkeit: Sind alle Angaben korrekt (Name, Adresse, Abrechnungszeitraum)? Sind alle Kostenpositionen aufgeführt?
  • Vergleiche mit Vorjahresabrechnungen: Gibt es auffällige Unterschiede?
  • Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen.
  • Lass dich beraten: Mietervereine und Rechtsanwälte können dir bei der Prüfung der Abrechnung helfen.
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WichtigLege innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einspruch ein! Sonst verfallen deine Ansprüche.

Fazit: Fristen sind dein Freund!

Die Fristen rund um die Nebenkostenabrechnung sind nicht nur Paragraphen, sondern dein Recht als Mieter. Kennst du deine Rechte, kannst du dich vor unberechtigten Nachforderungen schützen und sicherstellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Also: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung! Und denk daran: Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragen und prüfen, als sich über den Tisch ziehen zu lassen. Viel Erfolg!

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