Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und fragst dich, ob das alles so seine Richtigkeit hat? Keine Sorge, das geht vielen so! Aber es gibt auch gute Nachrichten: Sowohl du als Mieter als auch dein Vermieter haben bestimmte Fristen, an die ihr euch halten müsst. Sonst kann es passieren, dass Nachforderungen oder Guthaben futsch sind. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht! Ich erkläre dir, welche Fristen du im Blick haben musst und was du tun kannst, wenn's mal knifflig wird.
Verjährung bei der Nebenkostenabrechnung: Was bedeutet das überhaupt?
Stell dir vor, du hast vergessen, deinem besten Freund zum Geburtstag zu gratulieren. Nach einer gewissen Zeit wird er dir das vielleicht nicht mehr übel nehmen, weil es "verjährt" ist. Ähnlich ist es bei der Nebenkostenabrechnung. Verjährung bedeutet im Grunde, dass ein Anspruch nach einer bestimmten Zeit nicht mehr durchgesetzt werden kann. Das gilt sowohl für Nachforderungen des Vermieters als auch für dein Guthaben als Mieter.
Warum gibt es das überhaupt? Ganz einfach: Damit Rechtssicherheit herrscht und nicht ewig alte Kamellen wieder auf den Tisch kommen.
Die Abrechnungsfrist: Wann muss dein Vermieter liefern?
Bevor wir uns die Verjährungsfristen genauer ansehen, ist es wichtig, die Abrechnungsfrist selbst zu kennen. Dein Vermieter hat nämlich nur zwölf Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen zu lassen. Der Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr, aber das kann auch anders vereinbart sein.
Die Verjährungsfrist für Nachforderungen des Vermieters
Okay, jetzt wird's spannend: Welche Frist hat dein Vermieter, um Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung geltend zu machen? Hier kommt die regelmäßige Verjährungsfrist ins Spiel. Diese beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Aber Achtung: Die Verjährung kann gehemmt werden. Das bedeutet, dass die Frist unterbrochen wird und von Neuem beginnt. Das passiert zum Beispiel, wenn der Vermieter einen Mahnbescheid erlässt oder Klage einreicht.
Dein Anspruch auf ein Guthaben: Wann ist das Geld weg?
Auch dein Anspruch auf ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt ebenfalls am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Was kannst du tun, wenn du denkst, dass etwas nicht stimmt?
Du hast eine Nebenkostenabrechnung bekommen und bist dir unsicher, ob alles korrekt ist? Keine Panik!
- •Prüfe die Abrechnung genau: Sind alle Positionen nachvollziehbar? Entsprechen die angegebenen Flächenangaben den Tatsachen?
- •Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Dein Vermieter muss dir das ermöglichen.
- •Kontaktiere deinen Vermieter: Sprich ihn auf deine Fragen und Bedenken an. Oft lassen sich Unklarheiten im Gespräch klären.
- •Hole dir professionelle Hilfe: Wenn du alleine nicht weiterkommst, kannst du dich an den Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
BGH-Urteile im Blick: Was sagen die Gerichte?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Vergangenheit schon oft mit Fragen rund um die Nebenkostenabrechnung befasst. Einige wichtige Urteile, die du kennen solltest:
- •BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009, Az. VIII ZR 164/08: Hier ging es um die Abrechnungsfrist und die Frage, wann der Vermieter eine verspätete Abrechnung noch geltend machen kann.
- •BGH, Urteil vom 25. Januar 2006, Az. VIII ZR 71/05: In diesem Urteil wurde klargestellt, dass der Mieter die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung einsehen darf.
Fazit: Fristen kennen, Rechte wahren!
Die Verjährung bei der Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiges Thema, das du als Mieter kennen solltest. Merke dir:
- •Dein Vermieter hat zwölf Monate Zeit, dir die Abrechnung zu schicken.
- •Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre – sowohl für Nachforderungen des Vermieters als auch für dein Guthaben.
- •Prüfe deine Abrechnung sorgfältig und lege im Zweifelsfall Widerspruch ein.
- •Lass dir professionell helfen, wenn du unsicher bist.
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