Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung bekommen? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders das Thema Abwassergebühren, die oft nach deinem Frischwasserverbrauch berechnet werden, sorgt für Fragezeichen. Aber keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen! Denn es gibt Situationen, in denen diese Berechnungsmethode unzulässig ist. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen.
Abwassergebühren: Was steckt dahinter?
Im Grunde ist es ganz einfach: Du verbrauchst Frischwasser, und das landet – mehr oder weniger – als Abwasser wieder in der Kanalisation. Die Kosten für die Reinigung dieses Abwassers werden dann als Abwassergebühren an dich weitergegeben. Soweit so logisch.
Das Problem ist nur: Nicht alles Frischwasser, das du beziehst, landet auch wirklich im Abwasserkanal. Denk nur mal an das Gießen deines Gartens oder das Befüllen deines Pools im Sommer. Dieses Wasser verdunstet oder versickert im Boden, ohne die Kläranlage zu belasten. Und genau hier liegt der Knackpunkt!
Wann die Berechnung nach Frischwasserverbrauch unzulässig ist
Die Berechnung der Abwassergebühren nach deinem Frischwasserverbrauch ist dann nicht zulässig, wenn du nachweisen kannst, dass ein Teil des Wassers nicht in die Kanalisation gelangt ist. Das klingt erstmal kompliziert, ist aber machbar.
Hier ein paar typische Szenarien:
- •Gartenbewässerung: Du hast einen großen Garten und bewässerst ihn regelmäßig. Das Wasser versickert im Boden und landet nicht in der Kanalisation.
- •Poolbefüllung: Du hast einen Pool und füllst ihn regelmäßig mit Frischwasser auf. Auch hier landet ein Teil des Wassers nicht im Abwasserkanal (zumindest nicht direkt).
- •Regenwassernutzung: Du nutzt Regenwasser zum Gießen oder für die Toilettenspülung. Dadurch sparst du Frischwasser und produzierst weniger Abwasser.
- •Defekte Wasserleitungen: Ein Rohrbruch im Garten oder ein undichtes Ventil kann dazu führen, dass Wasser unbemerkt versickert.
Der Trick mit dem Zwischenzähler: Dein Trumpf im Ärmel
Der einfachste und sicherste Weg, um nachzuweisen, dass du weniger Abwasser produziert hast, als dir in Rechnung gestellt wird, ist der Einbau eines Zwischenzählers für bestimmte Verbraucher.
So funktioniert's:
Du installierst einen zusätzlichen Wasserzähler (Zwischenzähler) an der Leitung, die beispielsweise zu deinem Gartenhahn oder deinem Pool führt. Dieser Zähler misst nur das Wasser, das du für diese Zwecke verbrauchst. Am Ende des Jahres kannst du dann die abgelesenen Werte des Zwischenzählers von deinem gesamten Frischwasserverbrauch abziehen. Das Ergebnis ist die Wassermenge, die tatsächlich in die Kanalisation gelangt ist.
Kosten und Installation:
Die Kosten für den Zwischenzähler und dessen Installation trägst du selbst. Aber die Investition lohnt sich oft, besonders wenn du einen großen Garten hast oder regelmäßig deinen Pool befüllst. Sprich am besten mit einem Installateur, um die Kosten im Vorfeld abzuklären.
Dein Vermieter muss das akzeptieren!
Dein Vermieter oder die Hausverwaltung muss die Installation eines Zwischenzählers akzeptieren und die daraus resultierende Reduzierung der Abwassergebühren berücksichtigen, wenn du nachweist, dass du einen Teil des Frischwassers nicht ins Abwassersystem eingeleitet hast. Das ist dein gutes Recht!
Das BGH-Urteil: Ein wichtiger Meilenstein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem Thema Abwassergebühren auseinandergesetzt und klargestellt, dass die Berechnung nach Frischwasserverbrauch dann unzulässig ist, wenn der Mieter nachweisen kann, dass ein Teil des Wassers nicht ins Abwassersystem gelangt ist.
Ein besonders wichtiges Urteil ist das BGH-Urteil vom 16. November 2011 (VIII ZR 21/11). Darin hat der BGH entschieden, dass der Mieter den Nachweis, dass ein Teil des Wassers nicht in die Kanalisation eingeleitet wurde, nicht lückenlos erbringen muss. Es reicht aus, wenn der Mieter glaubhaft darlegen kann, dass ein erheblicher Teil des Wassers beispielsweise zur Gartenbewässerung verwendet wurde und somit nicht ins Abwassersystem gelangt ist.
Was bedeutet das für dich?
Du musst nicht jeden Tropfen Wasser nachweisen. Es reicht, wenn du plausibel erklären kannst, warum ein Teil des Frischwassers nicht als Abwasser zurückgeflossen ist. Fotos von deinem bewässerten Garten, Rechnungen für Poolchemie oder eine Beschreibung deiner Regenwassernutzungsanlage können hier hilfreich sein.
Praktische Tipps für deine Nebenkostenabrechnung
- •Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau: Achte auf die Berechnungsgrundlage der Abwassergebühren. Wird dein Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt?
- •Sammle Beweise: Dokumentiere deinen Wasserverbrauch für Gartenbewässerung, Poolbefüllung oder Regenwassernutzung. Mache Fotos, hebe Rechnungen auf und notiere dir die Zeiten, in denen du den Garten bewässert hast.
- •Sprich mit deinem Vermieter: Erkläre deinem Vermieter, warum du der Meinung bist, dass die Berechnung der Abwassergebühren nicht korrekt ist. Zeige ihm deine Beweise und schlage die Installation eines Zwischenzählers vor.
- •Lass dich beraten: Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen. Die kennen sich mit dem Thema aus und können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
- •Nutze Vorlagen: Im Internet findest du Vorlagen für Widersprüche gegen deine Nebenkostenabrechnung. Passe diese Vorlagen an deine Situation an und schicke sie deinem Vermieter.
- •Fristen beachten: Du hast in der Regel zwölf Monate Zeit, um deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Widerspruch einzulegen. Verpasse diese Frist nicht!
Fazit: Dein Recht auf eine korrekte Abrechnung
Lass dich nicht mit einer zu hohen Abwasserrechnung abspeisen! Du hast das Recht auf eine korrekte Abrechnung, die deinen tatsächlichen Wasserverbrauch berücksichtigt. Mit ein bisschen Engagement und den richtigen Informationen kannst du sicherstellen, dass du nicht mehr bezahlst als nötig. Und denk dran: Der Zwischenzähler ist dein Freund! Also, ran an die Nebenkostenabrechnung und viel Erfolg!
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