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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Wann ist der Hausmeister 'zu teuer' und was können Mieter tun? (inkl. BGH-Urteile)

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und denkst dir: "Was, so viel für den Hausmeister?!" Keine Sorge, das geht vielen Mietern so. Hausmeisterkosten sind oft ein großer Poste...

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4 Min. Lesezeit
Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Wann ist der Hausmeister 'zu teuer' und was können Mieter tun? (inkl. BGH-Urteile)

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und denkst dir: "Was, so viel für den Hausmeister?!" Keine Sorge, das geht vielen Mietern so. Hausmeisterkosten sind oft ein großer Posten in der Abrechnung und es ist gut, genau hinzuschauen. In diesem Artikel zeige ich dir, wann ein Hausmeister vielleicht "zu teuer" ist und was du dagegen tun kannst.

Was macht ein Hausmeister eigentlich und was darf er abrechnen?

Bevor wir ins Detail gehen, klären wir kurz, was der Hausmeister so treibt und welche Kosten überhaupt umlagefähig sind. Grundsätzlich kümmert sich ein Hausmeister um die Instandhaltung und Pflege des Gebäudes und des Grundstücks. Dazu gehören typischerweise Aufgaben wie:

  • Reinigung: Treppenhaus, Gehwege, Gemeinschaftsräume
  • Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Blumen gießen
  • Winterdienst: Schneeräumen, Streuen
  • Kleinere Reparaturen: Glühbirnen wechseln, tropfende Wasserhähne abdichten
  • Überwachung: Ordnung und Sicherheit im Haus
Wichtig ist: Nicht alle Kosten, die für den Hausmeister anfallen, dürfen auch auf dich umgelegt werden. Laut Betriebskostenverordnung (§2 BetrKV) sind nur die Kosten umlagefähig, die tatsächlich für die oben genannten Tätigkeiten anfallen. Verwaltungs- und Instandsetzungskosten dürfen nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen! Wenn dein Hausmeister also hauptsächlich mit der Verwaltung des Hauses beschäftigt ist oder größere Reparaturen durchführt, darf das nicht auf dich umgelegt werden.

Wann ist der Hausmeister "zu teuer"?

Gute Frage! Es gibt leider keine pauschale Antwort, aber ein paar Anhaltspunkte, die dir helfen können:

  • Vergleich mit anderen Mietobjekten: Informiere dich, wie hoch die Hausmeisterkosten in vergleichbaren Mietobjekten in deiner Gegend sind. Sprich mit Nachbarn oder schau in Foren.
  • Aufgaben und Arbeitszeit: Hinterfrage, ob die abgerechneten Stunden des Hausmeisters im Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Leistungen stehen. Ist der Hausmeister wirklich so viel beschäftigt, wie abgerechnet wird?
  • Unwirtschaftlichkeit: Werden teure Dienstleister für Aufgaben beauftragt, die der Hausmeister eigentlich selbst erledigen könnte? Beispiel: Der Hausmeister könnte den Rasen mähen, aber stattdessen wird ein teurer Gartenbaubetrieb beauftragt.
  • Pauschale vs. Einzelabrechnung: Wird eine Pauschale für den Hausmeister abgerechnet oder werden die einzelnen Stunden und Tätigkeiten aufgeführt? Eine detaillierte Abrechnung ist immer transparenter und ermöglicht dir eine bessere Kontrolle.
BGH-Urteile im Blick: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Hausmeisterkosten befasst. Wichtig ist, dass die Kosten angemessen sein müssen. Das bedeutet, dass die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sein dürfen im Vergleich zu den erbrachten Leistungen. Ein BGH-Urteil (z.B. VIII ZR 190/09) hat beispielsweise entschieden, dass überhöhte Hausmeisterkosten nicht einfach auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Was kannst du tun, wenn du Zweifel hast?

Okay, du hast den Verdacht, dass die Hausmeisterkosten in deiner Abrechnung zu hoch sind. Keine Panik, hier sind ein paar Tipps, was du jetzt tun kannst:

  1. 1.Belegeinsicht: Das ist dein wichtigstes Recht! Fordere die Belege zur Nebenkostenabrechnung an. Du hast das Recht, alle Rechnungen und Verträge einzusehen, die mit den Hausmeisterkosten zusammenhängen.
  2. 2.Abrechnung prüfen: Schau dir die Abrechnung genau an. Sind alle Kostenpositionen klar und verständlich? Werden Verwaltungs- oder Instandsetzungskosten abgerechnet? Sind die Arbeitsstunden plausibel?
  3. 3.Gespräch mit dem Vermieter: Suche das Gespräch mit deinem Vermieter. Erkläre deine Bedenken und bitte um eine Erklärung der hohen Kosten. Vielleicht gibt es eine plausible Erklärung, die du bisher nicht kanntest.
  4. 4.Einspruch einlegen: Wenn du nach der Belegeinsicht und dem Gespräch mit dem Vermieter immer noch Zweifel hast, lege innerhalb der Einspruchsfrist (12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Begründe deinen Widerspruch so genau wie möglich und nenne die konkreten Punkte, die du beanstandest.
  5. 5.Mieterverein oder Anwalt: Wenn du dir unsicher bist oder der Vermieter nicht kooperativ ist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. du können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen und die Abrechnung professionell prüfen.

Achte auf die Aufgabenverteilung: Hausmeister vs. externe Dienstleister

Ein wichtiger Punkt ist die Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem Hausmeister und externen Dienstleistern. Wird beispielsweise für die Gartenpflege zusätzlich ein Gartenbaubetrieb beauftragt, obwohl der Hausmeister diese Aufgabe eigentlich auch erledigen könnte? In solchen Fällen solltest du genauer hinsehen.

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BeispielLaut BGH (VIII ZR 149/13) müssen Vermieter bei der Beauftragung von Dienstleistern wirtschaftlich handeln. Wenn der Hausmeister die Gartenpflege genauso gut erledigen könnte, ist es unwirtschaftlich, einen teuren Gartenbaubetrieb zu beauftragen und die Kosten auf die Mieter umzulegen.

Fazit: Augen auf bei den Hausmeisterkosten!

Die Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung können ganz schön ins Gewicht fallen. Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen und deine Rechte als Mieter zu kennen. Scheue dich nicht, die Belege einzusehen, die Abrechnung zu prüfen und im Zweifelsfall Widerspruch einzulegen. Mit etwas Recherche und Hartnäckigkeit kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel für den Hausmeister bezahlst und deine Nebenkosten im Rahmen bleiben. Und denk dran: Im Zweifel hilft dir der Mieterverein oder ein Anwalt weiter! Lass dich nicht einschüchtern!

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