Na, fühlst du dich auch manchmal von deiner Nebenkostenabrechnung erschlagen? Besonders der Posten "Wasserverbrauch" kann ganz schön ins Geld gehen. Aber was, wenn der Wasserzähler gar nicht richtig tickt? Wenn er falsch geeicht ist und dir mehr Wasser berechnet, als du tatsächlich verbraucht hast? Keine Panik! In diesem Ratgeber zeige ich dir, wie du Fehler bei der Wasserzähler-Eichung erkennst und deine Nebenkostenabrechnung erfolgreich anfechten kannst.
Die tickende Zeitbombe: Warum die Eichung deines Wasserzählers so wichtig ist
Stell dir vor, dein Wasserzähler ist wie eine ungenaue Waage. Er misst nicht richtig, und du zahlst für "virtuelles" Wasser, das nie durch deine Rohre geflossen ist. Die Eichung eines Wasserzählers ist deshalb extrem wichtig. du garantiert, dass das Gerät korrekt misst und du nur für den tatsächlichen Verbrauch zahlst. In Deutschland ist die Eichung von Messgeräten, also auch von Wasserzählern, gesetzlich geregelt. Das Eichgesetz und die Eichordnung legen fest, wie lange ein Wasserzähler geeicht sein darf und wann er ausgetauscht oder nachegeicht werden muss.
Konkret: Ein Kaltwasserzähler muss in der Regel alle sechs Jahre ausgetauscht oder nachegeicht werden. Für Warmwasserzähler gilt sogar eine Frist von fünf Jahren.
Aber was passiert, wenn diese Frist überschritten wird? Dann ist der Zähler nicht mehr geeicht, und die darauf basierende Verbrauchserfassung kann angezweifelt werden.
Alarmglocken: So erkennst du Fehler bei der Wasserzähler-Eichung
Klar, du kannst nicht einfach so erkennen, ob dein Wasserzähler falsch geeicht ist. Aber es gibt einige Anzeichen, die dich stutzig machen sollten:
- •Ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch: Ist dein Verbrauch plötzlich deutlich höher als in den Vorjahren, obwohl sich dein Verhalten nicht geändert hat? Das könnte ein Hinweis auf einen defekten oder nicht mehr geeichten Zähler sein.
- •Abweichungen im Vergleich zu Nachbarn: Vergleiche deinen Wasserverbrauch mit dem deiner Nachbarn. Wenn du in etwa die gleiche Personenzahl im Haushalt hast und ähnliche Gewohnheiten, sollte der Verbrauch nicht extrem auseinanderliegen.
- •Fehlende Eichmarke: Überprüfe den Wasserzähler auf die Eichmarke. Diese gibt Auskunft darüber, wann der Zähler zuletzt geeicht wurde. Ist die Frist abgelaufen oder die Marke gar nicht vorhanden, solltest du hellhörig werden.
Dein Recht: So fechtest du die Nebenkostenabrechnung an
Wenn du den Verdacht hast, dass dein Wasserzähler nicht korrekt misst, solltest du aktiv werden. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst:
- 1.Prüfe die Nebenkostenabrechnung: Kontrolliere die Abrechnung genau. Ist das Eichdatum des Wasserzählers angegeben? Wurde der Zählerstand korrekt erfasst?
- 2.Fordere Einsicht in die Unterlagen: Du hast das Recht, alle relevanten Unterlagen einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen, beispielsweise die Ableseprotokolle und die Wartungsnachweise der Wasserzähler.
- 3.Informiere den Vermieter: Teile deinem Vermieter schriftlich mit, dass du Zweifel an der Korrektheit des Wasserzählers hast und die Nebenkostenabrechnung deshalb anfechten möchtest. Fordere ihn auf, den Zähler überprüfen zu lassen oder ihn auszutauschen. Setze ihm eine angemessene Frist.
- 4.Bezahle unter Vorbehalt: Bezahle die Nebenkostenabrechnung, aber erkläre schriftlich, dass du dies unter Vorbehalt tust. So vermeidest du Mahnungen und mögliche Rechtsstreitigkeiten.
- 5.Hol dir professionelle Hilfe: Wenn dein Vermieter nicht reagiert oder du dir unsicher bist, kannst du dich an den Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
BGH im Blick: Was die Rechtsprechung sagt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mehrfach mit dem Thema Wasserzähler und Nebenkostenabrechnung befasst. Einige wichtige Urteile, die dir bei der Anfechtung helfen können:
- •BGH, Urteil vom 17.11.2004, VIII ZR 194/03: Hier hat der BGH entschieden, dass der Vermieter für die ordnungsgemäße Funktion der Messgeräte verantwortlich ist. Er muss sicherstellen, dass die Zähler geeicht sind und korrekt messen.
- •BGH, Urteil vom 27.06.2007, VIII ZR 202/06: In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass der Mieter die gesamte Nebenkostenabrechnung anfechten kann, wenn ein wesentlicher Teil der Abrechnung fehlerhaft ist (z.B. durch einen nicht geeichten Wasserzähler).
- •BGH, Urteil vom 16.07.2014, VIII ZR 340/13: Hier ging es um die Schätzung des Wasserverbrauchs, wenn ein Zähler defekt ist. Der BGH hat betont, dass die Schätzung sachgerecht erfolgen muss und sich am Verbrauch der Vorjahre oder dem vergleichbarer Wohnungen orientieren sollte.
Der Schätzwert: Wenn der Zähler streikt
Wenn dein Wasserzähler defekt ist oder die Eichfrist überschritten wurde, darf dein Vermieter den Wasserverbrauch nicht einfach willkürlich schätzen. Die Schätzung muss nachvollziehbar und sachgerecht erfolgen.
Als Faustregel gilt: Die Schätzung sollte sich am durchschnittlichen Wasserverbrauch der Vorjahre orientieren, oder an dem Verbrauch vergleichbarer Wohnungen im Haus.
Fazit: Bleib am Ball und wehr dich!
Lass dich nicht von einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung einschüchtern! Wenn du den Verdacht hast, dass dein Wasserzähler nicht korrekt misst, solltest du aktiv werden. Prüfe die Abrechnung, fordere Einsicht in die Unterlagen und informiere deinen Vermieter. Die BGH-Urteile geben dir Rückendeckung. Und denk daran: Du bist nicht allein! Der Mieterverein oder ein Anwalt können dir bei der Anfechtung helfen und deine Rechte durchsetzen. Mit den richtigen Informationen und dem nötigen Durchhaltevermögen kannst du dich vor ungerechtfertigten Kosten schützen und dafür sorgen, dass du nur für das Wasser zahlst, das du wirklich verbrauchst hast. Viel Erfolg!
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