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Die 'Abrechnungsspitze' in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter zahlen müssen und wie sie sich gegen unzulässige Nachforderungen wehren

Na, flattert dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, was du da eigentlich genau bezahlst? Besonders die "Abrechnungsspitze" – also die Nachforderung, die am Ende dra...

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4 Min. Lesezeit
Die 'Abrechnungsspitze' in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter zahlen müssen und wie sie sich gegen unzulässige Nachforderungen wehren

Na, flattert dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du fragst dich, was du da eigentlich genau bezahlst? Besonders die "Abrechnungsspitze" – also die Nachforderung, die am Ende draufsteht – kann ganz schön wehtun. Keine Sorge, du bist nicht allein! Viele Mieter haben damit zu kämpfen. In diesem Artikel zeige ich dir, was es mit dieser Abrechnungsspitze auf sich hat, was du zahlen musst und wie du dich gegen unzulässige Forderungen wehren kannst.

Was ist die Abrechnungsspitze überhaupt?

Stell dir vor, du zahlst jeden Monat einen bestimmten Betrag als Vorauszahlung für deine Nebenkosten. Dazu gehören zum Beispiel Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeister. Am Ende des Abrechnungszeitraums (meistens ein Kalenderjahr) rechnet dein Vermieter ab, wie hoch die tatsächlichen Kosten waren.

Die Abrechnungsspitze ist die Differenz zwischen deinen Vorauszahlungen und den tatsächlichen Kosten. Waren die Kosten höher als deine Vorauszahlungen, musst du nachzahlen – das ist die Abrechnungsspitze. Waren sie niedriger, bekommst du Geld zurück.

Was du zahlen musst: Die Grundlagen

Grundsätzlich musst du nur die Kosten tragen, die tatsächlich entstanden sind und die ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Das bedeutet:

  • Die Kosten müssen umlagefähig sein: Dein Vermieter darf nur Kosten abrechnen, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden. Typische umlagefähige Kosten sind in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelistet.
  • Die Abrechnung muss transparent sein: Du musst nachvollziehen können, wie die Kosten entstanden sind und wie sie auf die einzelnen Mieter verteilt wurden. Die Abrechnung muss also verständlich und detailliert sein.
  • Die Kosten müssen angemessen sein: Dein Vermieter darf keine überhöhten Preise verlangen. Er muss wirtschaftlich handeln.

Wann du der Abrechnungsspitze widersprechen solltest

Nicht jede Abrechnungsspitze ist gerechtfertigt. Hier sind einige Fälle, in denen du genauer hinschauen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen solltest:

  • Fehler in der Abrechnung: Kontrolliere die Abrechnung sorgfältig auf Rechenfehler, falsche Angaben oder unzulässige Kosten.
  • Umlageschlüssel falsch angewendet: Überprüfe, ob der Umlageschlüssel (z.B. Wohnfläche) korrekt angewendet wurde.
  • Kostenpositionen nicht umlagefähig: Sind Kosten aufgeführt, die nicht im Mietvertrag stehen oder laut Gesetz nicht umlagefähig sind?
  • Unwirtschaftliches Verhalten des Vermieters: Hat dein Vermieter unnötig hohe Kosten verursacht?
⚠️
WichtigLege deinen Widerspruch immer schriftlich und innerhalb der Widerspruchsfrist (12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) ein.

Wie du dich gegen eine unzulässige Nachforderung wehrst: Tipps und Tricks

  1. 1.Abrechnung prüfen: Nimm dir Zeit, die Abrechnung genau zu prüfen. Vergleiche sie mit den Vorjahresabrechnungen und achte auf Auffälligkeiten.
  2. 2.Belege einsehen: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Fordere diese bei deinem Vermieter an.
  3. 3.Fristen beachten: Die Abrechnung muss dir spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Nach Ablauf dieser Frist kann dein Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen. Allerdings gilt auch für dich eine Frist: Du hast 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen.
  4. 4.Musterschreiben nutzen: Im Internet findest du zahlreiche Musterschreiben für den Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Diese kannst du an deine individuelle Situation anpassen.
  5. 5.Beratung suchen: Wenn du dir unsicher bist, suche dir professionelle Hilfe. Mietervereine oder ein Anwalt für Mietrecht können dir weiterhelfen.

BGH-Urteile, die du kennen solltest

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen wichtige Aspekte der Nebenkostenabrechnung geklärt. Hier sind ein paar Beispiele:

  • BGH, Urteil vom 20.07.2005, Az. VIII ZR 371/04: Der Vermieter muss die Abrechnung so gestalten, dass der Mieter sie nachvollziehen kann.
  • BGH, Urteil vom 08.03.2006, Az. VIII ZR 78/05: Der Mieter hat das Recht, die Originalbelege einzusehen.
  • BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az. VIII ZR 142/05: Die Abrechnungsfrist beträgt 12 Monate.
Diese Urteile können dir helfen, deine Rechte besser zu verstehen und dich im Streitfall zu argumentieren.

Was passiert, wenn dein Vermieter die Belege nicht vorlegt?

Wenn dein Vermieter sich weigert, dir die Belege vorzulegen, hast du gute Karten, um die Nachforderung abzulehnen. Denn ohne Belege kann er nicht beweisen, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind und ordnungsgemäß abgerechnet wurden. In diesem Fall solltest du deinen Widerspruch aufrechterhalten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Wann die Abrechnungsspitze verjährt

Auch für die Abrechnungsspitze gibt es eine Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn du also im Jahr 2024 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 erhältst, verjährt der Anspruch auf die Abrechnungsspitze am 31. Dezember 2027.

⚠️
WichtigDie Verjährung beginnt nicht, wenn dein Vermieter die Abrechnung erst verspätet erstellt hat.

Fazit

Die Abrechnungsspitze in der Nebenkostenabrechnung kann ganz schön ins Geld gehen. Aber du bist nicht machtlos! Indem du deine Rechte kennst, die Abrechnung sorgfältig prüfst und gegebenenfalls Widerspruch einlegst, kannst du dich gegen unzulässige Forderungen wehren. Scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn du dich unsicher fühlst. So kannst du sicherstellen, dass du nur das bezahlst, was du wirklich musst. Viel Erfolg!

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