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Gemeinschaftsantenne vs. Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung: Wann Mieter Wahlfreiheit haben und wie sie zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und Fragezeichen über dem Kopf? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders knifflig wird’s, wenn es um Posten wie Gemeinschaftsantenne od...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Gemeinschaftsantenne vs. Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung: Wann Mieter Wahlfreiheit haben und wie sie zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und Fragezeichen über dem Kopf? Keine Sorge, das geht vielen so! Besonders knifflig wird’s, wenn es um Posten wie Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss geht. Da fragst du dich vielleicht: Muss ich das wirklich zahlen? Und habe ich überhaupt eine Wahl? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen!

Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss: Was steht in deinem Mietvertrag?

Das A und O ist natürlich dein Mietvertrag. Schau genau rein! Steht dort etwas von einer Gemeinschaftsantenne oder einem Kabelanschluss?

  • Wenn im Mietvertrag nichts steht: Super! Dann bist du grundsätzlich frei in deiner Entscheidung, wie du dein Fernsehprogramm empfängst. Du kannst dir eine eigene Satellitenschüssel auf den Balkon stellen (Achtung: vorher mit dem Vermieter absprechen!), einen Streamingdienst nutzen oder eben einen eigenen Kabelanschlussvertrag abschließen.
  • Wenn im Mietvertrag etwas von einer Gemeinschaftsantenne steht: Dann bist du erst mal verpflichtet, dich an die Nutzung der Gemeinschaftsantenne zu halten und die entsprechenden Kosten in der Nebenkostenabrechnung zu tragen. Aber Achtung! Es gibt Ausnahmen, die wir uns gleich noch ansehen.
  • Wenn im Mietvertrag etwas von einem Kabelanschluss steht: Auch hier gilt: Erst mal musst du zahlen, wenn der Kabelanschluss als "sonstige Betriebskosten" im Mietvertrag aufgeführt ist. Aber auch hier gibt es Wege, wie du dich wehren kannst.

Wann du Wahlfreiheit hast – und dein Geld zurückfordern kannst!

Auch wenn dein Mietvertrag etwas anderes sagt, gibt es Situationen, in denen du nicht verpflichtet bist, für die Gemeinschaftsantenne oder den Kabelanschluss zu zahlen:

  • Du nutzt den Anschluss gar nicht: Das ist der häufigste Fall. Wenn du nachweislich keinen Fernseher hast oder das Signal der Gemeinschaftsantenne/des Kabelanschlusses nicht nutzt, musst du die Kosten dafür nicht tragen. Das hat der BGH schon mehrfach entschieden (z.B. BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 87/05).
  • Du hast einen eigenen Vertrag: Wenn du bereits einen eigenen Kabelanschlussvertrag abgeschlossen hast und dadurch doppelt zahlst, kannst du dich wehren. Zeige deinem Vermieter, dass du bereits anderweitig versorgt bist und verlange die Herausnahme des Postens aus der Nebenkostenabrechnung.
  • Unzumutbare Einschränkung deiner Wahlfreiheit: In manchen Fällen kann es unzumutbar sein, dich zur Nutzung der Gemeinschaftsantenne oder des Kabelanschlusses zu zwingen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du aufgrund deiner persönlichen Umstände (z.B. Sprachkenntnisse, Sehbehinderung) auf bestimmte Sender oder Funktionen angewiesen bist, die über die Gemeinschaftsanlage nicht empfangen werden können.
  • Modernisierungsumlage ohne Zustimmung: Manchmal versuchen Vermieter, die Kosten für die Umstellung auf einen digitalen Kabelanschluss oder eine verbesserte Gemeinschaftsantenne über eine Modernisierungsumlage auf die Mieter umzulegen. Das ist aber nur dann zulässig, wenn die Mieter der Modernisierung vorher zugestimmt haben oder die Maßnahme unumgänglich war. Achte genau darauf, ob die Umlage rechtens ist!

So forderst du zu viel gezahlte Gebühren zurück!

Du hast den Verdacht, dass du zu Unrecht für die Gemeinschaftsantenne oder den Kabelanschluss zahlst? Keine Panik, so gehst du vor:

  1. 1.Nebenkostenabrechnung prüfen: Schau dir die Abrechnung genau an. Wie hoch ist der Posten für Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss? Werden die Kosten korrekt auf alle Mieter verteilt? Gibt es Auffälligkeiten?
  1. 2.Einspruch einlegen: Wenn du Fehler entdeckst oder der Meinung bist, dass du die Kosten nicht tragen musst, lege innerhalb der Einspruchsfrist (meist 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Einspruch beim Vermieter ein.
  1. 3.Begründe deinen Einspruch: Erkläre dem Vermieter detailliert, warum du die Kosten für ungerechtfertigt hältst. Lege Beweise bei, z.B. deinen eigenen Kabelanschlussvertrag, ein Schreiben von deinem Kabelanbieter, dass du dort zahlst, oder eine eidesstattliche Versicherung, dass du keinen Fernseher hast.
  1. 4.Musterbrief nutzen: Im Internet findest du zahlreiche Musterbriefe für den Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung. Passe den Brief an deine individuelle Situation an.
  1. 5.Hartnäckig bleiben: Lass dich nicht abwimmeln! Wenn der Vermieter deinen Einspruch ablehnt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
  1. 6.Gerichtliche Auseinandersetzung: Im schlimmsten Fall musst du deine Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Das ist zwar mit Kosten und Aufwand verbunden, kann sich aber lohnen, wenn du im Recht bist.

Tipps für die Zukunft

Damit du in Zukunft nicht wieder vor dem gleichen Problem stehst, hier noch ein paar Tipps:

  • Mietvertrag genau lesen: Achte schon vor der Unterschrift auf Klauseln zur Gemeinschaftsantenne/zum Kabelanschluss.
  • Gespräch mit dem Vermieter: Sprich mit deinem Vermieter über deine Wünsche und Bedürfnisse bezüglich des Fernsehempfangs. Vielleicht findet ihr eine einvernehmliche Lösung.
  • Protokollieren: Notiere dir, wann du welchen Fernsehempfang genutzt hast und wann nicht. Das kann im Streitfall hilfreich sein.
  • Aktuelle Urteile kennen: Informiere dich über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Nebenkostenabrechnung.

Modernisierung und die Kabelgebühren: Was du wissen musst

Gerade bei älteren Mietverträgen kann es vorkommen, dass der Vermieter versucht, durch eine "Modernisierung" die Kabelgebühren dauerhaft auf dich abzuwälzen. Das passiert oft, indem er argumentiert, dass die Umstellung auf einen digitalen Kabelanschluss eine Wertverbesserung der Wohnung darstellt und somit umlagefähig ist.

Aber Achtung! Auch hier gilt: Du musst der Modernisierung nicht zustimmen, wenn sie für dich keine Verbesserung darstellt. Und selbst wenn du zustimmst, müssen die Kosten angemessen sein. Lasse dich hier im Zweifelsfall von einem Mieterverein beraten.

BGH-Urteil zur Umlagefähigkeit von Kabelgebühren (BGH, Urteil vom 18.11.2015, VIII ZR 266/14): Der BGH hat klargestellt, dass die Kosten für einen Kabelanschluss auch nach einer Modernisierung nicht automatisch auf die Mieter umgelegt werden dürfen, wenn diese den Anschluss nicht nutzen oder eine anderweitige Versorgung bevorzugen. Dieses Urteil stärkt deine Position erheblich!

Fazit

Das Thema Gemeinschaftsantenne und Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung ist komplex, aber mit dem richtigen Wissen und etwas Hartnäckigkeit kannst du dich erfolgreich gegen ungerechtfertigte Kosten wehren. Prüfe deine Abrechnung genau, lege im Zweifelsfall Einspruch ein und lass dich von Experten beraten. So sorgst du dafür, dass du nur das bezahlst, was du wirklich nutzen möchtest! Und denk dran: Du hast mehr Rechte, als du vielleicht denkst!

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