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Falsche Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung: Anspruch auf Rückzahlung und Mietminderung? Inklusive BGH-Urteil

Hey Kumpel, Mist, schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten? Und du fragst dich, ob alles mit rechten Dingen zugeht? Vor allem, wenn dir die angege...

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5 Min. Lesezeit
Falsche Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung: Anspruch auf Rückzahlung und Mietminderung? Inklusive BGH-Urteil

Hey Kumpel,

Mist, schon wieder die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten? Und du fragst dich, ob alles mit rechten Dingen zugeht? Vor allem, wenn dir die angegebene Wohnfläche komisch vorkommt? Dann bist du hier genau richtig! Wir schauen uns das Thema "Falsche Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung" mal ganz genau an. Ich erkläre dir, wann du Geld zurückbekommst und sogar deine Miete mindern kannst. Keine Panik, wir kriegen das hin!

Warum die richtige Wohnfläche so wichtig ist

Die Wohnfläche ist super wichtig, denn viele Nebenkosten werden nach der Wohnfläche verteilt. Denk an Kosten für Müllabfuhr, Gebäudeversicherung oder die Treppenhausreinigung. Je größer deine Wohnung laut Abrechnung ist, desto mehr musst du auch bezahlen. Wenn die angegebene Fläche nicht stimmt, kann das ganz schön ins Geld gehen.

Wann ist die Wohnfläche "falsch"?

Ganz einfach: Wenn die Fläche in deinem Mietvertrag nicht mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmt. Aber Achtung: Nicht jede kleine Abweichung ist gleich ein Problem. Es gibt da bestimmte Grenzen, die wir uns gleich noch genauer anschauen.

Die 10%-Grenze und das BGH-Urteil

Hier kommt das berühmt-berüchtigte BGH-Urteil ins Spiel (BGH, Urteil vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14). Der Bundesgerichtshof hat nämlich gesagt: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, dann gilt die im Mietvertrag genannte Fläche als fehlerhaft.

Was bedeutet das für dich?

  • Mehr als 10% Abweichung: Du hast Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Nebenkosten und unter Umständen sogar auf Mietminderung (dazu später mehr).
  • Weniger als 10% Abweichung: Dann sieht es leider schlechter aus. In dem Fall gilt die im Mietvertrag angegebene Fläche, auch wenn sie nicht ganz genau stimmt.
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BeispielIn deinem Mietvertrag stehen 70 qm. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt aber nur 60 qm. Das ist eine Abweichung von über 14%! (70 - 60 = 10 qm; 10 qm / 70 qm = ca. 14,3%). In diesem Fall hast du gute Chancen auf Rückzahlung und Mietminderung.

Was gehört zur Wohnfläche?

Die Wohnflächenberechnung ist manchmal tricky. Hier ein paar wichtige Punkte:

  • Dazu gehören: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur, Abstellräume innerhalb der Wohnung.
  • Teilweise dazu gehören: Balkone, Terrassen (in der Regel zu 25% bis 50% der Fläche).
  • Nicht dazu gehören: Keller, Dachboden (wenn nicht ausgebaut), Treppenhaus, Gemeinschaftsräume.
Wichtig: Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt. Im sozialen Wohnungsbau gelten oft andere Regeln. Frag im Zweifelsfall einen Experten!

Wie finde ich die richtige Wohnfläche heraus?

Am besten misst du deine Wohnung selbst aus. Achte darauf, dass du dich an die Regeln der Wohnflächenverordnung hältst. Alternativ kannst du auch einen Architekten oder Sachverständigen beauftragen, das für dich zu erledigen. Das kostet zwar Geld, aber es kann sich lohnen, wenn du dir unsicher bist oder die Abweichung sehr groß ist.

Rückzahlung und Mietminderung – So geht's!

Okay, du hast festgestellt, dass deine Wohnfläche falsch ist. Was nun?

Anspruch auf Rückzahlung der Nebenkosten

Wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt, hast du Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Nebenkosten. Dein Vermieter muss dann die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre (maximal 3 Jahre, Stichwort Verjährung!) korrigieren und dir das zu viel gezahlte Geld zurückzahlen.

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BeispielDeine Wohnung ist laut Mietvertrag 80 qm groß, tatsächlich aber nur 70 qm. Die jährlichen Nebenkosten betragen 1.600 Euro. Das sind 20 Euro pro Quadratmeter (1.600 Euro / 80 qm). Du zahlst also pro Jahr 200 Euro zu viel (10 qm x 20 Euro). Für die letzten 3 Jahre ergibt das eine Rückzahlung von 600 Euro!

Mietminderung wegen falscher Wohnfläche

Nicht nur die Nebenkosten, auch deine Miete kann betroffen sein. Wenn die Wohnfläche deutlich kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, hast du das Recht, deine Miete zu mindern (BGB § 536). Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Abweichung ab.

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WichtigInformiere deinen Vermieter schriftlich über die falsche Wohnfläche und kündige an, dass du deine Miete mindern wirst. Am besten schickst du den Brief per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast.

Praxisbeispiel: Familie Müller und die versteckte Quadratmeter

Familie Müller wohnt in einer Wohnung, die laut Mietvertrag 90 qm groß sein soll. Als sie ihre Wohnung renovieren, messen sie die Räume genauer aus und stellen fest, dass die Wohnung tatsächlich nur 78 qm groß ist. Das sind über 13% Abweichung!

Familie Müller informiert ihren Vermieter schriftlich über die falsche Wohnfläche. du fordern die Korrektur der Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und kündigen eine Mietminderung an.

Der Vermieter weigert sich zunächst, die Nebenkostenabrechnungen zu korrigieren und akzeptiert auch keine Mietminderung. Familie Müller wendet sich daraufhin an einen Anwalt für Mietrecht. Der Anwalt setzt dem Vermieter eine Frist zur Korrektur der Abrechnungen und zur Rückzahlung des zu viel gezahlten Geldes. Schließlich lenkt der Vermieter ein und zahlt Familie Müller die zu viel gezahlten Nebenkosten zurück. Außerdem einigen sie sich auf eine angemessene Mietminderung.

Checkliste: Was du tun kannst

  • Mietvertrag prüfen: Welche Wohnfläche ist im Mietvertrag angegeben?
  • Wohnung ausmessen: Miss deine Wohnung selbst aus oder beauftrage einen Experten.
  • Abweichung berechnen: Wie groß ist die Differenz zwischen angegebener und tatsächlicher Wohnfläche?
  • Vermieter informieren: Informiere deinen Vermieter schriftlich über die falsche Wohnfläche.
  • Nebenkostenabrechnungen prüfen: Fordere die Korrektur der Abrechnungen und die Rückzahlung des zu viel gezahlten Geldes.
  • Mietminderung ankündigen: Kündige eine Mietminderung an, wenn die Abweichung erheblich ist.
  • Rechtlichen Rat einholen: Wenn dein Vermieter sich querstellt, wende dich an einen Anwalt für Mietrecht oder eine Mieterberatung.

Fazit: Lass dich nicht übers Ohr hauen!

Eine falsche Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung kann dich ganz schön viel Geld kosten. Aber jetzt weißt du, worauf du achten musst und welche Rechte du hast. Also, prüf deine Abrechnung und lass dich nicht übers Ohr hauen!

Und wenn du keine Lust auf den ganzen Papierkram hast oder dir unsicher bist, dann schau mal bei Mister Check vorbei. Die helfen dir, deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und dein Geld zurückzuholen. Viel Erfolg!

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