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Frist verpasst! Was Mieter tun können, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt (inkl. Musterbrief)

Mist! Deine Nebenkostenabrechnung ist immer noch nicht da und der Briefkasten bleibt leer? Keine Panik! Viele Mieter kennen das Problem. Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist oft ein Stein des Ansto...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Frist verpasst! Was Mieter tun können, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt (inkl. Musterbrief)

Mist! Deine Nebenkostenabrechnung ist immer noch nicht da und der Briefkasten bleibt leer? Keine Panik! Viele Mieter kennen das Problem. Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist oft ein Stein des Anstoßes. Aber was kannst du tun, wenn dein Vermieter die Abrechnungsfrist verpasst hat? Keine Sorge, ich helfe dir, dich in diesem Dschungel zurechtzufinden und zeige dir, welche Rechte du hast.

Warum ist die Frist überhaupt wichtig?

Stell dir vor, du kaufst etwas im Laden. Nach einem Jahr kommt der Verkäufer und sagt: "Ach ja, die Rechnung dafür ist jetzt fällig!". Würdest du das akzeptieren? Wahrscheinlich nicht. Ähnlich ist es bei der Nebenkostenabrechnung. Der Gesetzgeber hat Fristen festgelegt, um Klarheit und Fairness zu gewährleisten. Dein Vermieter hat nämlich nicht unendlich Zeit, dir die Abrechnung zukommen zu lassen.

Die Abrechnungsfrist ist in § 556 Abs. 3 BGB geregelt. Dein Vermieter muss dir die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Der Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr. Wenn dein Mietverhältnis also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft, muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein.

Was passiert, wenn die Frist gerissen ist?

Wenn die 12-Monats-Frist verstrichen ist und du immer noch keine Abrechnung hast, dann hat dein Vermieter in der Regel Pech gehabt. Er kann keine Nachforderungen mehr von dir verlangen. Das bedeutet: Selbst wenn die Abrechnung eigentlich eine Nachzahlung ergeben würde, musst du diese nicht mehr begleichen. Super, oder?

Aber Achtung! Es gibt Ausnahmen. Die Frist gilt nicht, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Energieversorger dem Vermieter die Rechnung erst sehr spät geschickt hat. Allerdings muss der Vermieter dies dann auch beweisen.

⚠️
WichtigDu musst dich auf die Verjährung berufen! Dein Vermieter wird dir wahrscheinlich trotzdem eine Abrechnung schicken (oder zumindest versuchen, die Nachzahlung einzutreiben). Du musst ihm dann schriftlich mitteilen, dass du die Zahlung aufgrund der versäumten Frist verweigerst. Dies nennt man die Einrede der Verjährung.

Was ist, wenn ich Guthaben habe?

Die Sache wird etwas komplizierter, wenn du eigentlich ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zu erwarten hast. Hier gilt: Dein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens verjährt erst nach drei Jahren. Das bedeutet, dass du auch dann noch Anspruch auf die Auszahlung hast, wenn die Abrechnung verspätet kommt. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

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BeispielDie Abrechnung für 2023 hätte bis zum 31. Dezember 2024 bei dir sein müssen. Wenn sie später kommt und du ein Guthaben hast, kannst du dieses bis zum 31. Dezember 2027 einfordern.

Wie formuliere ich die Einrede der Verjährung?

Damit dein Widerspruch auch richtig ankommt, solltest du ihn schriftlich einreichen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast. Hier ist ein Musterbrief, den du verwenden kannst:

```
[Dein Name und Adresse]
[Adresse des Vermieters]
[Datum]

Betreff: Einrede der Verjährung zur Nebenkostenabrechnung für [Jahr]

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],

ich beziehe mich auf deine Nebenkostenabrechnung für das Jahr [Jahr], die ich am [Datum des Erhalts] erhalten habe.

Hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung bezüglich deiner Nachforderung. Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist verstrichen. Der Abrechnungszeitraum endete am 31. Dezember [Jahr], die Abrechnung hätte mir also bis zum 31. Dezember [Folgejahr] zugehen müssen.

Da die Abrechnung verspätet bei mir eingegangen ist, bin ich nicht verpflichtet, die Nachforderung zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Dein Name und Unterschrift]
```

⚠️
WichtigPasse den Brief an deine individuelle Situation an! Ersetze die Platzhalter durch die entsprechenden Daten.

Was, wenn der Vermieter Gründe für die Verspätung hat?

Wie bereits erwähnt, gibt es Ausnahmen von der 12-Monats-Frist. Wenn dein Vermieter nachweisen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat, kann er die Nachforderung unter Umständen trotzdem geltend machen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Energieversorger die Rechnungen extrem spät zugestellt hat oder wenn es zu unvorhersehbaren Verzögerungen bei der Erstellung der Abrechnung gekommen ist.

Allerdings muss der Vermieter dir die Gründe für die Verspätung unverzüglich mitteilen, nachdem er davon erfahren hat. Außerdem muss er die Abrechnung dann so schnell wie möglich nachreichen. Auch hier gilt: Im Zweifel musst du als Mieter nichts zahlen, wenn du Zweifel an den Gründen für die Verspätung hast.

Was, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?

Auch wenn die Abrechnung fristgerecht eingegangen ist, solltest du sie genau prüfen. Oft schleichen sich Fehler ein. Du hast zwölf Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Abrechnung einzulegen, nachdem du sie erhalten hast. Diese Frist ist unabhängig von der Frist, in der der Vermieter die Abrechnung erstellen muss.

Prüfe, ob alle Kosten korrekt berechnet wurden, ob die Verteilerschlüssel stimmen und ob alle Belege vorhanden sind. Wenn du Fehler entdeckst, solltest du deinem Vermieter schriftlich widersprechen und ihn auffordern, die Abrechnung zu korrigieren.

BGH-Urteile, die du kennen solltest

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon oft mit dem Thema Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Einige wichtige Urteile, die deine Rechte als Mieter stärken, sind:

  • BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 142/05: Der Vermieter muss die Abrechnung so erstellen, dass sie für den Mieter verständlich ist.
  • BGH, Urteil vom 29.03.2006, VIII ZR 191/05: Der Vermieter muss dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren.
Es lohnt sich, diese Urteile zu kennen, um deine Position gegenüber deinem Vermieter zu stärken.

Fazit: Kenne deine Rechte!

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn deine Nebenkostenabrechnung zu spät kommt, hast du gute Chancen, die Nachzahlung zu vermeiden. Du musst dich aber auf die Verjährung berufen. Wenn du ein Guthaben erwartest, kannst du dieses auch nach Ablauf der 12-Monats-Frist noch einfordern. Wichtig ist, dass du die Fristen kennst und deine Rechte wahrnimmst. Scheue dich nicht, deinen Vermieter zu kontaktieren und Unklarheiten zu klären. Im Zweifelsfall kann auch ein Mieterverein oder ein Anwalt helfen. Viel Erfolg!

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