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Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter bei Gemeinschaftsgärten und Sondernutzungsrechten beachten müssen

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und fragst dich, was da eigentlich alles abgerechnet wird? Besonders beim Thema Gartenpflege herrscht oft Verwirrung. Keine Sorge, ich he...

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5 Min. Lesezeit
Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter bei Gemeinschaftsgärten und Sondernutzungsrechten beachten müssen

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und fragst dich, was da eigentlich alles abgerechnet wird? Besonders beim Thema Gartenpflege herrscht oft Verwirrung. Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen! Wir schauen uns an, was Vermieter überhaupt abrechnen dürfen, was es mit Gemeinschaftsgärten und Sondernutzungsrechten auf sich hat und wie du deine Abrechnung checken kannst. Los geht's!

Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung: Was darf drin stehen?

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur Kosten für die Gartenpflege auf dich umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Schau also erstmal da rein! Steht da nichts von Gartenpflege, musst du dafür auch nicht zahlen.

Aber was gehört denn alles zur Gartenpflege? Typische Posten sind:

  • Rasen mähen: Regelmäßiges Kürzen des Grüns ist wichtig für ein gepflegtes Aussehen.
  • Heckenschnitt: Damit die Hecken nicht überhandnehmen und die Nachbarn ärgern.
  • Schneiden von Bäumen und Sträuchern: Das dient der Sicherheit (z.B. Entfernen von Totholz) und dem Wachstum.
  • Laub entfernen: Im Herbst eine lästige, aber notwendige Aufgabe.
  • Unkraut jäten: Damit die Blumen und Pflanzen nicht überwuchert werden.
  • Düngen und Bewässern: Für ein gesundes Wachstum der Pflanzen.
  • Erneuerung von Pflanzen und Geräten: Wenn etwas kaputt geht oder ersetzt werden muss.
  • Reinigung der Gartenwege: Damit niemand stolpert und sich verletzt.
Aber Achtung: Dein Vermieter darf keine Kosten für Schönheitsreparaturen oder Luxusanschaffungen abrechnen! Also beispielsweise den Bau eines neuen Springbrunnens oder die Anschaffung seltener, teurer Pflanzen. Die Gartenpflege muss sich im Rahmen des Üblichen bewegen.

Gemeinschaftsgarten oder Sondernutzungsrecht: Wo ist der Unterschied?

Hier wird's ein bisschen tricky, aber keine Angst, wir kriegen das hin!

Gemeinschaftsgarten: Das bedeutet, dass alle Mieter das Recht haben, den Garten zu nutzen. Die Kosten für die Pflege werden dann auf alle Mieter umgelegt, in der Regel nach Wohnfläche. Es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart.

Sondernutzungsrecht: Hier hast du als Mieter das alleinige Nutzungsrecht für einen bestimmten Teil des Gartens, zum Beispiel eine Terrasse oder einen kleinen Rasenstreifen. Trotzdem können Kosten für die Pflege des Gesamtgartens auf dich umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag steht. Aber: Kosten, die speziell für deinen Gartenanteil entstehen (z.B. die Reparatur deines Gartenzauns), musst du in der Regel selbst tragen, es sei denn, der Vermieter hat die Reparatur veranlasst.

⚠️
WichtigAuch wenn du ein Sondernutzungsrecht hast, darfst du in der Regel nicht einfach machen, was du willst. Du musst dich an die Hausordnung halten und darfst zum Beispiel keine riesigen Bäume pflanzen, die den Nachbarn die Sonne nehmen.

Die Gartenpflege-Kosten sind zu hoch? So prüfst du deine Abrechnung!

Du hast das Gefühl, dass die Gartenpflege in deiner Nebenkostenabrechnung zu teuer ist? Dann solltest du genauer hinschauen! Hier ein paar Tipps:

  1. 1.Checke den Mietvertrag: Steht dort überhaupt etwas über Gartenpflege? Wenn nicht, musst du dafür nicht zahlen.
  2. 2.Prüfe die Einzelpositionen: Sind alle Kosten nachvollziehbar? Lass dir Belege zeigen! Du hast das Recht auf Einsicht in die Originalrechnungen.
  3. 3.Vergleiche mit Vorjahren: Sind die Kosten stark gestiegen? Wenn ja, frage deinen Vermieter nach dem Grund.
  4. 4.Achte auf den Verteilerschlüssel: Werden die Kosten fair auf alle Mieter verteilt? Bei Gemeinschaftsgärten ist die Wohnfläche meistens ein guter Maßstab.
  5. 5.Prüfe, ob Eigenleistungen des Vermieters berücksichtigt wurden: Wenn der Vermieter selbst im Garten arbeitet, darf er dafür keine überhöhten Stundensätze ansetzen. Hier können Pauschalen vereinbart werden, die sich an ortsüblichen Preisen orientieren.
  6. 6.Achte auf unwirtschaftliche Kosten: Dein Vermieter muss bei der Gartenpflege wirtschaftlich handeln. Er darf also nicht den teuersten Gärtner beauftragen, wenn es auch günstigere Angebote gibt.
BGH-Urteile zum Thema Gartenpflege:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Hier ein paar wichtige Punkte:

  • Der Vermieter muss nachweisen, dass die Kosten für die Gartenpflege tatsächlich angefallen sind (BGH, Urteil vom 13.10.2010, VIII ZR 41/10).
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Sturm) entstanden sind, sind in der Regel nicht umlagefähig (BGH, Urteil vom 16.05.2007, VIII ZR 270/06).
  • Die Kosten für die Erneuerung von Pflanzen sind nur dann umlagefähig, wenn sie im Zusammenhang mit der laufenden Pflege stehen und nicht der Verschönerung des Gartens dienen (BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 317/04).

Was tun, wenn du Fehler findest?

Wenn du Fehler in deiner Nebenkostenabrechnung entdeckst, solltest du deinem Vermieter schriftlich widersprechen. Setze ihm eine Frist zur Korrektur. Am besten schickst du den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast.

Wenn dein Vermieter sich weigert, die Fehler zu korrigieren, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Fazit

Die Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung kann ganz schön kompliziert sein. Aber mit ein bisschen Hintergrundwissen und einer sorgfältigen Prüfung kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel zahlst. Wichtig ist, dass du deinen Mietvertrag kennst, die Einzelpositionen der Abrechnung überprüfst und dich nicht scheust, Fehler zu beanstanden. Und denk dran: Du bist nicht allein! Mietervereine und Anwälte können dir bei Problemen weiterhelfen. Also, ran an die Abrechnung und viel Erfolg beim Prüfen!

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