Na, hast du auch so ein flauschiges Familienmitglied zu Hause, das dein Leben bereichert? Dann kennst du das vielleicht: Die jährliche Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus und du fragst dich, ob dein Vermieter da plötzlich Kosten für Bello oder Minka mit drin hat. Keine Panik, wir klären das mal ganz genau!
Was darf in der Nebenkostenabrechnung stehen – und was nicht?
Bevor wir uns die Tierhaltung genauer anschauen, ist es wichtig zu verstehen, was überhaupt in einer Nebenkostenabrechnung stehen darf. Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur die Kosten auf dich umlegen, die auch tatsächlich entstanden sind und die im Mietvertrag vereinbart wurden. Das sind typischerweise Kosten für:
- •Heizung und Warmwasser: Logisch, schließlich willst du es im Winter muckelig warm haben.
- •Wasser und Abwasser: Auch klar, fürs Duschen, Kochen und Co.
- •Müllabfuhr: Dein Müll muss ja auch weggebracht werden.
- •Hausmeister: Er kümmert sich um das Gebäude und den Garten.
- •Gebäudeversicherung: Schützt das Haus vor Schäden.
- •Grundsteuer: Eine Steuer, die der Vermieter an die Gemeinde zahlt.
- •Treppenhausreinigung: Damit es im Haus sauber bleibt.
Tierhaltung und die Nebenkosten: Was ist erlaubt?
Jetzt wird's spannend: Dürfen Kosten, die im Zusammenhang mit deinem tierischen Mitbewohner entstehen, einfach so auf dich umgelegt werden? Die klare Antwort: grundsätzlich nicht!
Warum nicht? Weil die bloße Tatsache, dass du ein Haustier hast, keine zusätzlichen Kosten verursacht, die direkt auf alle Mieter umgelegt werden können. Dein Hund oder deine Katze nutzen ja nicht automatisch mehr Heizung oder Wasser als ein Mieter ohne Tier.
ABER: Es gibt Ausnahmen, und die solltest du kennen!
Die Ausnahme: Erhöhte Reinigungskosten
Wenn dein Hund oder deine Katze nachweislich für erhebliche Verunreinigungen im Treppenhaus, Garten oder anderen Gemeinschaftsflächen verantwortlich ist, KANN dein Vermieter die dadurch entstandenen zusätzlichen Reinigungskosten auf dich umlegen. Aber Achtung:
- •Nachweis: Der Vermieter muss beweisen, dass die Verschmutzungen tatsächlich von deinem Tier stammen. Fotos oder Zeugenaussagen können hier hilfreich sein.
- •Zusätzlich: Es geht nur um die Kosten, die zusätzlich zu den normalen Reinigungskosten entstanden sind. Eine generelle Erhöhung der Reinigungskosten nur wegen deiner Tierhaltung ist nicht erlaubt.
- •Konkrete Zuordnung: Die Kosten müssen konkret den Verschmutzungen deines Tieres zugeordnet werden können. Eine pauschale Erhöhung, weil "irgendwo im Haus mal ein Tier war", ist nicht zulässig.
Was NICHT umgelegt werden darf:
- •Pauschale Tierhaltungsgebühren: Dein Vermieter darf nicht einfach eine pauschale Gebühr für die Tierhaltung in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen.
- •Kosten für Tierversicherungen des Vermieters: Auch wenn dein Vermieter eine Haftpflichtversicherung für Schäden hat, die durch Tiere verursacht werden (was unwahrscheinlich ist), darf er diese Kosten nicht auf dich umlegen. Das ist sein Risiko.
- •Allgemeine Abnutzung: Die normale Abnutzung der Wohnung durch dein Tier (z.B. Kratzer im Parkett) ist mit der Miete abgegolten.
Was sagt das Mietrecht?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit der Tierhaltung in Mietwohnungen beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Die Haltung von Kleintieren (Hamster, Meerschweinchen, Fische usw.) ist in der Regel erlaubt und bedarf keiner Zustimmung des Vermieters. Bei größeren Tieren (Hunde, Katzen) muss der Vermieter in der Regel zustimmen, wobei er die Zustimmung nur in Ausnahmefällen verweigern darf.
BGH-Urteil vom 14. November 2007 (VIII ZR 340/06): In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass eine generelle Klausel im Mietvertrag, die die Tierhaltung generell verbietet, unwirksam ist. Der Vermieter muss jeden Fall einzeln prüfen und abwägen.
Tipps für dich: So gehst du richtig vor
- 1.Lies deinen Mietvertrag genau: Steht dort etwas zur Tierhaltung? Gibt es Klauseln, die die Umlage von bestimmten Kosten regeln?
- 2.Dokumentiere Verschmutzungen: Wenn dein Tier doch mal etwas "hinterlässt", beseitige es sofort und mache am besten Fotos. So kannst du später beweisen, dass du dich bemüht hast, Schäden zu vermeiden.
- 3.Sprich mit deinem Vermieter: Wenn du eine Nebenkostenabrechnung erhältst, in der dir fragwürdige Kosten für deine Tierhaltung in Rechnung gestellt werden, suche das Gespräch mit deinem Vermieter. Oft lassen sich Missverständnisse so ausräumen.
- 4.Prüfe die Abrechnung genau: Fordere Belege an und lass dir die Kosten detailliert aufschlüsseln.
- 5.Hole dir rechtlichen Rat: Wenn du dir unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.
Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!
Die gute Nachricht ist: Die bloße Tatsache, dass du ein Haustier hast, rechtfertigt keine zusätzlichen Kosten in der Nebenkostenabrechnung. Dein Vermieter darf dir nur dann Kosten in Rechnung stellen, wenn dein Tier nachweislich und erheblich zusätzliche Reinigungskosten verursacht hat. Aber Achtung: Sei wachsam, prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau und scheue dich nicht, dein Recht einzufordern! Und denk dran: Ein offenes Gespräch mit deinem Vermieter kann oft Wunder wirken. So bleibt das Verhältnis gut und Bello oder Minka dürfen weiterhin dein Leben verschönern!
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