Na, schon wieder Post vom Vermieter bekommen und fragst dich, was diese Gebäudeversicherung in deiner Nebenkostenabrechnung eigentlich soll? Und was ist, wenn’s mal richtig kracht, also ein Elementarschaden entsteht? Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen! Wir schauen uns gemeinsam an, was die Gebäudeversicherung abdeckt, wann du als Mieter zur Kasse gebeten wirst und wie du deine Nebenkostenabrechnung richtig prüfst. Los geht’s!
Was ist die Gebäudeversicherung und was hat das mit mir zu tun?
Stell dir vor, dein Haus ist dein sicherer Hafen. Die Gebäudeversicherung ist quasi der Schutzschild für diesen Hafen. du schützt das gesamte Gebäude vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Kurz gesagt: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist versichert. Das betrifft also nicht nur die Mauern und das Dach, sondern auch fest installierte Gegenstände wie Heizungsanlagen oder Einbauküchen (sofern sie zur Mietsache gehören).
Aber warum zahlst du als Mieter dafür? Ganz einfach: Die Kosten für die Gebäudeversicherung sind umlagefähig. Das bedeutet, dein Vermieter kann die Versicherungsprämie auf dich und die anderen Mieter verteilen, wenn das im Mietvertrag so vereinbart ist. Das ist in den meisten Fällen auch so.
Was deckt die Gebäudeversicherung ab?
Die Gebäudeversicherung ist ein echter Allrounder, wenn es um Schäden am Gebäude geht. Hier ein paar Beispiele, was typischerweise abgedeckt ist:
- •Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion.
- •Leitungswasser: Schäden durch Rohrbruch, Frost oder bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus wasserführenden Anlagen.
- •Sturm und Hagel: Schäden durch Wind ab Windstärke 8 und Hagelschlag.
Elementarschäden: Wann musst du als Mieter zahlen?
Jetzt wird es etwas kniffliger. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden, wie zum Beispiel:
- •Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen
- •Erdbeben
- •Erdsenkung
- •Erdrutsch
- •Lawinen
- •Schneedruck
Aber Achtung: Du als Mieter musst grundsätzlich nicht für Elementarschäden aufkommen, die das Gebäude betreffen. Das ist Sache des Vermieters und seiner Versicherung. Es gibt aber Ausnahmen:
- •Grobfahrlässigkeit: Hast du den Schaden grob fahrlässig verursacht, kann es sein, dass du dafür haftbar gemacht wirst. Stell dir vor, du hast ein Fenster offen gelassen und es kommt zu einem Wasserschaden durch Starkregen. In diesem Fall könnte die Versicherung Regressansprüche gegen dich geltend machen.
- •Persönliche Gegenstände: Die Gebäudeversicherung deckt nur Schäden am Gebäude selbst ab. Deine Möbel, Kleidung und andere persönliche Gegenstände sind nicht versichert. Dafür brauchst du eine Hausratversicherung.
Die Nebenkostenabrechnung: So prüfst du die Gebäudeversicherung
Jetzt geht’s ans Eingemachte. Du hast deine Nebenkostenabrechnung vorliegen und möchtest prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat? Hier ein paar Tipps:
- 1.Mietvertrag checken: Steht im Mietvertrag, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden dürfen? Wenn nicht, ist die Umlage ungültig.
- 2.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege der Nebenkostenabrechnung einzusehen. Das beinhaltet auch die Versicherungsrechnung für die Gebäudeversicherung.
- 3.Versicherungssumme prüfen: Ist die Versicherungssumme angemessen? Manchmal versuchen Vermieter, überhöhte Versicherungen abzuschließen und die Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Informiere dich, was eine angemessene Versicherungssumme für dein Gebäude wäre.
- 4.Aufteilung prüfen: Wurden die Kosten korrekt auf alle Mieter verteilt? Die Aufteilung muss nach einem nachvollziehbaren Schlüssel erfolgen, z.B. nach Wohnfläche.
- 5.Selbstbeteiligung beachten: Hat der Vermieter einen Schaden regulieren lassen und dabei eine Selbstbeteiligung gehabt? Diese Selbstbeteiligung darf nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Was tun bei Elementarschäden am Mietobjekt?
Stell dir vor, es hat gehagelt und das Dach ist beschädigt. Was nun?
- 1.Vermieter informieren: Melde den Schaden sofort deinem Vermieter. Er ist dafür verantwortlich, den Schaden zu beheben und die Versicherung zu informieren.
- 2.Fotos machen: Dokumentiere den Schaden mit Fotos. Das ist wichtig für die Versicherung und eventuelle spätere Auseinandersetzungen.
- 3.Hausratversicherung kontaktieren: Wenn deine persönlichen Gegenstände beschädigt wurden, informiere deine Hausratversicherung.
- 4.Mietminderung prüfen: Ist deine Wohnung durch den Schaden unbewohnbar oder nur eingeschränkt nutzbar, hast du möglicherweise Anspruch auf eine Mietminderung.
Fazit: Wissen ist Macht!
Die Gebäudeversicherung in deiner Nebenkostenabrechnung muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Mit dem richtigen Wissen kannst du deine Abrechnung prüfen, deine Rechte kennen und im Schadensfall richtig handeln. Denk daran: Dein Vermieter ist für die Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich. Du musst nicht für Schäden aufkommen, die durch Naturgewalten entstanden sind, es sei denn, du hast sie grob fahrlässig verursacht. Scheue dich nicht, deine Rechte wahrzunehmen und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So wohnst du entspannt und sicher!
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