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Gewerbemüll in der Nebenkostenabrechnung: Dürfen Vermieter die Kosten auf alle Mieter umlegen? BGH-Urteile & Praxistipps

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung bekommen und stutzt? Gewerbemüll in deiner Abrechnung? Das kann ganz schön ärgerlich sein, besonders wenn du denkst: "Hey, ich bin doch nur ein normaler Mieter...

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Gewerbemüll in der Nebenkostenabrechnung: Dürfen Vermieter die Kosten auf alle Mieter umlegen? BGH-Urteile & Praxistipps

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung bekommen und stutzt? Gewerbemüll in deiner Abrechnung? Das kann ganz schön ärgerlich sein, besonders wenn du denkst: "Hey, ich bin doch nur ein normaler Mieter, warum soll ich für den Müll von anderen zahlen?". Keine Sorge, das ist ein Thema, bei dem viele Mieter unsicher sind. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen!

Was ist eigentlich Gewerbemüll?

Gewerbemüll ist, vereinfacht gesagt, Müll, der durch gewerbliche Tätigkeiten entsteht. Das kann zum Beispiel Verpackungsmüll eines Ladens im Erdgeschoss deines Hauses sein, oder Produktionsabfälle einer kleinen Werkstatt. Im Gegensatz zum "normalen" Hausmüll, der von privaten Haushalten produziert wird, fallen für Gewerbemüll oft höhere Gebühren an.

Darf der Vermieter die Kosten einfach auf alle umlegen?

Hier kommt die Krux: Nicht immer! Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter Nebenkosten auf die Mieter umlegen darf, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Aber Achtung: Diese Kosten müssen auch tatsächlich entstanden sein und angemessen aufgeteilt werden. Und genau hier liegt oft der Hase im Pfeffer, wenn es um Gewerbemüll geht.

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WichtigSchau mal in deinen Mietvertrag. Steht da explizit etwas über die Umlage von Müllgebühren? Wenn nicht, muss der Vermieter dir erstmal nachweisen, dass die Umlage rechtens ist.

Der richtige Umlageschlüssel ist entscheidend!

Der springende Punkt ist der Umlageschlüssel. Wie werden die Kosten für den Müll auf die einzelnen Mieter verteilt? Übliche Umlageschlüssel sind:

  • Wohnfläche: Die Kosten werden anteilig zur Wohnfläche verteilt.
  • Personenzahl: Die Kosten werden durch die Anzahl der Bewohner geteilt.
  • Verbrauch: Die Kosten werden anhand des tatsächlichen Müllaufkommens pro Mieteinheit berechnet (eher unüblich bei Wohnraum).
Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Wohnflächenschlüssel am gängigsten. Das Problem: Wenn ein Gewerbebetrieb im Haus ist, der deutlich mehr Müll produziert als ein normaler Haushalt, kann es unfair sein, die Kosten einfach nach Wohnfläche zu verteilen.

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BeispielStell dir vor, im Erdgeschoss ist ein Restaurant. Das produziert natürlich viel mehr Müll (Essensreste, Verpackungen) als deine kleine Wohnung im zweiten Stock. Wenn die Müllkosten einfach nach Wohnfläche aufgeteilt werden, zahlst du einen unverhältnismäßig hohen Anteil.

Was sagt der BGH dazu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Gewerbemüll und Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss bei der Umlage der Kosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Das bedeutet, dass er die Kosten so gering wie möglich halten und fair auf die Mieter verteilen muss.

Hier ein paar wichtige Punkte aus BGH-Urteilen:

  • Sondervereinbarung: Wenn der Vermieter weiß, dass ein Gewerbebetrieb deutlich mehr Müll verursacht, muss er idealerweise eine Sondervereinbarung mit dem Gewerbetreibenden treffen, die dessen höheren Müllverbrauch berücksichtigt.
  • Getrennte Erfassung: Wenn möglich, sollte der Vermieter den Müll des Gewerbebetriebs getrennt erfassen und abrechnen. Dann werden die Kosten nicht einfach auf alle Mieter umgelegt.
  • Anpassung des Umlageschlüssels: Wenn eine getrennte Erfassung nicht möglich ist, kann es erforderlich sein, den Umlageschlüssel anzupassen, um die höhere Müllmenge des Gewerbebetriebs zu berücksichtigen.
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WichtigEs gibt kein allgemeingültiges BGH-Urteil, das besagt, dass Gewerbemüll niemals auf alle Mieter umgelegt werden darf. Aber die Urteile machen deutlich, dass der Vermieter die Kosten fair und angemessen verteilen muss. Er darf sich nicht einfach zurücklehnen und die Kosten des Gewerbebetriebs auf die Wohnungsmieter abwälzen.

Was kannst du konkret tun? – Praxistipps für dich!

  1. 1.Nebenkostenabrechnung prüfen: Schau dir die Abrechnung genau an. Wie hoch sind die Müllgebühren insgesamt? Wie ist der Umlageschlüssel? Kommt dir der Anteil, den du zahlen sollst, fair vor?
  2. 2.Mietvertrag checken: Was steht im Mietvertrag zur Umlage von Nebenkosten und speziell zu Müllgebühren?
  3. 3.Nachweise anfordern: Fordere vom Vermieter Belege für die Müllgebühren an. So kannst du sehen, ob die Kosten tatsächlich entstanden sind und wie sie sich zusammensetzen.
  4. 4.Mit dem Vermieter sprechen: Such das Gespräch mit deinem Vermieter. Erkläre ihm deine Bedenken und frag, wie die Kostenverteilung zustande kommt. Vielleicht gibt es eine nachvollziehbare Erklärung.
  5. 5.Mit anderen Mietern sprechen: Tausch dich mit deinen Nachbarn aus. Haben die auch das Gefühl, dass die Müllkosten zu hoch sind? Gemeinsam könnt ihr mehr Druck auf den Vermieter ausüben.
  6. 6.Rechtliche Beratung: Wenn du dir unsicher bist oder der Vermieter sich querstellt, hol dir rechtlichen Rat. Ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
  7. 7.Dokumentiere alles: Sammle alle relevanten Unterlagen (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Schriftverkehr mit dem Vermieter) und notiere dir wichtige Gespräche. Das kann im Streitfall sehr hilfreich sein.

Was, wenn der Umlageschlüssel unfair ist?

Wenn du der Meinung bist, dass der Umlageschlüssel unfair ist, weil er die höhere Müllmenge des Gewerbebetriebs nicht berücksichtigt, kannst du dem Nebenkostenabrechnung widersprechen. Das solltest du innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung tun. Begründe deinen Widerspruch ausführlich und lege gegebenenfalls Beweise vor (z.B. Fotos von überfüllten Mülltonnen).

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WichtigEin Widerspruch allein bedeutet nicht, dass du die Müllkosten nicht zahlen musst. Du solltest den Teil der Nebenkosten, der unstrittig ist, trotzdem bezahlen. Den strittigen Betrag kannst du dann unter Vorbehalt zahlen oder (nach Rücksprache mit einem Anwalt) zurückbehalten.

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!

Gewerbemüll in der Nebenkostenabrechnung ist ein komplexes Thema, bei dem du als Mieter genau hinschauen solltest. Lass dich nicht einfach abspeisen, sondern prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern. Der Vermieter muss die Kosten fair und angemessen verteilen. Wenn du den Eindruck hast, dass das nicht der Fall ist, solltest du aktiv werden. Mit den oben genannten Tipps bist du gut gerüstet, um dich gegen unfaire Müllkosten zu wehren! Viel Erfolg!

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