Hey du,
Kennst du das Gefühl, wenn du deine Nebenkostenabrechnung in den Händen hältst und denkst: "Hä? Was ist denn das jetzt wieder?" Gerade beim Thema Müllgebühren können da schon mal Fragezeichen über deinem Kopf auftauchen. Und was, wenn da plötzlich Posten auftauchen, die irgendwie komisch aussehen, so nach dem Motto "Gewerbemüll"? Keine Panik! Ich zeige dir, wie du unzulässige Kosten erkennst und dir dein Geld zurückholst!
Gewerbemüll in deiner Nebenkostenabrechnung? Erstmal durchatmen!
Es ist nämlich gar nicht so selten, dass Vermieter versuchen, Kosten für Gewerbemüll auf die Mieter umzulegen – auch wenn das gar nicht rechtens ist. Das Problem ist, dass Gewerbemüll höhere Entsorgungsgebühren verursacht als normaler Hausmüll. Wenn in deinem Mietshaus also ein Gewerbebetrieb ansässig ist, beispielsweise ein Büro, ein Restaurant oder ein Laden, fallen für deren Müllentsorgung oft höhere Kosten an. Und diese dürfen nicht einfach auf dich und die anderen Wohnungsmieter abgewälzt werden!
Warum Gewerbemüll nicht einfach auf alle umgelegt werden darf
Das Stichwort ist hier "Verursacherprinzip". Im Grunde besagt das, dass derjenige für die Kosten aufkommen muss, der sie verursacht hat. Gewerbebetriebe produzieren oft andere Arten von Müll in größeren Mengen als Privathaushalte. Es wäre unfair, wenn du für deren Müll mitbezahlen müsstest.
So erkennst du unzulässige Kosten
Also, wie findest du nun heraus, ob du zu Unrecht für Gewerbemüll zahlst? Hier ein paar Tipps:
- 1.Die Abrechnung genau prüfen: Schau dir die Position "Müllgebühren" in deiner Nebenkostenabrechnung ganz genau an. Sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr extrem gestiegen? Gibt es detaillierte Angaben, aus denen hervorgeht, welche Arten von Müll entsorgt wurden? Oftmals verstecken sich Hinweise auf Gewerbemüll in den Bezeichnungen oder Mengenangaben.
- 2.Die Kostenverteilung checken: Wie werden die Müllgebühren auf die einzelnen Mieter verteilt? Erfolgt die Verteilung nach Wohnfläche oder Personenzahl? Wenn du den Verdacht hast, dass Gewerbemüll eingerechnet wurde, solltest du prüfen, ob die Kostenverteilung fair ist.
- 3.Auf ungewöhnliche Positionen achten: Gibt es in der Abrechnung Posten wie "Sondermüllentsorgung" oder "Container für Gewerbeabfall"? Das sind klare Indizien dafür, dass Gewerbemüll in den Kosten enthalten ist.
- 4.Den Mietvertrag studieren: Was steht in deinem Mietvertrag zum Thema Nebenkosten und Müllgebühren? Sind dort bestimmte Regelungen zur Verteilung der Kosten aufgeführt? Manchmal gibt es Klauseln, die dir helfen können, deine Rechte besser zu verstehen.
Was tun, wenn du Gewerbemüll entdeckst?
Okay, du hast den Verdacht, dass du zu viel zahlst. Was nun? Keine Sorge, du hast mehrere Möglichkeiten:
- 1.Abrechnung beanstanden: Lege schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Erkläre genau, warum du die Kosten für Gewerbemüll für unzulässig hältst. Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung der Müllgebühren an. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.
- 2.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, alle Belege einzusehen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen. Das bedeutet, du kannst beim Vermieter die Rechnungen der Müllentsorgungsfirma einsehen. So kannst du genau prüfen, ob Gewerbemüll enthalten ist.
- 3.Gespräch mit dem Vermieter suchen: Manchmal hilft es, das persönliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Erkläre ihm deine Bedenken und versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht ist er ja bereit, die Kosten anzupassen.
- 4.Rechtlichen Rat einholen: Wenn du dir unsicher bist oder der Vermieter sich querstellt, solltest du dir rechtlichen Rat holen. Ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Wichtige BGH-Urteile zum Thema Gewerbemüll
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem Thema Gewerbemüll in der Nebenkostenabrechnung befasst. Ein wichtiges Urteil ist beispielsweise das BGH-Urteil vom 10. Oktober 2012 (VIII ZR 245/11). Darin hat der BGH klargestellt, dass der Vermieter die Kosten für die Beseitigung von Gewerbemüll nicht auf die Wohnungsmieter umlegen darf, wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde und eine getrennte Erfassung und Abrechnung möglich ist.
Diese Urteile stärken deine Position als Mieter und helfen dir, unzulässige Kosten zurückzufordern.
Praktische Tipps für die Zukunft
Damit du in Zukunft besser vorbereitet bist, hier noch ein paar praktische Tipps:
- •Achte schon bei der Wohnungsbesichtigung auf Gewerbebetriebe im Haus: Wenn du weißt, dass im Haus ein Gewerbebetrieb ansässig ist, kannst du das Thema Müllgebühren direkt ansprechen.
- •Dokumentiere alles: Hebe alle Nebenkostenabrechnungen und Belege sorgfältig auf. So hast du im Streitfall immer alle Informationen zur Hand.
- •Engagiere dich in der Mietergemeinschaft: Sprich mit deinen Nachbarn über das Thema. Gemeinsam könnt ihr eure Rechte besser durchsetzen.
Fazit: Du hast das Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung!
Lass dich nicht von hohen Müllgebühren einschüchtern! Mit ein wenig Aufmerksamkeit und den richtigen Informationen kannst du unzulässige Kosten erkennen und zurückfordern. Denke daran, dass du das Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung hast. Nutze dieses Recht und lass dich nicht über den Tisch ziehen! Viel Erfolg!
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