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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was, wenn der Vermieter auch Reparaturen abrechnet? BGH-Urteile und Ihre Rechte

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Und diesmal sind es die Hausmeisterkosten, die dich stutzig machen, weil da plötzlich auch Reparaturen auftauchen? Keine Sorge, damit...

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Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was, wenn der Vermieter auch Reparaturen abrechnet? BGH-Urteile und Ihre Rechte

Na, wieder mal Bauchschmerzen wegen deiner Nebenkostenabrechnung? Und diesmal sind es die Hausmeisterkosten, die dich stutzig machen, weil da plötzlich auch Reparaturen auftauchen? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Viele Mieter fragen sich, was genau der Hausmeister eigentlich abrechnen darf und wo die Grenze zur unzulässigen Instandhaltung gezogen wird. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du weißt, wo du stehst und wie du dich wehren kannst.

Was darf der Hausmeister abrechnen – und was nicht?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nur betriebsnotwendige Kosten für den Hausmeister in der Nebenkostenabrechnung ansetzen. Dazu gehören Tätigkeiten, die der Bewirtschaftung und dem ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie dienen. Denk an:

  • Reinigung des Treppenhauses: Fegen, Wischen, Fensterputzen.
  • Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Laub entfernen.
  • Winterdienst: Schnee räumen und Streuen.
  • Bedienung und Überwachung technischer Anlagen: Heizung, Aufzug, etc.
  • Kleinere Reparaturen: Ja, richtig gelesen! Aber hier kommt der Knackpunkt.

Der Graubereich: Wann werden Reparaturen zum Problem?

Kleine Reparaturen sind erlaubt, aber eben nur kleine. Der Hausmeister darf beispielsweise eine tropfende Dichtung am Wasserhahn wechseln oder eine lockere Türklinke festziehen. Aber: Sobald es sich um Arbeiten handelt, die über eine Bagatellreparatur hinausgehen, sind sie nicht umlagefähig. Das bedeutet:

  • Keine großen Reparaturen: Der Austausch einer kompletten Heizung, das Erneuern von Fenstern oder die Reparatur eines Wasserschadens sind Sache des Vermieters und dürfen nicht über die Hausmeisterkosten abgerechnet werden.
  • Keine Instandhaltung oder Instandsetzung: Das sind Maßnahmen, die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand der Immobilie wiederherzustellen oder zu verbessern. Auch diese Kosten darf der Vermieter nicht auf dich umlegen.
Merke dir: Alles, was über die Beseitigung kleinerer Mängel hinausgeht und der Erhaltung des Gebäudes dient, ist tabu!

BGH-Urteile: Die Rechtsprechung hilft dir!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Hausmeisterkosten auseinandergesetzt und klare Leitlinien aufgestellt. Ein paar Beispiele:

  • BGH, Urteil vom 16.02.2005, VIII ZR 6/04: Hier hat der BGH klargestellt, dass Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern nicht als Hausmeisterkosten abgerechnet werden dürfen, da es sich um eine Maßnahme handelt, die der Sicherheit dient und nicht direkt mit der Bewirtschaftung der Immobilie zusammenhängt.
  • Grundsätzlich: Der BGH hat immer wieder betont, dass eine genaue Abgrenzung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten erforderlich ist. Der Vermieter muss transparent darlegen, welche Tätigkeiten der Hausmeister genau ausgeführt hat und wie die Kosten entstanden sind.
Diese Urteile sind Gold wert, wenn du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lässt! du zeigen, dass du als Mieter Rechte hast und der Vermieter sich nicht einfach alles erlauben darf.

Praktische Tipps: So gehst du vor!

  1. 1.Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau: Schau dir die Position "Hausmeisterkosten" genau an. Sind dort Reparaturen aufgeführt? Wenn ja, welche?
  2. 2.Fordere detaillierte Belege an: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir auf Verlangen die Belege für die Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Schau dir die Rechnungen des Hausmeisters genau an. Sind dort detaillierte Beschreibungen der Arbeiten enthalten?
  3. 3.Achte auf die Formulierung: Oftmals versuchen Vermieter, Reparaturen unter dem Deckmantel von "Kleinreparaturen" oder "Wartungsarbeiten" zu verstecken. Sei kritisch!
  4. 4.Vergleiche die Kosten mit Vorjahren: Sind die Hausmeisterkosten im Vergleich zum Vorjahr plötzlich stark gestiegen? Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass unzulässige Kosten abgerechnet wurden.
  5. 5.Suche dir Unterstützung: Wenn du dir unsicher bist, ob die Hausmeisterkosten in deiner Nebenkostenabrechnung korrekt sind, wende dich an den Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

  • Nichtstun: Viele Mieter scheuen sich, ihre Nebenkostenabrechnung zu prüfen und zu beanstanden. Aber nur wer seine Rechte kennt und einfordert, kann sich vor unberechtigten Kosten schützen.
  • Unklare Formulierungen: Wenn du deine Nebenkostenabrechnung beanstandest, formuliere deine Einwände klar und deutlich. Nenne die konkreten Positionen, die du anzweifelst, und begründe deine Zweifel.
  • Fristen verpassen: Die Frist für die Beanstandung deiner Nebenkostenabrechnung beträgt in der Regel zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung. Verpasse diese Frist nicht!

Was tun, wenn du unzulässige Kosten entdeckt hast?

Wenn du festgestellt hast, dass in deiner Nebenkostenabrechnung unzulässige Hausmeisterkosten enthalten sind, solltest du deinem Vermieter schriftlich widersprechen. Fordere ihn auf, die Abrechnung zu korrigieren und dir die zu viel gezahlten Beträge zurückzuerstatten. Setze ihm dafür eine angemessene Frist.

⚠️
WichtigZahle die Nebenkostenabrechnung zunächst unter Vorbehalt, um deine Rechte zu wahren. Wenn der Vermieter sich weigert, die Abrechnung zu korrigieren, kannst du Klage vor dem Amtsgericht erheben.

Fazit: Wissen ist Macht!

Die Hausmeisterkosten sind oft ein Streitpunkt in der Nebenkostenabrechnung. Aber mit dem richtigen Wissen und ein paar einfachen Tricks kannst du dich vor unberechtigten Kosten schützen. Prüfe deine Abrechnung genau, fordere Belege an und scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern. Denk daran: Du bist nicht allein! Viele Mieter haben ähnliche Probleme. Informiere dich, tausche dich aus und lass dich beraten, wenn du unsicher bist. So behältst du den Überblick und sorgst dafür, dass du nur das bezahlst, was wirklich rechtens ist. Viel Erfolg!

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