Na, Umzugsstress? Kisten packen, Möbel schleppen, Behördengänge… Und mitten im Chaos fragst du dich vielleicht: Was eigentlich mit meiner Heizkostenabrechnung, wenn ich schon ausgezogen bin? Keine Panik, ich helfe dir, den Durchblick zu behalten!
Heizkostenabrechnung nach dem Auszug – ein Dschungel?
Klar, so eine Heizkostenabrechnung kann kompliziert sein. Aber keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel. Im Prinzip geht es darum, dass du nur für die Heizkosten zahlen musst, die tatsächlich während deiner Mietzeit angefallen sind. Logisch, oder?
Wann kommt die Abrechnung?
Hier ist Geduld gefragt: Dein Vermieter hat in der Regel bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, dir die Heizkostenabrechnung zuzuschicken. Stell dir vor, der Abrechnungszeitraum endet am 31. Dezember. Dann muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein. Wichtig: Nach Ablauf dieser Frist kann dein Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen.
Was passiert mit deinen Vorauszahlungen?
Du hast ja monatlich Vorauszahlungen für die Heizkosten geleistet. Diese werden mit deinen tatsächlichen Verbrauchskosten verrechnet. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du eine Rückerstattung. Hast du zu wenig gezahlt, musst du nachzahlen.
Der Nutzerwechsel: Was du wissen musst
Der springende Punkt ist der Nutzerwechsel. Das bedeutet, dass während des Abrechnungszeitraums ein Mieter auszieht und ein neuer einzieht. Damit alles fair abläuft, muss dein Verbrauch korrekt ermittelt werden.
Die Ablesung ist Pflicht!
Beim Auszug muss unbedingt eine Ablesung der Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler in deiner Wohnung stattfinden. Bestehe darauf! Das ist dein gutes Recht und dient dazu, deinen individuellen Verbrauch bis zum Auszugstag festzuhalten. Am besten machst du das gemeinsam mit deinem Vermieter oder einem Vertreter und lasst euch das Ergebnis schriftlich bestätigen. So hast du im Streitfall einen Nachweis.
Was passiert, wenn nicht abgelesen wird?
Sollte keine Ablesung stattfinden, kann der Vermieter deinen Verbrauch schätzen. Das ist zwar erlaubt, aber oft ungenau und kann zu Ungerechtigkeiten führen. Achte darauf, dass die Schätzung nachvollziehbar ist. Im Zweifel solltest du Einspruch gegen die Abrechnung einlegen.
Übergabeprotokoll ist Gold wert!
Ein detailliertes Übergabeprotokoll beim Auszug ist ohnehin wichtig. Notiere darin unbedingt die Zählerstände der Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler. Auch eventuelle Mängel an den Heizkörpern oder Zählern solltest du festhalten. Dieses Protokoll dient dir als Beweismittel, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
Wie wird der Verbrauch aufgeteilt?
Dein Vermieter muss deinen Verbrauch anhand der Ablesung korrekt ermitteln und vom Gesamtverbrauch des Hauses abgrenzen. Die restlichen Kosten werden dann auf die anderen Mieter verteilt. Die genaue Aufteilung muss transparent und nachvollziehbar in der Heizkostenabrechnung dargestellt sein.
Was, wenn die Abrechnung Fehler enthält?
Keine Panik, Fehler können passieren. Überprüfe die Abrechnung sorgfältig. Achte besonders auf folgende Punkte:
- •Stimmen die Zählerstände? Vergleiche die Angaben in der Abrechnung mit deinen eigenen Notizen oder dem Übergabeprotokoll.
- •Sind die Kosten korrekt aufgeteilt? Sind die Verteilerschlüssel (z.B. Wohnfläche) richtig berechnet?
- •Sind alle Kostenpositionen nachvollziehbar? Sind die Kosten für Wartung, Reinigung und Messdienstleistungen angemessen?
BGH-Urteile im Blick
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Vergangenheit immer wieder Urteile zur Heizkostenabrechnung gefällt. Diese Urteile stärken oft die Rechte der Mieter. So hat der BGH beispielsweise entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung formell unwirksam ist, wenn sie nicht nachvollziehbar ist (BGH, Urteil vom 19.11.2008, Az. VIII ZR 295/07). Es lohnt sich also, die einschlägige Rechtsprechung zu kennen.
Deine Kaution und die Heizkosten
Deine Kaution dient unter anderem zur Absicherung von Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, also auch für eventuelle Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechnung. Dein Vermieter darf einen Teil der Kaution einbehalten, um die Heizkostenforderung zu decken. Allerdings darf er nicht die gesamte Kaution zurückhalten, wenn noch andere offene Forderungen (z.B. wegen Schönheitsreparaturen) bestehen.
Tipps zur Absicherung
- •Dokumentiere alles! Notiere dir Zählerstände, mache Fotos, bewahre alle relevanten Unterlagen auf.
- •Lass dich beraten! Mietervereine oder Verbraucherzentralen bieten kompetente Beratung zur Heizkostenabrechnung an.
- •Sei hartnäckig! Scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern.
Fazit
Die Heizkostenabrechnung nach dem Auszug mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Aber mit den richtigen Informationen und etwas Geduld kannst du sicherstellen, dass du nur für deinen tatsächlichen Verbrauch zahlst. Achte auf eine korrekte Ablesung, überprüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, Einspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst. So behältst du die Kontrolle und vermeidest unnötigen Ärger. Und denk dran: Du bist nicht allein! Es gibt viele Anlaufstellen, die dir bei Fragen und Problemen weiterhelfen können. Viel Erfolg beim Umzug und alles Gute für dein neues Zuhause!
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