Hey! Du hast Post bekommen und es ist...die Nebenkostenabrechnung! Juhu? Eher nicht, oder? Eine Frage, die dabei oft Kopfzerbrechen bereitet, ist der Leerstand. Wie wirkt sich das auf deine Nebenkosten aus und wann solltest du hellhörig werden? Keine Sorge, ich helfe dir, das Ganze zu durchblicken.
Was bedeutet Leerstand in der Nebenkostenabrechnung?
Stell dir vor, ein Haus hat zehn Wohnungen, aber eine steht leer. Die Kosten für das Haus (z.B. Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausmeister) fallen trotzdem an. Die Frage ist nun: Wer zahlt diese Kosten? Die gute Nachricht: Dein Vermieter darf dir die Kosten für die leerstehende Wohnung nicht einfach aufbrummen.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 BGB) verpflichtet deinen Vermieter, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Ein längerer Leerstand kann darauf hindeuten, dass dein Vermieter seine Pflichten vernachlässigt.
Wie werden die Kosten verteilt?
Die Kosten werden grundsätzlich nach einem Verteilungsschlüssel auf die Mieter umgelegt. Die häufigsten Schlüssel sind:
- •Wohnfläche: Je größer deine Wohnung, desto höher dein Anteil an den Gesamtkosten.
- •Personenzahl: Je mehr Personen in deiner Wohnung leben, desto höher dein Anteil.
Ohne Leerstand: Du zahlst (100 qm / 1.000 qm) 1.000 Euro = 100 Euro. Mit Leerstand: Du zahlst immer noch (100 qm / 1.000 qm) 1.000 Euro = 100 Euro. Dein Vermieter trägt die Kosten für die 50 qm der leerstehenden Wohnung.
Wann solltest du Widerspruch einlegen?
Es gibt ein paar Situationen, in denen du genauer hinschauen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen solltest:
- •Verschleierung von Leerstand: Dein Vermieter gibt in der Abrechnung an, alle Wohnungen seien bewohnt, obwohl du weißt, dass eine leer steht.
- •Unangemessen hoher Leerstand: Ein kurzer Leerstand ist normal (z.B. wegen Renovierung nach Auszug). Ein jahrelanger Leerstand kann aber ein Zeichen dafür sein, dass dein Vermieter sich nicht ausreichend um die Vermietung kümmert. Das könnte gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen.
- •Umlagefähige Kosten: Dein Vermieter versucht, Kosten für Reparaturen oder Renovierungen der leerstehenden Wohnung auf dich umzulegen. Das ist nicht erlaubt! Umlagefähig sind nur die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV).
- •Fehlerhafte Berechnung: Die Abrechnung ist unübersichtlich und du vermutest Fehler bei der Berechnung der Kostenverteilung.
Wichtig: Widersprich immer schriftlich und innerhalb der Widerspruchsfrist! Die Frist beträgt in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.
Praxisbeispiel: Familie Müller und der lange Leerstand
Familie Müller wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Seit über einem Jahr steht eine Wohnung leer. In der Nebenkostenabrechnung tauchen trotzdem Kosten für den Hausmeister auf, der angeblich auch die leerstehende Wohnung betreut. Familie Müller findet das komisch, denn sie haben den Hausmeister noch nie in der leeren Wohnung gesehen. du vermuten, dass die Kosten überhöht sind.
du fordern von ihrem Vermieter eine detaillierte Aufschlüsselung der Hausmeisterkosten. Es stellt sich heraus, dass ein Teil der Kosten für die Renovierung der leerstehenden Wohnung berechnet wurde. Das ist nicht zulässig. Familie Müller legt Widerspruch gegen die Abrechnung ein und bekommt Recht. du sparen 50 Euro.
Tipps und Checkliste für deine Nebenkostenabrechnung
- •Prüf die Abrechnung genau: Sind alle Kostenpositionen nachvollziehbar? Entsprechen die Beträge den tatsächlichen Kosten?
- •Vergleich die Abrechnung mit Vorjahren: Gibt es auffällige Steigerungen bei einzelnen Kostenpositionen?
- •Frag nach Belegen: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen.
- •Achte auf den Verteilungsschlüssel: Ist der Schlüssel korrekt angewendet worden?
- •Informier dich über deine Rechte: Kennst du die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und das Wirtschaftlichkeitsgebot?
- •Such dir Hilfe: Wenn du unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt.
| Punkt | Beschreibung |
|---|---|
| Leerstand prüfen | Steht eine Wohnung leer? Seit wann? |
| Kostenverteilung | Wurde der Leerstand bei der Kostenverteilung berücksichtigt? |
| Hausmeisterkosten | Sind die Hausmeisterkosten angemessen? Werden Tätigkeiten in der leerstehenden Wohnung abgerechnet, die nicht stattgefunden haben? |
| Instandhaltungskosten | Sind Instandhaltungskosten für die leerstehende Wohnung in der Abrechnung enthalten? (Nicht zulässig!) |
| Wirtschaftlichkeitsgebot | Verstößt der lange Leerstand gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot? |
| Frist für Widerspruch beachten | Innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Widerspruch einlegen. |
Fazit
Lass dich nicht von deiner Nebenkostenabrechnung einschüchtern! Mit ein bisschen Aufmerksamkeit und dem Wissen um deine Rechte kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel zahlst. Und denk dran: Wenn du dir unsicher bist oder keine Zeit hast, dich selbst darum zu kümmern, schau doch mal bei Mister Check vorbei. Die helfen dir gerne, deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und dein Recht durchzusetzen! Viel Erfolg!
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