Hey du! Sitzt du auch gerade über deiner Nebenkostenabrechnung und fragst dich, was der Schornsteinfeger da eigentlich so treibt und ob das alles seine Richtigkeit hat? Keine Sorge, da bist du nicht allein! Das Thema ist oft undurchsichtig, vor allem weil sich ständig was ändert – neue Messmethoden, andere Gebühren… puh! Aber keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen und deine Rechte zu kennen.
Schornsteinfeger-Kosten: Was gehört in die Nebenkostenabrechnung?
Erstmal die gute Nachricht: Die Kosten für den Schornsteinfeger dürfen grundsätzlich in der Nebenkostenabrechnung auf dich umgelegt werden, sofern das im Mietvertrag so vereinbart ist. Das steht in der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Aber Achtung, nicht alle Tätigkeiten des Schornsteinfegers sind umlagefähig!
Umlagefähig sind:
- •Kehrgebühren: Hier geht's ums Reinigen der Schornsteine und Abgasleitungen. Das ist wichtig für die Sicherheit und den Umweltschutz.
- •Messgebühren: Der Schornsteinfeger misst regelmäßig, ob deine Heizung die Grenzwerte einhält. Das ist vorgeschrieben und schützt dich und deine Nachbarn.
- •Feuerstättenschau: Ein bis zweimal im Jahr kommt der Schornsteinfeger und checkt deine Feuerungsanlage (Heizung, Kamin, etc.). Er schaut, ob alles sicher ist und ordnungsgemäß funktioniert.
- •Sonstige Kosten: Manchmal fallen noch kleinere Kosten an, zum Beispiel für die An- und Abfahrt des Schornsteinfegers.
Neue Messmethoden – Was ändert sich für dich?
Es gibt ständig Weiterentwicklungen bei den Messmethoden, um die Effizienz der Heizungen zu verbessern und Emissionen zu reduzieren. Das bedeutet, dass die Messungen genauer werden und vielleicht auch öfter durchgeführt werden müssen.
Was heißt das für dich? Wahrscheinlich siehst du dann detailliertere Positionen in deiner Nebenkostenabrechnung. Es ist wichtig, dass du nachvollziehen kannst, was da genau gemessen wurde und warum. Dein Vermieter ist verpflichtet, dir auf Anfrage die entsprechenden Belege vorzulegen.
Geänderte Gebühren – Wie viel darf der Schornsteinfeger kosten?
Die Gebühren für Schornsteinfegerleistungen sind nicht bundeseinheitlich festgelegt. du können je nach Bundesland, Kehrbezirk und den erbrachten Leistungen variieren. Dein Vermieter muss aber darauf achten, dass die Kosten angemessen sind.
Es kann sich lohnen, die Preise verschiedener Schornsteinfeger in deiner Region zu vergleichen. Sprich am besten mit deinem Vermieter, wenn du den Eindruck hast, dass die Kosten ungewöhnlich hoch sind.
| Leistung | Ungefährer Preis (Beispiel) |
|---|---|
| Kehrung | 40 - 80 € |
| Messung | 30 - 60 € |
| Feuerstättenschau | 50 - 100 € |
| An- und Abfahrt | 10 - 20 € |
Wichtig: Die Preise sind nur Beispiele und können stark variieren!
Deine Rechte als Mieter
Du hast das Recht auf eine transparente und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung. Das bedeutet:
- •Belegeinsicht: Du darfst die Originalbelege einsehen, um die Kosten zu prüfen (BGB § 556).
- •Nachvollziehbarkeit: Die Abrechnung muss verständlich sein. Die einzelnen Positionen müssen klar aufgeschlüsselt sein.
- •Widerspruchsrecht: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, hast du das Recht, innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einzulegen.
Kehrbezirkspflicht: Was bedeutet das für dich?
In Deutschland herrscht die Kehrbezirkspflicht. Das bedeutet, dass für jeden Kehrbezirk ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zuständig ist. Dein Vermieter ist verpflichtet, diesen Schornsteinfeger zu beauftragen. Allerdings kannst du dir für bestimmte Tätigkeiten (z.B. die Reinigung deiner Heizungsanlage) auch einen anderen Schornsteinfeger suchen, wenn du das möchtest. Sprich das aber vorher unbedingt mit deinem Vermieter ab!
Praxisbeispiel: So prüfst du deine Schornsteinfeger-Kosten
Nehmen wir an, Familie Weber wohnt in einer Wohnung und erhält folgende Position in ihrer Nebenkostenabrechnung:
"Schornsteinfeger: 250 €"
Familie Weber geht nun wie folgt vor:
- 1.Mietvertrag prüfen: Ist die Umlage der Schornsteinfegerkosten im Mietvertrag vereinbart?
- 2.Belegeinsicht: Familie Weber fordert die Belege vom Vermieter an.
- 3.Belege prüfen: du stellen fest, dass die 250 € sich wie folgt zusammensetzen:
* Messung: 40 €
* Feuerstättenschau: 80 €
* Reparatur der Heizungspumpe: 70 € (Achtung, nicht umlagefähig!)
- 4.Widerspruch: Familie Weber legt Widerspruch gegen die Abrechnung ein, da die Reparaturkosten von 70 € nicht umlagefähig sind. du fordern eine Korrektur der Abrechnung.
Checkliste: So behältst du den Überblick
- •[ ] Mietvertrag prüfen: Sind die Schornsteinfegerkosten umlagefähig?
- •[ ] Nebenkostenabrechnung genau prüfen: Sind die Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt?
- •[ ] Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen.
- •[ ] Preise vergleichen: Sind die Kosten angemessen?
- •[ ] Auf nicht umlagefähige Kosten achten: Reparaturen und Wartungen gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung.
- •[ ] Bei Fehlern Widerspruch einlegen: Du hast 12 Monate Zeit, um Fehler zu beanstanden.
Fazit
So, jetzt bist du bestens gerüstet, um deine Nebenkostenabrechnung in Bezug auf die Schornsteinfegerkosten zu prüfen! Denk dran: Du hast Rechte und du solltest sie auch nutzen. Wenn du dir unsicher bist oder Hilfe brauchst, schau doch mal bei Mister Check vorbei. Die Experten dort können dir sicherlich weiterhelfen! Viel Erfolg beim Prüfen deiner Abrechnung!
Weitere Artikel zum Thema

Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter bei Gemeinschaftsgärten und Sondernutzungsrechten beachten müssen

Leerstand in der Nebenkostenabrechnung: Wie Mieter sich gegen ungerechtfertigte Kosten wehren können
