Das Grundprinzip: Leerstand ist Vermieter-Risiko
Wenn Wohnungen leer stehen, muss der Vermieter deren Anteil an den Betriebskosten selbst tragen. Er darf diese Kosten nicht auf die verbliebenen Mieter umlegen.
Beispielrechnung
Ausgangssituation:
- •10 Wohnungen im Haus, 2 stehen leer
- •Gesamtbetriebskosten: 18.000 Euro
- •Dein Anteil (bei gleich großen Wohnungen): 10%
- •Dein Anteil: 18.000 × 10% = 1.800 Euro
- •Vermieter trägt Leerstand: 18.000 × 20% = 3.600 Euro selbst
- •Vermieter verteilt auf 8 Mieter: 18.000 / 8 = 2.250 Euro pro Mieter
- •Du würdest 450 Euro zu viel zahlen!
So erkennst du den Fehler
Prüfpunkt 1: Gesamtfläche
Vergleiche die Gesamtfläche in der Abrechnung mit der tatsächlichen Gebäudefläche.
Verdächtig: Gesamtfläche ist kleiner als im Vorjahr, obwohl keine Wohnung abgerissen wurde.
Prüfpunkt 2: Dein Anteil
Hat sich dein prozentualer Anteil erhöht, obwohl sich an deiner Wohnung nichts geändert hat?
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Beispiel- Vorjahr: 65 qm / 700 qm = 9,3%
- •Dieses Jahr: 65 qm / 630 qm = 10,3%
Dein Widerspruch
Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung wurden leerstehende Einheiten nicht berücksichtigt. Der Leerstandsanteil muss vom Vermieter getragen werden. Ich widerspreche der Berechnung und bitte um Korrektur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gesamtfläche.
Mister Check vergleicht die Gesamtflächen und erkennt, wenn Leerstand auf Mieter umgelegt wird!
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