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Mieterwechsel: So werden die Nebenkosten aufgeteilt

Ein- oder Auszug mitten im Jahr? So wird die zeitanteilige Abrechnung berechnet.

Mister Check
6 Min. Lesezeit
Mieterwechsel: So werden die Nebenkosten aufgeteilt

Das Grundprinzip: Zeitanteilige Berechnung

Bei einem Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums werden die Kosten nach Tagen aufgeteilt.

Beispielrechnung

Situation:

  • Abrechnungszeitraum: 01.01. bis 31.12.
  • Du bist am 01.08. eingezogen (153 Tage im Jahr)
  • Nebenkosten für die Wohnung: 1.800 Euro/Jahr
Berechnung:
  • Dein Anteil: 153 / 365 = 41,9%
  • Du zahlst: 1.800 × 41,9% = 754,20 Euro
Vormieter zahlt:
  • 212 / 365 = 58,1%
  • 1.800 × 58,1% = 1.045,80 Euro

Besonderheit bei Heizkosten: Gradtagzahlen

Heizkosten werden nicht einfach nach Tagen geteilt. Stattdessen gilt die Gradtagzahl-Methode: Wer in den kalten Monaten wohnt, zahlt mehr.

Typische Gradtagzahlen (vereinfacht):

MonatAnteil am Jahresverbrauch
Januar17%
Februar14%
März11%
April6%
Mai2%
Juni - Augustje 1%
September3%
Oktober8%
November12%
Dezember15%
Das bedeutet: Wenn du am 01.10. einziehst, zahlst du für Heizkosten: 8% + 12% + 15% = 35% der Jahreskosten.

Typische Fehler bei Mieterwechsel

Fehler 1: Keine zeitanteilige Berechnung

Manchmal wird die volle Jahresmiete berechnet, obwohl du nur einen Teil des Jahres gewohnt hast.

Fehler 2: Falsche Tageszählung

Prüfe: Stimmt das Ein-/Auszugsdatum in der Abrechnung mit deinem Mietvertrag überein?

Fehler 3: Vorauszahlungen nicht berücksichtigt

Deine Vorauszahlungen sollten nur für die Monate berechnet werden, in denen du gewohnt hast.


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