Das Grundprinzip: Zeitanteilige Berechnung
Bei einem Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums werden die Kosten nach Tagen aufgeteilt.
Beispielrechnung
Situation:
- •Abrechnungszeitraum: 01.01. bis 31.12.
- •Du bist am 01.08. eingezogen (153 Tage im Jahr)
- •Nebenkosten für die Wohnung: 1.800 Euro/Jahr
- •Dein Anteil: 153 / 365 = 41,9%
- •Du zahlst: 1.800 × 41,9% = 754,20 Euro
- •212 / 365 = 58,1%
- •1.800 × 58,1% = 1.045,80 Euro
Besonderheit bei Heizkosten: Gradtagzahlen
Heizkosten werden nicht einfach nach Tagen geteilt. Stattdessen gilt die Gradtagzahl-Methode: Wer in den kalten Monaten wohnt, zahlt mehr.
Typische Gradtagzahlen (vereinfacht):
| Monat | Anteil am Jahresverbrauch |
|---|---|
| Januar | 17% |
| Februar | 14% |
| März | 11% |
| April | 6% |
| Mai | 2% |
| Juni - August | je 1% |
| September | 3% |
| Oktober | 8% |
| November | 12% |
| Dezember | 15% |
Typische Fehler bei Mieterwechsel
Fehler 1: Keine zeitanteilige Berechnung
Manchmal wird die volle Jahresmiete berechnet, obwohl du nur einen Teil des Jahres gewohnt hast.
Fehler 2: Falsche Tageszählung
Prüfe: Stimmt das Ein-/Auszugsdatum in der Abrechnung mit deinem Mietvertrag überein?
Fehler 3: Vorauszahlungen nicht berücksichtigt
Deine Vorauszahlungen sollten nur für die Monate berechnet werden, in denen du gewohnt hast.
Mister Check prüft, ob bei deinem Mieterwechsel korrekt zeitanteilig abgerechnet wurde!
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