Na, wieder mal 'ne Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und denkst dir: "Hä? Das kann doch nicht stimmen!"? Besonders knifflig wird's, wenn du oder dein Nachmieter erst mitten im Abrechnungszeitraum eingezogen seid. Keine Panik, ich helfe dir, das Chaos zu entwirren! In diesem Artikel schauen wir uns ganz genau an, wie Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode deine Nebenkostenabrechnung beeinflussen und was du dazu wissen musst.
Nebenkostenabrechnung: Wer zahlt was bei Mieterwechsel?
Stell dir vor, du ziehst am 30. Juni aus und dein Nachmieter am 1. Juli ein. Die jährliche Nebenkostenabrechnung trudelt ein. Wer zahlt jetzt welchen Anteil? Grundsätzlich gilt: Du zahlst nur für den Zeitraum, in dem du auch tatsächlich in der Wohnung gewohnt hast. Dein Nachmieter ist für den Rest verantwortlich. Aber wie wird das genau aufgeteilt? Da gibt's verschiedene Methoden.
Der Verteilerschlüssel: Hauptsache fair!
Dein Vermieter muss in der Abrechnung klar angeben, nach welchem Schlüssel die Kosten verteilt werden. Die gängigsten sind:
- •Flächenschlüssel: Hier werden die Kosten anhand der Wohnfläche aufgeteilt. Je größer deine Wohnung, desto höher dein Anteil.
- •Personenschlüssel: Hier zählt, wie viele Personen in der Wohnung gelebt haben. Dieser Schlüssel ist sinnvoll für Kosten, die vom Verbrauch abhängen, wie zum Beispiel Wasserkosten (wenn kein eigener Zähler vorhanden ist).
- •Verbrauchsschlüssel: Wenn es separate Zähler für Wasser, Heizung etc. gibt, wird dein tatsächlicher Verbrauch abgerechnet. Das ist natürlich am fairsten!
Die Sache mit den Zwischenablesungen
Um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, sollte dein Vermieter bei deinem Auszug und dem Einzug deines Nachmieters Zwischenablesungen von Zählern (Wasser, Heizung) durchführen. So kann der tatsächliche Verbrauch für jeden Mieter genau ermittelt werden.
Leerstandskosten: Wer kommt dafür auf?
Was passiert aber, wenn die Wohnung nach deinem Auszug erstmal leer steht, bevor der Nachmieter einzieht? Muss dann jemand für die anfallenden Nebenkosten aufkommen? Die Antwort ist klar: Nein!
Leerstandskosten sind allein Sache des Vermieters. Du musst nicht für Kosten aufkommen, die in der Zeit entstanden sind, in der die Wohnung unbewohnt war. Das hat der BGH in mehreren Urteilen klargestellt (z.B. BGH, Urteil vom 14.11.2007 – VIII ZR 19/07). Stell dir vor, du würdest auch noch für die Kosten aufkommen müssen, wenn dein Vermieter sich mit der Neuvermietung Zeit lässt – das wäre ja total unfair!
Was tun, wenn die Abrechnung nicht stimmt?
Du hast die Nebenkostenabrechnung bekommen und bist dir sicher, dass da was faul ist? Keine Panik, du hast einige Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:
- 1.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege für die Nebenkostenabrechnung einzusehen. So kannst du überprüfen, ob die Kosten korrekt sind und ob die Verteilerschlüssel richtig angewendet wurden.
- 2.Abrechnung beanstanden: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, solltest du diese schriftlich beim Vermieter beanstanden. Setze ihm eine Frist zur Korrektur (z.B. 4 Wochen).
- 3.Zurückbehaltungsrecht: Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist und du sie beanstandet hast, kannst du einen angemessenen Teil der Nebenkostennachzahlung zurückbehalten, bis die Abrechnung korrigiert wurde.
- 4.Mieterverein oder Anwalt: Wenn du dir unsicher bist oder der Vermieter sich querstellt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Die können dich beraten und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Vermieterpflichten: Was muss er beachten?
Dein Vermieter hat eine Reihe von Pflichten bei der Nebenkostenabrechnung, insbesondere bei Mieterwechsel:
- •Transparenz: Er muss die Abrechnung verständlich und nachvollziehbar gestalten.
- •Korrekte Aufteilung: Er muss die Kosten zeitanteilig und nach einem gültigen Verteilerschlüssel aufteilen.
- •Belegeinsicht: Er muss dir die Einsicht in die Originalbelege gewähren.
- •Rechtzeitige Abrechnung: Er muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen.
Fazit: Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel – Kein Grund zur Panik!
Ein Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode kann die Nebenkostenabrechnung kompliziert machen, aber mit dem richtigen Wissen und ein paar Tricks kannst du sicherstellen, dass alles korrekt abläuft. Achte auf die zeitanteilige Aufteilung der Kosten, bestehe auf Zwischenablesungen und scheue dich nicht, die Belegeinsicht zu fordern. Und denk dran: Leerstandskosten sind Sache des Vermieters. Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, beanstande diese schriftlich und hol dir im Zweifelsfall professionelle Hilfe. So behältst du den Überblick und zahlst nur das, was du wirklich verbraucht hast! Viel Erfolg!
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