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Nebenkostenabrechnung: Abrechnungszeitraum ändern – geht das und was müssen Mieter beachten?

Na, hast du auch wieder so ein dickes Nebenkostenabrechnungs-Ding im Briefkasten gehabt und dich gefragt, warum das eigentlich immer zu diesem blöden Zeitpunkt kommt? Oder ob man da vielleicht was änd...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung: Abrechnungszeitraum ändern – geht das und was müssen Mieter beachten?

Na, hast du auch wieder so ein dickes Nebenkostenabrechnungs-Ding im Briefkasten gehabt und dich gefragt, warum das eigentlich immer zu diesem blöden Zeitpunkt kommt? Oder ob man da vielleicht was ändern könnte? Dann bist du hier genau richtig! Wir klären heute, ob du als Mieter beim Abrechnungszeitraum deiner Nebenkostenabrechnung mitreden kannst und was du dabei beachten musst.

Warum ist der Abrechnungszeitraum überhaupt wichtig?

Stell dir vor, du ziehst mitten im Jahr ein oder aus. Dann ist es doch irgendwie logisch, dass du nicht für das ganze Jahr die Nebenkosten zahlen willst, oder? Der Abrechnungszeitraum legt fest, für welchen Zeitraum die Kosten erfasst und auf die Mieter umgelegt werden. In den meisten Fällen ist das ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Aber es gibt auch andere Möglichkeiten.

Kann ich den Abrechnungszeitraum einfach so ändern?

Die kurze Antwort: Eher nicht. Aber lass uns das genauer anschauen.

Der Abrechnungszeitraum wird im Mietvertrag oder in einer separaten Vereinbarung zwischen dir und deinem Vermieter festgelegt. Grundsätzlich gilt: Was im Vertrag steht, ist erstmal Gesetz. Du kannst also nicht einfach so verlangen, dass der Abrechnungszeitraum geändert wird, nur weil es dir gerade besser passt.

ABER: Es gibt Ausnahmen und Konstellationen, in denen eine Änderung möglich oder sogar notwendig sein kann.

Wann eine Änderung des Abrechnungszeitraums in Frage kommt

  • Einvernehmliche Vereinbarung: Der einfachste Fall: Du sprichst mit deinem Vermieter und ihr einigt euch gemeinsam auf eine Änderung. Vielleicht hat dein Vermieter ja auch ein Interesse daran, den Abrechnungszeitraum anzupassen, beispielsweise um ihn an den Wirtschaftsplan des Gebäudes anzugleichen. Hier gilt: Schriftlich festhalten! Nur so hast du etwas in der Hand, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
  • Kauf oder Verkauf des Mietobjekts: Wenn dein Haus oder deine Wohnung während des laufenden Abrechnungszeitraums den Besitzer wechselt, kann es erforderlich sein, einen Zwischenabrechnungszeitraum zu erstellen. Der alte Vermieter muss dann für den Zeitraum bis zum Verkauf abrechnen, und der neue Vermieter beginnt mit einem neuen Abrechnungszeitraum. Hier ist es wichtig, dass du eine korrekte Abrechnung für die jeweilige Zeit erhältst.
  • Grundlegende Änderungen in der Kostenstruktur: Stell dir vor, dein Vermieter installiert eine neue Heizungsanlage mitten im Abrechnungszeitraum. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Abrechnungszeitraum anzupassen, um die Kosten für die alte und die neue Anlage getrennt zu erfassen. Das ist aber eher selten.
  • Unwirtschaftlichkeit: Laut BGH (Urteil vom 28.11.2007, Az.: VIII ZR 261/06) kann es unter Umständen möglich sein, den Abrechnungszeitraum zu ändern, wenn der bisherige Zeitraum zu erheblichen Unwirtschaftlichkeiten führt. Das ist aber ein sehr spezieller Fall und bedarf einer genauen Prüfung.

Was du als Mieter beachten solltest

  • Mietvertrag genau lesen: Bevor du irgendwelche Forderungen stellst, lies deinen Mietvertrag aufmerksam durch. Steht dort etwas zum Abrechnungszeitraum? Gibt es Klauseln, die eine Änderung regeln?
  • Gespräch mit dem Vermieter suchen: Sprich mit deinem Vermieter über deine Bedenken oder Wünsche bezüglich des Abrechnungszeitraums. Vielleicht gibt es ja eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Änderungen schriftlich festhalten: Egal welche Vereinbarung ihr trefft, halte sie unbedingt schriftlich fest. Das ist dein Schutz, falls es später zu Problemen kommt.
  • Abrechnungszeitraum prüfen: Egal ob er geändert wurde oder nicht, überprüfe den Abrechnungszeitraum in deiner Nebenkostenabrechnung immer genau. Stimmt er mit den Vereinbarungen überein? Wurde korrekt abgerechnet, wenn du ein- oder ausgezogen bist?
  • Fristen beachten: Wenn du Einwände gegen deine Nebenkostenabrechnung hast, musst du das innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung tun. Das gilt auch für Fehler im Abrechnungszeitraum.
  • Professionelle Hilfe: Wenn du dir unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden. Die können dich beraten und deine Rechte vertreten.

Tipp: Zwischenablesung bei Ein- und Auszug

Egal ob der Abrechnungszeitraum geändert wird oder nicht, bei einem Ein- oder Auszug ist es immer ratsam, eine Zwischenablesung der Zählerstände (Heizung, Wasser) durchzuführen. Das verhindert unnötige Streitigkeiten und sorgt für eine faire Abrechnung. Am besten macht ihr das gemeinsam mit dem Vermieter und haltet die Stände schriftlich fest.

Fallstricke vermeiden

  • Keine eigenmächtigen Änderungen: Ändere niemals eigenmächtig Zählerstände oder andere Daten, die für die Nebenkostenabrechnung relevant sind. Das kann rechtliche Konsequenzen haben.
  • Nicht auf mündliche Zusagen verlassen: Vertraue nicht blind auf mündliche Zusagen deines Vermieters. Lass dir alles schriftlich bestätigen.
  • Abrechnung nicht einfach ignorieren: Auch wenn du mit dem Abrechnungszeitraum oder anderen Punkten der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bist, solltest du die Abrechnung nicht einfach ignorieren. Lege fristgerecht Widerspruch ein und begründe deine Einwände.

Fazit

Der Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ist in der Regel im Mietvertrag festgelegt und kann nicht einfach so geändert werden. Aber es gibt Ausnahmen, insbesondere wenn du dich mit deinem Vermieter einigst oder wenn es zu einem Verkauf des Mietobjekts kommt. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst, den Mietvertrag genau liest und alle Vereinbarungen schriftlich festhältst. Im Zweifelsfall solltest du dir professionelle Hilfe suchen. So kannst du sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung korrekt ist und du nicht zu viel bezahlst. Und denk dran: Ein offenes Gespräch mit deinem Vermieter ist oft der erste Schritt zu einer einvernehmlichen Lösung!

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