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Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Welche Kosten dürfen Vermieter nachträglich abrechnen und welche Fristen gelten wirklich?

Na, auch schon mal das Gefühl gehabt, dass die Nebenkostenabrechnung nach deinem Auszug ein unendliches Mysterium ist? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Gerade wenn du schon längst in deiner ne...

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5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Welche Kosten dürfen Vermieter nachträglich abrechnen und welche Fristen gelten wirklich?

Na, auch schon mal das Gefühl gehabt, dass die Nebenkostenabrechnung nach deinem Auszug ein unendliches Mysterium ist? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Gerade wenn du schon längst in deiner neuen Wohnung sitzt, kann es ganz schön stressig sein, wenn plötzlich noch eine Nachforderung ins Haus flattert. Aber keine Panik, wir bringen Licht ins Dunkel! In diesem Ratgeber erfährst du, welche Kosten dein Vermieter nach deinem Auszug überhaupt noch abrechnen darf und welche Fristen dabei wirklich gelten. Also, lass uns loslegen und das Thema "Nebenkostenabrechnung bei Auszug" gemeinsam entzaubern!

Was darf dein Vermieter eigentlich abrechnen?

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur betriebskostenfähige Kosten abrechnen. Das sind die Kosten, die regelmäßig für das Gebäude und das Grundstück anfallen. Denk dabei an:

  • Heizung und Warmwasser
  • Wasser- und Abwassergebühren
  • Müllabfuhr
  • Hausmeister
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuer
  • Und viele mehr…
Wichtig ist, dass diese Kosten auch im Mietvertrag vereinbart sein müssen. Steht da beispielsweise nichts von Gartenpflege, darf dir dein Vermieter diese Kosten auch nicht in Rechnung stellen. Also, immer einen Blick in den Mietvertrag werfen!

Aber Achtung: Kosten für Reparaturen, Instandhaltung oder Verwaltung dürfen nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. Dafür ist dein Vermieter selbst zuständig.

Die magische Frist: 12 Monate

Jetzt wird's spannend, denn hier geht es um Zeit! Dein Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraums 12 Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Der Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr, kann aber auch davon abweichen. Das heißt, wenn dein Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft und du beispielsweise im März ausgezogen bist, hat dein Vermieter bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit, dir die Abrechnung zu schicken.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Ganz einfach: Dein Vermieter hat Pech gehabt! Er kann dann keine Nachforderungen mehr geltend machen. Du musst also nichts mehr nachzahlen. Das hat der BGH (Bundesgerichtshof) in mehreren Urteilen klargestellt (z.B. BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az. VIII ZR 142/05).

Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wenn dein Vermieter die Fristüberschreitung nicht zu verschulden hat, zum Beispiel weil er auf eine verspätete Rechnung vom Energieversorger warten musste, kann er die Abrechnung auch später noch erstellen. Er muss dir aber nachweisen, dass er die Verspätung nicht selbst verursacht hat.

Dein Auszug und der Abrechnungszeitraum: Was du wissen musst

Dein Auszug beeinflusst den Abrechnungszeitraum natürlich. Du bist nur für die Nebenkosten verantwortlich, die in dem Zeitraum angefallen sind, in dem du auch tatsächlich in der Wohnung gewohnt hast. Stell dir vor, du ziehst am 30. Juni aus. Dann bist du für die Nebenkosten verantwortlich, die vom 1. Januar bis zum 30. Juni angefallen sind.

Dein Vermieter muss die Kosten dann zeitanteilig berechnen. Das bedeutet, er teilt die Gesamtkosten durch 365 (oder 366 bei einem Schaltjahr) und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl der Tage, die du in der Wohnung gewohnt hast.

Ein Beispiel:

Die Heizkosten für das gesamte Jahr betragen 1.200 Euro. Du hast 181 Tage in der Wohnung gewohnt (1. Januar bis 30. Juni). Dann musst du (1.200 Euro / 365 Tage) * 181 Tage = 595,62 Euro Heizkosten bezahlen.

Nachträgliche Abrechnung – was ist erlaubt?

Okay, hier wird es etwas kniffliger. Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter kann auch nach deinem Auszug noch Nebenkosten abrechnen, die während deiner Mietzeit entstanden sind. Allerdings muss er sich, wie bereits erwähnt, an die 12-Monats-Frist halten.

Was passiert, wenn der Vermieter einen Fehler macht?

Auch Vermieter sind nicht unfehlbar. Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, solltest du unbedingt Widerspruch einlegen. Dafür hast du in der Regel 12 Monate Zeit, nachdem du die Abrechnung erhalten hast. Wichtig ist, dass du deinen Widerspruch schriftlich einreichst und die Fehler genau benennst. Du solltest auch Belege oder andere Nachweise vorlegen, die deine Argumentation unterstützen.

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BeispielDu vermutest, dass der Wasserverbrauch falsch berechnet wurde. Dann kannst du deinen eigenen Wasserzählerstand (wenn vorhanden) mit dem in der Abrechnung angegebenen Wert vergleichen.

Verjährung – wann ist wirklich Schluss?

Neben der 12-Monats-Frist für die Erstellung der Abrechnung gibt es auch noch die Verjährungsfrist. Diese Frist bestimmt, wie lange dein Vermieter Zeit hat, seine Forderungen (also Nachzahlungen) durchzusetzen. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre.

Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet: Wenn du im Jahr 2023 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhältst und eine Nachzahlung leisten sollst, verjährt der Anspruch deines Vermieters am 31. Dezember 2026.

⚠️
WichtigDie Verjährungsfrist kann unterbrochen werden, zum Beispiel durch eine Mahnung, einen Mahnbescheid oder eine Klage. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist von Neuem.

Praktische Tipps für dich

  • Mietvertrag genau lesen: Schau dir deinen Mietvertrag genau an und prüfe, welche Nebenkosten vereinbart wurden.
  • Abrechnung prüfen: Nimm dir Zeit und prüfe die Nebenkostenabrechnung sorgfältig. Achte auf Fehler und Unstimmigkeiten.
  • Widerspruch einlegen: Wenn du Fehler entdeckst, lege rechtzeitig Widerspruch ein.
  • Belege sammeln: Sammle alle relevanten Belege, wie z.B. deinen Mietvertrag, Übergabeprotokoll und eigene Zählerstände.
  • Beratung suchen: Wenn du dir unsicher bist, suche dir rechtlichen Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt.

Fazit: Gut informiert ist halb gewonnen!

Die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug kann ganz schön kompliziert sein. Aber mit dem richtigen Wissen und ein paar einfachen Tipps kannst du dich gut dagegen wappnen. Denk daran: Dein Vermieter hat Fristen einzuhalten, du hast Rechte und du solltest diese auch nutzen. Prüfe die Abrechnung sorgfältig, lege im Zweifelsfall Widerspruch ein und lass dich beraten, wenn du dir unsicher bist. So behältst du den Überblick und vermeidest böse Überraschungen! Viel Erfolg!

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