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Nebenkostenabrechnung und Corona: Welche Kosten dürfen Vermieter jetzt abrechnen (und welche nicht)?

Hallo! Schön, dass du dich für das Thema Nebenkostenabrechnung in Zeiten von Corona interessierst. Es ist ein komplexes Feld, und ich helfe dir gerne dabei, Lic...

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5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung und Corona: Welche Kosten dürfen Vermieter jetzt abrechnen (und welche nicht)?

Hallo! Schön, dass du dich für das Thema Nebenkostenabrechnung in Zeiten von Corona interessierst. Es ist ein komplexes Feld, und ich helfe dir gerne dabei, Licht ins Dunkel zu bringen. Lass uns gemeinsam herausfinden, welche Kosten dein Vermieter abrechnen darf und welche nicht.

Nebenkostenabrechnung in Zeiten von Corona: Was geht und was nicht?

Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist oft ein Quell der Überraschungen. Gerade in den letzten Jahren, mit den veränderten Lebensumständen durch Corona, stellen sich viele Mieter die Frage, ob bestimmte Kostenpositionen überhaupt zulässig sind. Keine Sorge, wir gehen das jetzt gemeinsam durch.

Die Grundlagen: Was sind überhaupt Nebenkosten?

Nebenkosten sind die Kosten, die neben der reinen Kaltmiete für dein Zuhause anfallen. du sind im § 556 BGB definiert und in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genauer aufgeschlüsselt. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für:

  • Heizung und Warmwasser: Diese Kosten sind in der Regel verbrauchsabhängig und werden nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) abgerechnet.
  • Wasser und Abwasser: Auch hier gilt oft der Verbrauch als Grundlage.
  • Müllabfuhr: Die Kosten für die Müllentsorgung werden in der Regel nach Wohneinheiten oder Personenzahl umgelegt.
  • Gebäudereinigung und Gartenpflege: Diese Kosten entstehen durch die Reinigung des Treppenhauses und die Pflege der Grünflächen.
  • Hausmeister: Wenn ein Hausmeister angestellt ist, können die Kosten dafür ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden.
  • Grundsteuer: Eine Steuer, die der Vermieter an die Gemeinde zahlen muss und die auf dich umgelegt werden kann.
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung etc.

Corona-bedingte Veränderungen: Was ist anders?

Durch die Corona-Pandemie haben sich einige Aspekte des Zusammenlebens in Mehrfamilienhäusern verändert. Homeoffice, verstärktes Reinigen von Gemeinschaftsflächen oder veränderte Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen können Auswirkungen auf die Nebenkosten haben. Entscheidend ist, ob diese Veränderungen zu zusätzlichen und notwendigen Kosten geführt haben, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Kosten, die dein Vermieter eher nicht abrechnen darf

  • Desinfektionsmittel für Gemeinschaftsflächen (unter Umständen): Pauschale Kosten für Desinfektionsmittel, die ohne konkreten Nachweis der Notwendigkeit und des Verbrauchs abgerechnet werden, sind in der Regel nicht zulässig. Wenn dein Vermieter aber nachweisen kann, dass aufgrund behördlicher Auflagen oder zum Schutz der Bewohner ein erhöhter Bedarf an Desinfektionsmitteln bestand und diese Kosten tatsächlich angefallen sind (beispielsweise durch eine Rechnung), könnte eine Umlage gerechtfertigt sein.
  • Kosten für die Organisation von Corona-Tests: Kosten für die Organisation oder Durchführung von Corona-Tests für Bewohner oder Hausmeister sind in der Regel nicht umlagefähig. Diese Kosten fallen nicht unter die üblichen Betriebskosten.
  • Kosten für ungenutzte Gemeinschaftseinrichtungen: Wenn Gemeinschaftseinrichtungen wie Fitnessräume oder Saunen aufgrund von Corona-Bestimmungen geschlossen waren, darf dein Vermieter die Kosten für deren Instandhaltung und Betrieb nicht vollständig auf dich umlegen, wenn du sie nicht nutzen konntest. Hier könnte eine anteilige Kürzung angemessen sein.

Kosten, die dein Vermieter möglicherweise abrechnen darf

  • Erhöhte Reinigungskosten: Wenn aufgrund von Corona-bedingten Hygieneauflagen die Reinigungsintervalle für das Treppenhaus oder andere Gemeinschaftsflächen erhöht wurden und dadurch höhere Kosten entstanden sind, könnte dein Vermieter diese Kosten anteilig auf dich umlegen. Wichtig ist aber, dass die Erhöhung nachvollziehbar und angemessen ist.
  • Kosten für zusätzlichen Hausmeistereinsatz: Wenn der Hausmeister aufgrund von Corona-bedingten Aufgaben (z.B. Desinfektion von Türklinken, Überwachung von Hygienebestimmungen) zusätzliche Arbeitsstunden leisten musste und dies nachweisbar ist, könnten diese Kosten umlagefähig sein.
  • Kosten für verbrauchsabhängige Posten: Wenn du aufgrund von mehr Homeoffice mehr geheizt oder mehr Wasser verbraucht hast, sind diese Kosten natürlich umlagefähig, da sie direkt mit deinem Verhalten zusammenhängen.

Praxisbeispiel: So könnte es aussehen

Stell dir vor, du wohnst in einem Mehrfamilienhaus. In deiner Nebenkostenabrechnung findest du folgende Positionen:

KostenartBetrag insgesamtAnteil für deine Wohnung
Heizung5.000 €500 €
Wasser/Abwasser2.000 €200 €
Müllabfuhr1.000 €100 €
Gebäudereinigung (regulär)1.500 €150 €
Gebäudereinigung (Corona-bedingt)500 €50 €
Desinfektionsmittel200 €20 €
Hausmeister3.000 €300 €
In diesem Fall solltest du dir die Positionen "Gebäudereinigung (Corona-bedingt)" und "Desinfektionsmittel" genauer ansehen.

  • Gebäudereinigung (Corona-bedingt): Hat dein Vermieter die Reinigungsintervalle tatsächlich erhöht? Gibt es dafür einen Nachweis (z.B. ein Angebot oder eine Rechnung der Reinigungsfirma)? War die Erhöhung angemessen oder übertrieben? Angenommen, die Reinigungsfirma hat 20 € pro Reinigung mehr verlangt und es gab 25 zusätzliche Reinigungen, dann wären 500 € Gesamtkosten plausibel.
  • Desinfektionsmittel: Hier solltest du prüfen, ob dein Vermieter den Verbrauch und die Notwendigkeit der Desinfektionsmittel nachweisen kann. Eine pauschale Abrechnung ohne Nachweis ist in der Regel nicht zulässig. Wenn er beispielsweise 10 Flaschen Desinfektionsmittel à 20 € gekauft hat, wäre der Betrag plausibel, wenn der Verbrauch nachvollziehbar ist (z.B. durch einen Hinweis im Treppenhaus, dass die Bewohner die Möglichkeit zur Desinfektion haben).

Tipps und Checkliste für deine Nebenkostenabrechnung

  • Fordere Belege an: Du hast das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen. Nutze dieses Recht!
  • Prüfe die Umlageschlüssel: Sind die Kosten korrekt auf die einzelnen Mieter verteilt worden?
  • Achte auf formale Fehler: Ist die Abrechnung verständlich und übersichtlich? Sind alle Pflichtangaben enthalten?
  • Vergleiche mit Vorjahresabrechnungen: Gab es ungewöhnliche Kostensteigerungen?
  • Kontaktiere deinen Vermieter: Wenn du Fragen hast, suche das Gespräch mit deinem Vermieter. Oft lassen sich Unklarheiten so am besten beseitigen.
  • Nutze Beratungsangebote: Mietervereine bieten oft kostenlose oder günstige Beratungen an.
  • Setze Fristen: Du hast 12 Monate Zeit, deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einspruch einzulegen.

Fazit

Die Nebenkostenabrechnung in Zeiten von Corona ist ein komplexes Thema. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und deine Abrechnung sorgfältig prüfst. Lass dich nicht von pauschalen Aussagen abschrecken, sondern gehe den Dingen auf den Grund. Mit etwas Recherche und gesundem Menschenverstand kannst du sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung fair und korrekt ist. Viel Erfolg!

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