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Die 10 größten Irrtümer über die Nebenkostenabrechnung: Mythen und Fakten für Mieter verständlich erklärt

Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Die Abrechnung ist oft ein Dschungel aus Zahlen und Paragraphen. Aber lass dich nicht...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Die 10 größten Irrtümer über die Nebenkostenabrechnung: Mythen und Fakten für Mieter verständlich erklärt

Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Die Abrechnung ist oft ein Dschungel aus Zahlen und Paragraphen. Aber lass dich nicht entmutigen! Ich helfe dir, die größten Irrtümer und Mythen rund um das Thema Nebenkosten aufzuklären, damit du in Zukunft besser vorbereitet bist und dein Recht kennst. Los geht's!

Mythos 1: "Nebenkosten sind immer gleich hoch!"

Fakt: Das stimmt so nicht! Deine Nebenkosten können von Jahr zu Jahr schwanken. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von deinem individuellen Verbrauch (Heizung, Wasser), aber auch von allgemeinen Preiserhöhungen (z.B. bei der Müllabfuhr oder den Energiekosten). Wenn du also in einem Jahr besonders viel geheizt hast oder die Gemeinde die Müllgebühren erhöht hat, kann deine Abrechnung höher ausfallen.

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TippVergleiche deine aktuellen Nebenkostenabrechnung mit der des Vorjahres. Fallen dir große Unterschiede auf? Dann schau genauer hin, woher diese kommen.

Mythos 2: "Der Vermieter darf alles in die Nebenkostenabrechnung schreiben!"

Fakt: Falsch! Nur die Kosten, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden, dürfen in die Abrechnung. Typische umlagefähige Kosten sind z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Kosten für Reparaturen, Instandhaltung oder die Verwaltung des Hauses dürfen NICHT auf dich umgelegt werden.

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TippLies deinen Mietvertrag genau durch! Dort steht, welche Kosten dein Vermieter auf dich umlegen darf.

Mythos 3: "Ich muss die Nebenkostenabrechnung sofort bezahlen, auch wenn sie Fehler enthält!"

Fakt: Nein, musst du nicht! Du hast das Recht, die Abrechnung zu prüfen und Einwände zu erheben. Die Prüfungsfrist beträgt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung. Innerhalb dieser Frist musst du deinen Vermieter auf Fehler oder Unklarheiten hinweisen.

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TippHebe alle Belege auf, die deine Verbrauchsgewohnheiten dokumentieren (z.B. Rechnungen für Wasser oder Heizöl, wenn du selbst Zählerstände abliest).

Mythos 4: "Ich kann die Nebenkostenabrechnung nicht prüfen, weil ich keine Ahnung davon habe!"

Fakt: Du musst kein Experte sein, um deine Abrechnung zu prüfen! Es gibt viele Anlaufstellen, die dir helfen können. Zum Beispiel der Mieterverein oder ein Rechtsanwalt für Mietrecht. Auch online gibt es zahlreiche Ratgeber und Rechner, die dir bei der Prüfung helfen können.

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TippFordere beim Vermieter die Originalbelege an und schau sie dir an. Achte darauf, ob die Kosten plausibel sind und ob sie korrekt auf die Mieter verteilt wurden.

Mythos 5: "Wenn ich nicht zahle, werde ich sofort gekündigt!"

Fakt: Eine Kündigung wegen Zahlungsverzug ist erst möglich, wenn du mit einem erheblichen Betrag im Rückstand bist. In der Regel muss der Rückstand mindestens zwei Monatsmieten betragen. Außerdem muss der Vermieter dich vorher abmahnen und dir die Möglichkeit geben, den Rückstand zu begleichen.

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TippSprich mit deinem Vermieter, wenn du Zahlungsschwierigkeiten hast. Vielleicht könnt ihr eine Ratenzahlung vereinbaren.

Mythos 6: "Mein Vermieter darf schätzen, wenn ich meinen Zählerstand nicht ablese!"

Fakt: Grundsätzlich ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Vermieter muss dich vorher schriftlich darauf hingewiesen haben, dass er bei Nichtablesung schätzt. Die Schätzung muss außerdem plausibel und nachvollziehbar sein. Eine willkürliche Schätzung ist nicht erlaubt. Das hat der BGH entschieden (BGH, Urteil vom 17. November 2010, Az. VIII ZR 21/10).

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TippLies deine Zählerstände rechtzeitig ab und teile sie deinem Vermieter mit. So vermeidest du unnötige Schätzungen.

Mythos 7: "Leerstandskosten darf der Vermieter auf alle Mieter umlegen!"

Fakt: Nein, das ist nicht erlaubt. Leerstandskosten sind vom Vermieter zu tragen und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Das gilt auch für Kosten, die durch Mietausfälle entstehen.

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TippAchte darauf, dass in deiner Abrechnung keine Kosten für leerstehende Wohnungen enthalten sind.

Mythos 8: "Ich muss die Hausmeisterkosten voll bezahlen, auch wenn der Hausmeister nicht alles macht!"

Fakt: Die Hausmeisterkosten dürfen nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Hausmeister tatsächlich Aufgaben übernimmt, die üblicherweise vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden dürfen (z.B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege). Wenn der Hausmeister hauptsächlich Reparaturen durchführt oder die Verwaltung des Hauses übernimmt, dürfen diese Kosten nicht umgelegt werden.

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TippFrage deinen Vermieter, welche Aufgaben der Hausmeister genau übernimmt.

Mythos 9: "Ich muss die Kosten für die Wartung des Aufzugs bezahlen, auch wenn ich im Erdgeschoss wohne!"

Fakt: Ja, grundsätzlich musst du die Kosten für die Wartung des Aufzugs auch dann bezahlen, wenn du im Erdgeschoss wohnst. Das gilt, wenn im Mietvertrag die Kosten für den Aufzug als umlagefähig vereinbart wurden. Der BGH hat jedoch entschieden, dass es eine Ausnahme geben kann, wenn die Nutzung des Aufzugs für dich offensichtlich ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 20. September 2006, Az. VIII ZR 103/06).

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TippSprich mit deinem Vermieter, wenn du im Erdgeschoss wohnst und den Aufzug nie benutzt. Vielleicht könnt ihr eine individuelle Vereinbarung treffen.

Mythos 10: "Ich habe immer Recht, wenn ich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlege!"

Fakt: Das ist leider nicht der Fall. Dein Einspruch muss begründet sein. Du musst konkrete Fehler in der Abrechnung nachweisen können. Ein allgemeines Gefühl, dass die Abrechnung zu hoch ist, reicht nicht aus.

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TippSammle Beweise, um deinen Einspruch zu untermauern. Das können z.B. Fotos von Mängeln, Zeugenaussagen von Nachbarn oder eigene Aufzeichnungen über deinen Verbrauch sein.

Fazit: Wissen ist Macht!

Du siehst, die Nebenkostenabrechnung ist ein komplexes Thema. Aber mit dem richtigen Wissen und ein paar praktischen Tipps kannst du dich besser wappnen und deine Rechte als Mieter wahrnehmen. Lass dich nicht von komplizierten Zahlen und Paragraphen abschrecken. Informiere dich, prüfe deine Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, bei Unklarheiten Einspruch zu erheben. So behältst du den Überblick und vermeidest unnötige Kosten! Viel Erfolg!

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