Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Die Abrechnung ist oft ein Dschungel aus Zahlen und Paragraphen. Aber lass dich nicht entmutigen! Ich helfe dir, die größten Irrtümer und Mythen rund um das Thema Nebenkosten aufzuklären, damit du in Zukunft besser vorbereitet bist und dein Recht kennst. Los geht's!
Mythos 1: "Nebenkosten sind immer gleich hoch!"
Fakt: Das stimmt so nicht! Deine Nebenkosten können von Jahr zu Jahr schwanken. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von deinem individuellen Verbrauch (Heizung, Wasser), aber auch von allgemeinen Preiserhöhungen (z.B. bei der Müllabfuhr oder den Energiekosten). Wenn du also in einem Jahr besonders viel geheizt hast oder die Gemeinde die Müllgebühren erhöht hat, kann deine Abrechnung höher ausfallen.
Mythos 2: "Der Vermieter darf alles in die Nebenkostenabrechnung schreiben!"
Fakt: Falsch! Nur die Kosten, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden, dürfen in die Abrechnung. Typische umlagefähige Kosten sind z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Kosten für Reparaturen, Instandhaltung oder die Verwaltung des Hauses dürfen NICHT auf dich umgelegt werden.
Mythos 3: "Ich muss die Nebenkostenabrechnung sofort bezahlen, auch wenn sie Fehler enthält!"
Fakt: Nein, musst du nicht! Du hast das Recht, die Abrechnung zu prüfen und Einwände zu erheben. Die Prüfungsfrist beträgt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung. Innerhalb dieser Frist musst du deinen Vermieter auf Fehler oder Unklarheiten hinweisen.
Mythos 4: "Ich kann die Nebenkostenabrechnung nicht prüfen, weil ich keine Ahnung davon habe!"
Fakt: Du musst kein Experte sein, um deine Abrechnung zu prüfen! Es gibt viele Anlaufstellen, die dir helfen können. Zum Beispiel der Mieterverein oder ein Rechtsanwalt für Mietrecht. Auch online gibt es zahlreiche Ratgeber und Rechner, die dir bei der Prüfung helfen können.
Mythos 5: "Wenn ich nicht zahle, werde ich sofort gekündigt!"
Fakt: Eine Kündigung wegen Zahlungsverzug ist erst möglich, wenn du mit einem erheblichen Betrag im Rückstand bist. In der Regel muss der Rückstand mindestens zwei Monatsmieten betragen. Außerdem muss der Vermieter dich vorher abmahnen und dir die Möglichkeit geben, den Rückstand zu begleichen.
Mythos 6: "Mein Vermieter darf schätzen, wenn ich meinen Zählerstand nicht ablese!"
Fakt: Grundsätzlich ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Vermieter muss dich vorher schriftlich darauf hingewiesen haben, dass er bei Nichtablesung schätzt. Die Schätzung muss außerdem plausibel und nachvollziehbar sein. Eine willkürliche Schätzung ist nicht erlaubt. Das hat der BGH entschieden (BGH, Urteil vom 17. November 2010, Az. VIII ZR 21/10).
Mythos 7: "Leerstandskosten darf der Vermieter auf alle Mieter umlegen!"
Fakt: Nein, das ist nicht erlaubt. Leerstandskosten sind vom Vermieter zu tragen und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Das gilt auch für Kosten, die durch Mietausfälle entstehen.
Mythos 8: "Ich muss die Hausmeisterkosten voll bezahlen, auch wenn der Hausmeister nicht alles macht!"
Fakt: Die Hausmeisterkosten dürfen nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Hausmeister tatsächlich Aufgaben übernimmt, die üblicherweise vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden dürfen (z.B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege). Wenn der Hausmeister hauptsächlich Reparaturen durchführt oder die Verwaltung des Hauses übernimmt, dürfen diese Kosten nicht umgelegt werden.
Mythos 9: "Ich muss die Kosten für die Wartung des Aufzugs bezahlen, auch wenn ich im Erdgeschoss wohne!"
Fakt: Ja, grundsätzlich musst du die Kosten für die Wartung des Aufzugs auch dann bezahlen, wenn du im Erdgeschoss wohnst. Das gilt, wenn im Mietvertrag die Kosten für den Aufzug als umlagefähig vereinbart wurden. Der BGH hat jedoch entschieden, dass es eine Ausnahme geben kann, wenn die Nutzung des Aufzugs für dich offensichtlich ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 20. September 2006, Az. VIII ZR 103/06).
Mythos 10: "Ich habe immer Recht, wenn ich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlege!"
Fakt: Das ist leider nicht der Fall. Dein Einspruch muss begründet sein. Du musst konkrete Fehler in der Abrechnung nachweisen können. Ein allgemeines Gefühl, dass die Abrechnung zu hoch ist, reicht nicht aus.
Fazit: Wissen ist Macht!
Du siehst, die Nebenkostenabrechnung ist ein komplexes Thema. Aber mit dem richtigen Wissen und ein paar praktischen Tipps kannst du dich besser wappnen und deine Rechte als Mieter wahrnehmen. Lass dich nicht von komplizierten Zahlen und Paragraphen abschrecken. Informiere dich, prüfe deine Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, bei Unklarheiten Einspruch zu erheben. So behältst du den Überblick und vermeidest unnötige Kosten! Viel Erfolg!
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