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Nebenkostenabrechnung nach Verkauf des Hauses: Wer muss zahlen und welche Fristen gelten für Mieter?

Na, auch schon mal den Schreck deines Lebens bekommen, als plötzlich ein neuer Name auf der Nebenkostenabrechnung stand, nachdem dein Haus verkauft wurde? Keine Panik, das ist erstmal ganz normal. Abe...

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5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung nach Verkauf des Hauses: Wer muss zahlen und welche Fristen gelten für Mieter?

Na, auch schon mal den Schreck deines Lebens bekommen, als plötzlich ein neuer Name auf der Nebenkostenabrechnung stand, nachdem dein Haus verkauft wurde? Keine Panik, das ist erstmal ganz normal. Aber wer muss jetzt eigentlich zahlen und welche Fristen gelten für dich? Keine Sorge, ich bringe Licht ins Dunkel!

Haus verkauft – Wer ist jetzt mein Ansprechpartner für die Nebenkosten?

Stell dir vor, dein Haus wird verkauft. Plötzlich ist da ein neuer Eigentümer. Verständlich, dass du dich fragst: "An wen muss ich mich jetzt mit meinen Fragen zur Nebenkostenabrechnung wenden?" Grundsätzlich gilt: Der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. Das bedeutet auch, dass er für die Nebenkostenabrechnung zuständig ist, sobald er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

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WichtigOftmals beauftragt der alte Eigentümer noch eine Abrechnungsfirma, die die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr erstellt. Aber Achtung! Auch wenn die Abrechnung noch vom alten Eigentümer beauftragt wurde, ist der neue Eigentümer dein Ansprechpartner, sobald er im Grundbuch steht.

Die Abrechnungsperiode: Wer zahlt was?

Das Knifflige an einem Hausverkauf ist die Aufteilung der Abrechnungsperiode. Stell dir vor, der Verkauf fand mitten im Jahr statt. Wer zahlt dann für welchen Zeitraum?

Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Das ist der Tag, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

  • Alter Eigentümer: Er ist für die Nebenkosten zuständig, die bis zum Tag des Eigentumsübergangs angefallen sind.
  • Neuer Eigentümer: Er ist für die Nebenkosten zuständig, die ab dem Tag des Eigentumsübergangs anfallen.
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BeispielDein Haus wurde am 30. Juni verkauft. Der alte Eigentümer ist für die Nebenkosten vom 1. Januar bis zum 30. Juni zuständig. Der neue Eigentümer ist für die Nebenkosten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember zuständig.

Praktischer Tipp: Am besten sprichst du dich mit dem alten und neuen Eigentümer ab, wie die Aufteilung der Nebenkostenabrechnung genau erfolgen soll. So vermeidest du Missverständnisse.

Die Fristen für die Nebenkostenabrechnung nach dem Verkauf

Die Fristen für die Nebenkostenabrechnung bleiben auch nach einem Hausverkauf bestehen. Das bedeutet:

  • Der Vermieter (also der neue Eigentümer!) hat 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Der Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr.
  • Du hast 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einwände zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Nebenkostenabrechnung.
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BeispielDer Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2023. Der neue Eigentümer hat bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zu schicken. Wenn du die Abrechnung am 15. Januar 2025 erhältst, hast du bis zum 15. Januar 2026 Zeit, Einwände zu erheben.
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WichtigWenn der Vermieter die Abrechnungsfrist von 12 Monaten versäumt, verliert er in der Regel den Anspruch auf Nachzahlung. Du musst dann nichts nachzahlen! Allerdings gilt das nicht, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.

Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist?

Auch nach einem Hausverkauf kann es vorkommen, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Das ist kein Grund zur Panik! Du hast das Recht, die Abrechnung zu prüfen und Einwände zu erheben.

So gehst du vor:

  1. 1.Prüfe die Abrechnung sorgfältig: Vergleiche die einzelnen Positionen mit deinem Mietvertrag und den tatsächlichen Verbrauchswerten (z.B. Wasserzählerstand).
  2. 2.Fordere Belege an: Du hast das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen. Der Vermieter muss dir die Belege vorlegen oder dir Kopien zukommen lassen.
  3. 3.Erhebe Einwände schriftlich: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, teile dies dem Vermieter schriftlich mit (am besten per Einschreiben). Begründe deine Einwände konkret und lege gegebenenfalls Beweise vor.
  4. 4.Setze eine Frist zur Korrektur: Gib dem Vermieter eine angemessene Frist, um die Abrechnung zu korrigieren.
  5. 5.Rechtlichen Rat einholen: Wenn der Vermieter deine Einwände ignoriert oder du dir unsicher bist, solltest du dich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden.
BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Mieter ein Recht auf Einsicht in die Originalbelege hat (z.B. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2010, Az. VIII ZR 41/10). Dieses Recht darf dir auch nach einem Hausverkauf nicht verwehrt werden!

Der Übergang von Vorauszahlungen

Was passiert eigentlich mit deinen geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen, wenn das Haus verkauft wird? Grundsätzlich werden deine Vorauszahlungen, die du an den alten Eigentümer geleistet hast, bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Der neue Eigentümer übernimmt also quasi deine "Guthaben" bzw. "Schulden" aus den Vorauszahlungen.

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WichtigDer alte Eigentümer muss dem neuen Eigentümer die geleisteten Vorauszahlungen mitteilen. Der neue Eigentümer ist dann verpflichtet, diese bei der Abrechnung zu berücksichtigen.

Praktischer Tipp: Sprich mit dem alten und neuen Eigentümer, um sicherzustellen, dass die Vorauszahlungen korrekt übergeben werden.

Fazit

Ein Hausverkauf kann bei der Nebenkostenabrechnung erstmal für Verwirrung sorgen. Aber mit den richtigen Informationen und ein bisschen Organisation behältst du den Überblick.

Die wichtigsten Punkte nochmal zusammengefasst:

  • Der neue Eigentümer ist dein Ansprechpartner, sobald er im Grundbuch steht.
  • Die Abrechnungsperiode wird aufgeteilt: Der alte Eigentümer ist für die Zeit bis zum Eigentumsübergang zuständig, der neue Eigentümer für die Zeit danach.
  • Die Fristen für die Nebenkostenabrechnung bleiben bestehen: Der Vermieter hat 12 Monate Zeit zur Erstellung, du hast 12 Monate Zeit zur Prüfung und Einwendung.
  • Du hast das Recht auf Einsicht in die Originalbelege.
  • Lege Einwände gegen die Abrechnung schriftlich und begründet ein.
  • Kläre die Übergabe der Vorauszahlungen mit altem und neuem Eigentümer.
Bleib entspannt und lass dich nicht verunsichern! Mit diesen Tipps bist du bestens gerüstet, um deine Nebenkostenabrechnung auch nach einem Hausverkauf erfolgreich zu meistern. Und denk dran: Im Zweifelsfall ist eine Beratung beim Mieterverein immer eine gute Idee!

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