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Nebenkostenabrechnung trotz Auszug: Welche Kosten Vermieter noch abrechnen dürfen (und welche nicht!) – Inkl. Fristen und BGH-Urteilen

Na, Umzugsstress hinter dir und schon die nächste Frage im Kopf: "Kriege ich eigentlich noch eine Nebenkostenabrechnung, obwohl ich schon ausgezogen bin?" Keine Panik, das ist ein Thema, das viele Mie...

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Nebenkostenabrechnung trotz Auszug: Welche Kosten Vermieter noch abrechnen dürfen (und welche nicht!) – Inkl. Fristen und BGH-Urteilen

Na, Umzugsstress hinter dir und schon die nächste Frage im Kopf: "Kriege ich eigentlich noch eine Nebenkostenabrechnung, obwohl ich schon ausgezogen bin?" Keine Panik, das ist ein Thema, das viele Mieter beschäftigt! Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du weißt, welche Rechte du hast und was dein Vermieter darf – und was nicht.

Nebenkostenabrechnung: Auch nach dem Auszug ein Thema für dich!

Klar, der Auszug ist geschafft, die neue Wohnung eingerichtet und du denkst, du hast mit der alten Bude nichts mehr zu tun. Aber Achtung: Die Nebenkostenabrechnung kann dich auch nach dem Auszug noch ereilen. Das liegt daran, dass der Abrechnungszeitraum (meist ein Kalenderjahr) nicht unbedingt mit deinem Mietzeitraum übereinstimmen muss.

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BeispielDu bist am 30. Juni ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum ist aber vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Dann muss dein Vermieter dir trotzdem eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni zukommen lassen.

Was dein Vermieter abrechnen darf (und was nicht!)

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur die Nebenkosten abrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Dazu gehören typischerweise:

  • Heizung und Warmwasser: Hier wird meistens nach Verbrauch abgerechnet, oft über Zählerstände.
  • Wasser und Abwasser: Auch hier spielt dein Verbrauch eine Rolle.
  • Müllabfuhr: Die Kosten werden in der Regel auf alle Mieter umgelegt.
  • Grundsteuer: Ja, auch das kann in den Nebenkosten enthalten sein.
  • Gebäudeversicherung: Schützt das Haus vor Schäden.
  • Hausmeister: Kümmert sich um die Instandhaltung.
  • Treppenhausreinigung: Sorgt für Sauberkeit.
  • Gartenpflege: Wenn vorhanden, natürlich.
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WichtigDein Vermieter darf nur Kosten abrechnen, die tatsächlich angefallen sind und im Mietvertrag stehen. Kosten für Reparaturen (die nicht als "kleine Instandhaltung" im Mietvertrag stehen) oder Verwaltungskosten dürfen nicht auf dich umgelegt werden.

BGH-Urteil V ZR 220/21: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Vermieter die Nebenkosten transparent und nachvollziehbar darlegen muss. Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen!

Die Fristen im Blick behalten: So schützt du dich!

Hier wird's wichtig: Es gibt klare Fristen, die dein Vermieter einhalten muss.

  • Abrechnungsfrist: Dein Vermieter hat zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken.
* Beispiel: Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2023. Dann muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember 2024 bei dir sein.
  • Fälligkeit: Wenn die Abrechnung korrekt ist, musst du eine eventuelle Nachzahlung innerhalb der im Mietvertrag oder der Abrechnung genannten Frist bezahlen. Meist sind das 30 Tage.
Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Wenn dein Vermieter die Abrechnungsfrist verpasst, muss du eine eventuelle Nachzahlung nicht mehr leisten. ABER: Ein Guthaben steht dir natürlich trotzdem zu! Du musst aktiv werden und deinen Anspruch geltend machen.

Einspruch einlegen:

Du hast zwölf Monate Zeit, nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung Einspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst oder etwas unklar ist. Teile deinem Vermieter schriftlich mit, warum du die Abrechnung anzweifelst und fordere Belege an.

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WichtigAuch wenn du Einspruch einlegst, solltest du den strittigen Betrag erst einmal bezahlen. So vermeidest du Mahnungen und eventuelle Inkassoforderungen. Wenn sich herausstellt, dass du Recht hattest, bekommst du das Geld zurück.

Nachzahlung oder Guthaben? So wird's berechnet!

Die Nebenkostenabrechnung vergleicht die Vorauszahlungen, die du während deiner Mietzeit geleistet hast, mit den tatsächlichen Kosten.

  • Nachzahlung: Wenn die tatsächlichen Kosten höher waren als deine Vorauszahlungen, musst du etwas nachzahlen.
  • Guthaben: Wenn du mehr gezahlt hast, als tatsächlich verbraucht wurde, bekommst du Geld zurück.
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WichtigDie Abrechnung muss verständlich und nachvollziehbar sein. Du musst erkennen können, wie die Kosten verteilt wurden und wie sich dein Verbrauch auf die Gesamtkosten auswirkt.

Was, wenn du nur einen Teil des Abrechnungszeitraums in der Wohnung gewohnt hast?

Kein Problem! Die Kosten werden anteilig berechnet, basierend auf der Zeit, die du in der Wohnung gewohnt hast.

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BeispielDu warst 6 Monate in der Wohnung und der Abrechnungszeitraum ist ein ganzes Jahr. Dann musst du nur 50% der Kosten tragen (vorausgesetzt, die Kosten werden nicht verbrauchsabhängig abgerechnet).

Tipps für den Umgang mit der Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug:

  • Adresse mitteilen: Vergiss nicht, deinem Vermieter deine neue Adresse mitzuteilen, damit die Abrechnung dich auch erreicht!
  • Abrechnung prüfen: Nimm dir Zeit und prüfe die Abrechnung sorgfältig. Vergleiche die Zahlen mit deinen eigenen Aufzeichnungen (z.B. Zählerstände bei Auszug).
  • Belege anfordern: Wenn dir etwas unklar ist, fordere die Originalbelege an. Du hast ein Recht darauf!
  • Fristen beachten: Achte auf die Fristen für die Abrechnung und für deinen Einspruch.
  • Rechtzeitig Hilfe suchen: Wenn du dich unsicher fühlst, hole dir rechtzeitig Hilfe von einem Mieterverein oder einem Anwalt.

Fazit: Bleib am Ball, auch nach dem Auszug!

Die Nebenkostenabrechnung kann auch nach dem Auszug noch ein Thema für dich sein. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst, die Fristen im Blick behältst und die Abrechnung sorgfältig prüfst. Wenn du dich unsicher fühlst, scheue dich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. So stellst du sicher, dass du nicht zu viel bezahlst und dein Guthaben erhältst! Viel Erfolg!

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