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Nebenkostenabrechnung und Baulärm: Mietminderung wegen Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen

Manchmal ist das Zuhause nicht mehr der Ort der Ruhe, den du dir wünschst. Baulärm kann einem das Leben ganz schön schwer machen. Und wenn dann noch die Nebenko...

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6 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung und Baulärm: Mietminderung wegen Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen

Manchmal ist das Zuhause nicht mehr der Ort der Ruhe, den du dir wünschst. Baulärm kann einem das Leben ganz schön schwer machen. Und wenn dann noch die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert, fragst du dich vielleicht, ob du für die Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen eine Mietminderung fordern kannst und wie sich das auf die Betriebskosten auswirkt. Keine Sorge, ich helfe dir, dich in diesem Dschungel zurechtzufinden!

Wenn die Baustelle vor der Tür steht: Mietminderung wegen Baulärm

Baumaßnahmen sind oft notwendig, um ein Gebäude instand zu halten oder zu modernisieren. Aber Baulärm, Staub und andere Beeinträchtigungen können deine Wohnqualität erheblich mindern. Grundsätzlich gilt: Wenn die Nutzung deiner Wohnung durch solche Umstände erheblich beeinträchtigt ist, hast du gemäß § 536 BGB das Recht auf Mietminderung.

Wann ist eine Beeinträchtigung "erheblich"?

Das ist natürlich Auslegungssache und hängt vom Einzelfall ab. Einige Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Dauer der Bauarbeiten: Eine kurzzeitige Belästigung ist anders zu bewerten als monatelanger Baulärm.
  • Intensität des Lärms: Ist es nur ein leises Hämmern oder dröhnen Presslufthämmer den ganzen Tag?
  • Zeitpunkt der Bauarbeiten: Finden die Arbeiten nur tagsüber statt oder auch in den frühen Morgenstunden oder am Wochenende?
  • Auswirkungen auf deine Lebensqualität: Kannst du deine Fenster nicht öffnen? Ist deine Wohnung stark verdreckt? Kannst du nicht mehr in Ruhe arbeiten oder schlafen?
⚠️
WichtigDu musst dem Vermieter die Beeinträchtigung unverzüglich mitteilen, am besten schriftlich. Dokumentiere den Lärm und die Beeinträchtigungen, zum Beispiel mit Fotos oder einem Lärmprotokoll. Familie Müller zum Beispiel hat jeden Tag notiert, wann der Lärm begann und endete und wie stark er war. Sie haben auch Fotos vom Staub und Dreck in ihrer Wohnung gemacht.

Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Die Höhe der Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. Es gibt keine festen Prozentsätze, aber die Rechtsprechung hat einige Richtwerte entwickelt. Bei starkem Baulärm kann eine Mietminderung von 10-25 % angemessen sein. In extremen Fällen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, kann sie sogar 100 % betragen.

Hinweis: Sprich am besten mit deinem Vermieter, bevor du die Miete minderst. Vielleicht lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden. Ansonsten solltest du dich rechtlich beraten lassen.

Nebenkostenabrechnung trotz Baumaßnahmen: Was ist erlaubt?

Auch wenn Baumaßnahmen stattfinden, musst du in der Regel deine Nebenkosten bezahlen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen und Dinge, auf die du achten solltest.

Instandhaltung vs. Modernisierung

Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen Instandhaltungskosten und Modernisierungskosten. Instandhaltungskosten sind Kosten, die für die Erhaltung des Gebäudes entstehen (z.B. Reparatur des Daches). Diese Kosten sind grundsätzlich umlagefähig und können auf die Mieter umgelegt werden. Modernisierungskosten hingegen sind Kosten, die für die Verbesserung des Gebäudes entstehen (z.B. Einbau eines Aufzugs). Diese Kosten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen umlagefähig, siehe § 559 BGB.

Beispiel: Herr Schmidt hat in seiner Nebenkostenabrechnung eine Position "Fassadendämmung" gefunden. Da es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, muss der Vermieter ihm nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach § 559 BGB erfüllt sind.

Was passiert mit den Betriebskosten während der Bauarbeiten?

Auch während der Bauarbeiten fallen Betriebskosten an. Allerdings können sich diese durch die Bauarbeiten verändern.

  • Erhöhte Kosten: Durch die Bauarbeiten können Kosten für Strom (Baustellenbeleuchtung), Wasser (Reinigung) oder Müllentsorgung steigen. Diese erhöhten Kosten dürfen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden, sofern sie angemessen sind und nachvollziehbar abgerechnet werden.
  • Gesparte Kosten: Durch die Bauarbeiten können aber auch Kosten gespart werden, zum Beispiel Heizkosten, wenn die Fassade gedämmt wird. Diese Einsparungen müssen natürlich an die Mieter weitergegeben werden.
⚠️
WichtigAchte darauf, dass der Vermieter die erhöhten oder gesparten Kosten in der Nebenkostenabrechnung transparent darstellt und nachvollziehbar belegt.

Vergleichbarkeit der Betriebskosten vor und nach den Baumaßnahmen

Wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, solltest du die Betriebskostenabrechnungen vor und nach den Baumaßnahmen vergleichen. Sind die Kosten für bestimmte Positionen deutlich gestiegen oder gesunken? Wenn ja, solltest du den Vermieter um eine Erklärung bitten.

KostenartVor Baumaßnahme (Beispiel)Nach Baumaßnahme (Beispiel)Erklärung des Vermieters
Heizkosten800 €600 €Durch die neue Fassadendämmung konnte der Wärmeverlust reduziert werden, wodurch weniger Heizenergie benötigt wird.
Stromkosten (allg.)100 €150 €Während der Bauarbeiten wurde Baustellenbeleuchtung genutzt, die über den Allgemeinstrom abgerechnet wurde. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Stromkosten wieder sinken.
Müllentsorgung50 €70 €Während der Bauarbeiten fiel mehr Müll an, der entsorgt werden musste.

Praxisbeispiel: Familie Weber und die Großbaustelle

Familie Weber wohnt in einem Mehrfamilienhaus, an dem über mehrere Monate eine umfassende Sanierung durchgeführt wurde. Während dieser Zeit war die Familie erheblichem Baulärm ausgesetzt. Sie konnten tagsüber kaum arbeiten, und die Kinder hatten Schwierigkeiten, sich auf ihre Hausaufgaben zu konzentrieren. Außerdem war die Wohnung ständig verstaubt.

Familie Weber minderte daraufhin die Miete um 15 %. Der Vermieter akzeptierte dies zunächst nicht. Nach einem Gespräch und Vorlage des Lärmprotokolls und der Fotos einigten sie sich jedoch auf eine Mietminderung von 12 % für die Dauer der Bauarbeiten.

Als die Nebenkostenabrechnung kam, stellte Familie Weber fest, dass die Kosten für Strom (allgemein) um 50 € gestiegen waren. Der Vermieter erklärte, dass dies auf die Baustellenbeleuchtung zurückzuführen sei. Da die Erklärung nachvollziehbar war, akzeptierte Familie Weber die erhöhten Stromkosten.

Tipps und Checkliste für dich

  • Dokumentiere alles: Führe ein Lärmprotokoll, mache Fotos und notiere dir alle Beeinträchtigungen.
  • Informiere deinen Vermieter: Teile ihm die Beeinträchtigungen unverzüglich mit, am besten schriftlich.
  • Sprich mit deinem Vermieter: Versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor du die Miete minderst.
  • Prüfe die Nebenkostenabrechnung: Achte auf erhöhte oder gesparte Kosten und fordere bei Bedarf eine Erklärung an.
  • Vergleiche die Betriebskosten: Vergleiche die Betriebskostenabrechnungen vor und nach den Baumaßnahmen.
  • Lass dich rechtlich beraten: Wenn du unsicher bist, solltest du dich von einem Anwalt oder einer Mieterberatung beraten lassen.

Fazit

Baulärm und Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen können sehr belastend sein. Du hast aber Rechte und kannst unter Umständen eine Mietminderung fordern. Auch bei der Nebenkostenabrechnung solltest du genau hinschauen und prüfen, ob alle Kosten korrekt abgerechnet wurden.

Wenn du dir unsicher bist oder Hilfe benötigst, zögere nicht, dich an Mister Check zu wenden. Mister Check hilft dir, deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und dein Recht durchzusetzen!

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