Der Grundsatz
Nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen nur laufende Kosten umgelegt werden, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück entstehen.
Diese Kosten sind NICHT umlagefähig
1. Verwaltungskosten
- •Hausverwaltung
- •Buchhaltung
- •Eigentümerversammlungen
- •Kontoführungsgebühren
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BeispielFrau Schneider fand 450 Euro "Verwaltungspauschale" in ihrer Abrechnung. Das ist nicht erlaubt – sie bekam das Geld zurück!
2. Instandhaltung und Reparaturen
- •Reparaturen an Heizung, Aufzug, Dach
- •Malerarbeiten im Treppenhaus
- •Austausch defekter Geräte
⚠️
WichtigNur Wartung ist umlagefähig, Reparaturen nicht!
3. Versicherungen (teilweise)
- •Mietausfallversicherung
- •Rechtsschutzversicherung des Vermieters
- •Hausratversicherung des Vermieters
4. Einmalige Kosten
- •Neuanpflanzungen im Garten
- •Anschaffung von Geräten
- •Modernisierungskosten
Häufig versteckte nicht umlagefähige Kosten
| Position | Problem | Typischer Betrag |
|---|---|---|
| Hausmeister | Oft inkl. Reparaturen | 10-20% Abzug! |
| Gartenpflege | Neuanpflanzungen enthalten | Variiert |
| Sonstige Kosten | Unzulässige Sammelposition | Muss aufgeschlüsselt werden |
Mister Check erkennt nicht umlagefähige Kosten automatisch in deiner Abrechnung!
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