Na, klingelt da schon wieder das Telefon, weil du eine verspätete Nebenkostenabrechnung im Briefkasten hattest? Keine Panik, das ist ein Thema, das viele Mieter betrifft! Es ist super ärgerlich, wenn die Abrechnung erst dann kommt, wenn du schon gar nicht mehr damit rechnest. Aber keine Sorge, ich helfe dir, das Chaos zu entwirren und deine Rechte zu verstehen. Lass uns mal schauen, was du tun kannst, wenn dein Vermieter die Frist für die Nebenkostenabrechnung verpennt hat.
Was ist die Frist für die Nebenkostenabrechnung eigentlich?
Ganz wichtig: Dein Vermieter hat nicht ewig Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken. Es gibt eine klare Abrechnungsfrist, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist. Genauer gesagt, Paragraph 556 Absatz 3 BGB. Demnach muss dir dein Vermieter die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen.
Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Jetzt wird es interessant! Grundsätzlich gilt: Wenn die Abrechnung nach Ablauf der 12-Monats-Frist bei dir eintrifft, muss du Nachzahlungen in der Regel nicht mehr bezahlen. Das ist erstmal eine gute Nachricht, oder? Der Vermieter hat die Frist versäumt und damit seinen Anspruch auf Nachzahlung verwirkt.
Das bedeutet aber nicht, dass du dich entspannt zurücklehnen kannst und gar nichts mehr tust. Es gibt nämlich Ausnahmen!
Ausnahmen von der Regel: Wann du doch noch zahlen musst
Auch wenn die Abrechnung verspätet kommt, gibt es Situationen, in denen du trotzdem zur Kasse gebeten werden kannst. Das ist dann der Fall, wenn dein Vermieter die Verspätung nicht zu verschulden hat.
Beispiele:
- •Verspätete Rechnungen: Der Vermieter hat die Abrechnung rechtzeitig erstellt, aber wichtige Rechnungen von Versorgern (z.B. Wasser, Heizung) sind erst nach Ablauf der Frist eingegangen.
- •Komplexe Abrechnungen: Besonders bei großen Wohnanlagen mit vielen Mietern kann die Erstellung der Abrechnung sehr aufwendig sein. Wenn der Vermieter alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Frist einzuhalten, kann es sein, dass die Verspätung entschuldigt wird.
- •Softwareprobleme oder Krankheit: Auch technische Probleme oder eine schwere Erkrankung des Vermieters können Gründe sein, die eine Verspätung entschuldigen.
BGH-Urteile zum Thema: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem Thema verspätete Nebenkostenabrechnungen auseinandergesetzt (z.B. BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 142/05). Diese Urteile bestätigen grundsätzlich die 12-Monats-Frist, betonen aber auch die Bedeutung der Schuldfrage bei der Verspätung.
Was kannst du tun, wenn du eine verspätete Abrechnung bekommst?
Hier sind ein paar praktische Tipps, wie du am besten vorgehst:
- 1.Datum prüfen: Checke als Erstes, wann die Abrechnung bei dir eingegangen ist. Notiere dir das Datum, um es später belegen zu können.
- 2.Vermieter kontaktieren: Nimm Kontakt zu deinem Vermieter auf und weise ihn auf die Verspätung hin. Frage nach den Gründen für die Verspätung und lass dir diese schriftlich bestätigen.
- 3.Einspruch einlegen: Lege schriftlich Einspruch gegen die Abrechnung ein. Begründe deinen Einspruch mit der versäumten Frist und berufe dich auf Paragraph 556 Absatz 3 BGB.
- 4.Zahlung verweigern (vorerst): Zahle die Nachforderung nicht, solange die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht geklärt ist. Du kannst die Zahlung unter Vorbehalt leisten, wenn du dir unsicher bist. Das gibt dir mehr Zeit, die Sache zu prüfen.
- 5.Abrechnung prüfen (lassen): Auch wenn die Abrechnung verspätet ist, solltest du sie trotzdem sorgfältig prüfen. Vielleicht entdeckst du ja Fehler, die unabhängig von der Frist zu einer Reduzierung der Nachzahlung führen. Es gibt viele Stellen, wie z.B. den Mieterverein, die dir dabei helfen können.
- 6.Rechtlichen Rat einholen: Wenn du dir unsicher bist oder der Vermieter auf seiner Forderung beharrt, solltest du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Was ist mit deinem Guthaben?
Auch wenn du eine Nachzahlung aufgrund der versäumten Frist nicht leisten musst, hast du natürlich trotzdem Anspruch auf die Auszahlung eines Guthabens. Der Vermieter ist verpflichtet, dir das Guthaben auszuzahlen, auch wenn die Abrechnung verspätet war. Dein Anspruch auf das Guthaben verjährt erst nach drei Jahren.
Prävention ist besser als Nachsicht
Damit du gar nicht erst in die Situation kommst, dich mit einer verspäteten Abrechnung herumschlagen zu müssen, kannst du ein paar Dinge tun:
- •Erinnere deinen Vermieter: Kurz vor Ablauf der Frist (z.B. im November) kannst du deinen Vermieter freundlich daran erinnern, die Abrechnung zu erstellen.
- •Fordere eine Zwischenabrechnung: Wenn du hohe Nachzahlungen befürchtest, kannst du deinen Vermieter bitten, dir eine Zwischenabrechnung zu erstellen. So hast du einen besseren Überblick über deine Kosten.
- •Dokumentiere alles: Hebe alle relevanten Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Schriftverkehr mit dem Vermieter) sorgfältig auf.
Fazit
Eine verspätete Nebenkostenabrechnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Du hast Rechte! Grundsätzlich gilt: Nach Ablauf der 12-Monats-Frist musst du Nachzahlungen nicht mehr leisten. Aber Achtung, es gibt Ausnahmen! Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu verschulden hat, kann er die Nachzahlung trotzdem fordern. Wichtig ist, dass du die Abrechnung prüfst, Einspruch einlegst und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholst. Und vergiss nicht: Dein Anspruch auf ein Guthaben bleibt bestehen! Mit diesen Tipps bist du bestens gerüstet, um dich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren und deine Rechte als Mieter zu wahren. Viel Erfolg!
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