Prüfung

Schornsteinfegerkosten: Was du zahlen musst und was nicht

Kehrgebühren ja, Gutachten nein. So unterscheidest du.

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Schornsteinfegerkosten: Was du zahlen musst und was nicht

Was macht der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger hat verschiedene Aufgaben:

  • Regelmäßige Kehrarbeiten
  • Abgasmessungen
  • Feuerstättenschau
  • Sicherheitsprüfungen

Umlagefähige Schornsteinfegerkosten

Diese Kosten darfst du anteilig zahlen:

  • Kehrgebühren: Regelmäßige Reinigung der Schornsteine und Abgasanlagen
  • Emissionsmessungen: Gesetzlich vorgeschriebene Abgasmessungen
  • Feuerstättenschau: Alle 7 Jahre vorgeschrieben
  • Überprüfungen: Technische Prüfungen der Anlage

Nicht umlagefähige Kosten

  • Gutachten: Wenn der Vermieter ein Gutachten für Umbauten braucht
  • Reparaturempfehlungen: Beratungsleistungen
  • Mängelbeseitigung: Wenn Schäden behoben werden

Typische Kosten

LeistungKosten pro Jahr
Kehrarbeiten50 - 100 Euro
Abgasmessung40 - 80 Euro
Feuerstättenschau30 - 50 Euro (alle 7 Jahre)
Bei 10 Wohnungen zahlst du: 12 - 23 Euro/Jahr

Tipp: Rechnung prüfen

Die Schornsteinfeger-Rechnung muss die einzelnen Leistungen auflisten. Pauschale "Schornsteinfegerkosten" ohne Aufschlüsselung sind verdächtig.


Mister Check analysiert deine Schornsteinfegerkosten auf nicht umlagefähige Anteile!

Jetzt deine Nebenkostenabrechnung prüfen

Finde Fehler in deiner Abrechnung – kostenlos und in nur 2 Minuten.

Artikel teilen: