Heizkosten

Warmwasserkosten: Warum sie separat ausgewiesen werden müssen

Die Heizkostenverordnung verlangt eine Trennung. Was das für dich bedeutet.

Mister Check
6 Min. Lesezeit
Warmwasserkosten: Warum sie separat ausgewiesen werden müssen

Die gesetzliche Pflicht

Nach der Heizkostenverordnung (§ 9) müssen Warmwasserkosten getrennt von den Heizkosten erfasst und abgerechnet werden.

Warum? Weil für Warmwasser die gleiche 50/70-Regel gilt wie für Heizung. Du sollst durch sparsamen Verbrauch sparen können.

So erkennst du eine korrekte Trennung

In der Abrechnung sollten erscheinen:

  1. 1.Heizkosten
- Brennstoffkosten für Heizung
- Anteil Grundkosten (30-50%)
- Anteil Verbrauchskosten (50-70%)

  1. 2.Warmwasserkosten (separat!)
- Brennstoffkosten für Warmwasser
- Anteil Grundkosten (30-50%)
- Anteil Verbrauchskosten (50-70%)

Falsch wäre:

  • "Heizung und Warmwasser: 1.200 Euro" (keine Trennung)
  • Warmwasser nur nach Fläche (keine Verbrauchserfassung)

Berechnung der Warmwasserkosten

Die Heizkostenverordnung gibt eine Formel vor:

Vereinfacht: Pro Kubikmeter Warmwasser werden etwa 50-60 kWh Energie benötigt.

📋
Beispiel- Dein Warmwasserverbrauch: 25 m³
  • Energiebedarf: 25 × 55 = 1.375 kWh
  • Bei 10 Cent/kWh: 137,50 Euro Verbrauchsanteil

Dein Kürzungsrecht

Wenn die Warmwasserkosten nicht korrekt getrennt werden, kannst du den Warmwasseranteil um 15% kürzen!

Muster-Widerspruch:

In der Heizkostenabrechnung wurden die Warmwasserkosten nicht separat nach Grund- und Verbrauchskosten ausgewiesen. Ich mache daher mein Kürzungsrecht nach § 12 Heizkostenverordnung geltend und kürze den Warmwasseranteil um 15%.

Mister Check prüft, ob Heizung und Warmwasser korrekt getrennt abgerechnet wurden!

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