Die gesetzliche Pflicht
Nach der Heizkostenverordnung (§ 9) müssen Warmwasserkosten getrennt von den Heizkosten erfasst und abgerechnet werden.
Warum? Weil für Warmwasser die gleiche 50/70-Regel gilt wie für Heizung. Du sollst durch sparsamen Verbrauch sparen können.
So erkennst du eine korrekte Trennung
In der Abrechnung sollten erscheinen:
- 1.Heizkosten
- Anteil Grundkosten (30-50%)
- Anteil Verbrauchskosten (50-70%)
- 2.Warmwasserkosten (separat!)
- Anteil Grundkosten (30-50%)
- Anteil Verbrauchskosten (50-70%)
Falsch wäre:
- •"Heizung und Warmwasser: 1.200 Euro" (keine Trennung)
- •Warmwasser nur nach Fläche (keine Verbrauchserfassung)
Berechnung der Warmwasserkosten
Die Heizkostenverordnung gibt eine Formel vor:
Vereinfacht: Pro Kubikmeter Warmwasser werden etwa 50-60 kWh Energie benötigt.
📋
Beispiel- Dein Warmwasserverbrauch: 25 m³
- •Energiebedarf: 25 × 55 = 1.375 kWh
- •Bei 10 Cent/kWh: 137,50 Euro Verbrauchsanteil
Dein Kürzungsrecht
Wenn die Warmwasserkosten nicht korrekt getrennt werden, kannst du den Warmwasseranteil um 15% kürzen!
Muster-Widerspruch:
In der Heizkostenabrechnung wurden die Warmwasserkosten nicht separat nach Grund- und Verbrauchskosten ausgewiesen. Ich mache daher mein Kürzungsrecht nach § 12 Heizkostenverordnung geltend und kürze den Warmwasseranteil um 15%.
Mister Check prüft, ob Heizung und Warmwasser korrekt getrennt abgerechnet wurden!
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