Rechte

Sonderablesung bei Mieterwechsel: Wann Vermieter dazu verpflichtet sind – und wann nicht!

Manchmal ist das Leben wie ein Umzugskarton – voller Überraschungen, und nicht immer sind sie angenehm! Gerade bei der Nebenkostenabrechnung nach einem Mieterwe...

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Sonderablesung bei Mieterwechsel: Wann Vermieter dazu verpflichtet sind – und wann nicht!

Manchmal ist das Leben wie ein Umzugskarton – voller Überraschungen, und nicht immer sind sie angenehm! Gerade bei der Nebenkostenabrechnung nach einem Mieterwechsel kann es knifflig werden. Fragst du dich auch, ob dein Vermieter bei deinem Auszug oder dem Einzug deines Nachfolgers eine Sonderablesung durchführen muss? Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Warum die Sonderablesung beim Mieterwechsel so wichtig ist

Stell dir vor, du zahlst für den Wasserverbrauch deines Nachmieters mit, oder umgekehrt! Das wäre doch ärgerlich, oder? Genau das soll die Sonderablesung verhindern. du dient dazu, den Verbrauch von Heizung, Wasser und anderen verbrauchsabhängigen Kosten genau zu erfassen, wenn ein Mieterwechsel stattfindet. So kann dein Vermieter die Nebenkosten fair auf die einzelnen Mieter verteilen.

Wann der Vermieter zur Sonderablesung verpflichtet ist

Ob dein Vermieter zur Sonderablesung verpflichtet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das wichtigste ist die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Diese besagt: Wenn die Kosten für Heizung und Warmwasser verbrauchsabhängig abgerechnet werden, muss der Vermieter eine Ablesung vornehmen, wenn ein Mieterwechsel stattfindet. Und zwar direkt bei Auszug des alten und Einzug des neuen Mieters.

Das bedeutet: Wenn deine Heizkosten über Heizkörper mit Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern erfasst werden, oder dein Warmwasserverbrauch über einen Wasserzähler gemessen wird, ist der Vermieter in der Pflicht.

Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen!

  • Ausnahme 1: Keine Verbrauchserfassung: Wenn die Heizkosten pauschal abgerechnet werden, also ohne Berücksichtigung deines tatsächlichen Verbrauchs, ist der Vermieter nicht zur Sonderablesung verpflichtet.
  • Ausnahme 2: Einvernehmliche Lösung: Wenn du und dein Nachmieter euch einvernehmlich auf eine Schätzung des Verbrauchs einigen und dies dem Vermieter mitteilt, kann auf die Sonderablesung verzichtet werden. Aber Achtung, das muss gut dokumentiert sein, damit es später keine Streitigkeiten gibt!

Wann der Vermieter nicht zur Sonderablesung verpflichtet ist

Neben den bereits genannten Ausnahmen gibt es noch weitere Fälle, in denen der Vermieter nicht zur Sonderablesung verpflichtet ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Keine verbrauchsabhängige Abrechnung: Wenn die Nebenkosten (mit Ausnahme von Heizung und Warmwasser) pauschal abgerechnet werden, beispielsweise die Kosten für den Hausmeister oder die Gartenpflege, ist keine Sonderablesung notwendig.
  • Eigene Zählerstände: Wenn du und dein Nachmieter die Zählerstände (z.B. für Strom) selbst ablest und direkt mit den Versorgern abrechnet, ist der Vermieter nicht involviert.
  • Kurze Mietdauer: Bei sehr kurzen Mietdauern (z.B. bei einer Untermiete von wenigen Wochen) kann es im Einzelfall schwierig sein, eine Sonderablesung durchzuführen. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an und ob eine Ablesung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was passiert, wenn der Vermieter sich weigert?

Wenn dein Vermieter sich trotz Verpflichtung weigert, eine Sonderablesung durchzuführen, solltest du ihn schriftlich (am besten per Einschreiben) dazu auffordern. Setze ihm eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage). Verweist du auf die Heizkostenverordnung.

Ignoriert dein Vermieter die Aufforderung, kann das Konsequenzen haben. Du hast dann das Recht, den auf dich entfallenden Anteil an den Heizkosten um 15 Prozent zu kürzen (Paragraf 12 HeizkostenV). Das bedeutet, du zahlst weniger!

⚠️
WichtigDu musst die Kürzung begründen und nachweisen, dass du den Vermieter zur Sonderablesung aufgefordert hast.

Praxisbeispiel: So läuft eine Sonderablesung ab

Stell dir vor, du ziehst aus deiner Wohnung aus. Deine Heizung wird über Heizkostenverteiler abgerechnet. Der Vermieter kommt am Tag deines Auszugs und liest die Stände der Heizkostenverteiler ab. Er notiert auch den Stand deines Wasserzählers.

Hier ein Beispiel:

KostenartZählerstand bei EinzugZählerstand bei AuszugVerbrauch
Heizkostenverteiler100300200 Einheiten
Wasserzähler50 m³60 m³10 m³
Angenommen, die Gesamtkosten für Heizung betragen 1.000 Euro und der Gesamtverbrauch aller Mieter beträgt 10.000 Einheiten. Dann entfallen auf dich:

(200 Einheiten / 10.000 Einheiten) * 1.000 Euro = 20 Euro Heizkosten.

Ähnlich wird der Wasserverbrauch berechnet. Wenn der Kubikmeter Wasser 2,50 Euro kostet, dann entfallen auf dich:

10 m³ * 2,50 Euro/m³ = 25 Euro Wasserkosten.

Durch die Sonderablesung wird sichergestellt, dass du nur für deinen tatsächlichen Verbrauch zahlst.

Checkliste: So gehst du bei einem Mieterwechsel vor

  • Vor dem Auszug: Informiere deinen Vermieter frühzeitig über deinen Auszugstermin und frage nach, ob eine Sonderablesung geplant ist.
  • Beim Auszug: Bestehe auf der Sonderablesung, wenn dein Vermieter dazu verpflichtet ist. Notiere dir selbst die Zählerstände und lass dir dies vom Vermieter bestätigen.
  • Nach dem Auszug: Überprüfe die Nebenkostenabrechnung genau. Stelle sicher, dass die abgelesenen Zählerstände korrekt berücksichtigt wurden.
  • Bei Problemen: Suche das Gespräch mit deinem Vermieter. Wenn das nicht hilft, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt.

Fazit

Die Sonderablesung beim Mieterwechsel ist ein wichtiges Instrument, um eine faire Nebenkostenabrechnung zu gewährleisten. Kenne deine Rechte und Pflichten und scheue dich nicht, diese auch durchzusetzen. So vermeidest du unnötigen Ärger und sorgst für Klarheit bei der Abrechnung.

Jetzt deine Nebenkostenabrechnung prüfen

Finde Fehler in deiner Abrechnung – kostenlos und in nur 2 Minuten.

Artikel teilen: