Nebenkostenabrechnung im Briefkasten? Keine Panik! Wir klären auf, wann dein Vermieter kein Geld mehr von dir verlangen darf.
Verjährung von Nebenkostenforderungen: Dein Recht im Überblick
Jedes Jahr flattert sie ins Haus: die Nebenkostenabrechnung. Manchmal kommt sie überraschend, manchmal befürchtet man sie schon. Aber wusstest du, dass dein Vermieter nicht ewig Zeit hat, Forderungen aus Nebenkosten geltend zu machen? Es gibt eine Verjährungsfrist, die du kennen solltest! Wenn diese Frist abgelaufen ist, musst du unter Umständen gar nicht mehr zahlen, selbst wenn die Abrechnung korrekt ist.
Was bedeutet Verjährung überhaupt?
Stell dir vor, du hast deinem Freund vor langer Zeit 50 Euro geliehen. Irgendwann vergisst er die Rückzahlung, und du erwähnst es auch nicht mehr. Nach einer bestimmten Zeit ist es quasi so, als ob die Schuld nie existiert hätte – rechtlich gesehen. Das ist im Prinzip die Verjährung. du sorgt für Rechtsfrieden und verhindert, dass alte Forderungen dich plötzlich überraschen. Im deutschen Recht ist die Verjährung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Die magische Zahl: Drei Jahre
Die gute Nachricht ist, dass die regelmäßige Verjährungsfrist im Mietrecht, und damit auch für Nebenkostenforderungen, drei Jahre beträgt (§ 195 BGB). Aber Achtung: Die Frist beginnt nicht mit dem Datum der Abrechnung! du beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Ein konkretes Beispiel: Nehmen wir an, dein Vermieter schickt dir im Mai eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr . Die Verjährungsfrist beginnt dann am . und endet am .. Um Mitternacht. Wenn der Vermieter bis dahin keine gerichtlichen Schritte unternommen hat, um die Forderung durchzusetzen (z.B. durch einen Mahnbescheid oder eine Klage), ist die Forderung verjährt.
Der Zeitpunkt ist entscheidend: Wann beginnt die Frist zu laufen?
Wie schon erwähnt, beginnt die Verjährungsfrist nicht mit dem Datum der Nebenkostenabrechnung. Entscheidend ist das Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Das ist in der Regel das Ende des Abrechnungszeitraums. Wenn dein Abrechnungszeitraum also vom . bis zum . geht, beginnt die Verjährungsfrist am . und endet drei Jahre später am ..
Was tun, wenn die Verjährung droht?
Solltest du merken, dass die Verjährungsfrist bald abläuft, und dein Vermieter hat sich noch nicht gemeldet, heißt das nicht automatisch, dass du im Vorteil bist. Der Vermieter kann die Verjährung nämlich unterbrechen. Das passiert zum Beispiel durch:
- •Eine gerichtliche Mahnung (Mahnbescheid)
- •Eine Klage vor Gericht
- •Eine Vereinbarung mit dir, in der du die Schuld anerkennst (z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung)
Fallstricke und Ausnahmen: Was du noch wissen solltest
- •Formfehler: Wenn die Nebenkostenabrechnung formell fehlerhaft ist (z.B. wenn wichtige Angaben fehlen), kann das dazu führen, dass die Abrechnung unwirksam ist. In diesem Fall kann der Vermieter die Forderung eventuell gar nicht geltend machen, unabhängig von der Verjährung.
- •Nachforderungen: Auch wenn dein Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist eine korrekte Abrechnung schickt, kann er unter Umständen später noch Nachforderungen stellen. Das ist aber nur möglich, wenn er die ursprüngliche Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt hat und die Nachforderung auf einem Fehler in der ursprünglichen Abrechnung beruht. Die Verjährungsfrist gilt auch für Nachforderungen.
- •Anfechtung: Du hast zwölf Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden (§ 556 Abs. 3 BGB). Diese Frist hat aber nichts mit der Verjährung zu tun. Auch wenn du die Abrechnung innerhalb der Jahresfrist beanstandest, kann die Verjährungsfrist trotzdem ablaufen.
Praxisbeispiel: So erkennst du die Verjährung
Stell dir vor, du erhältst im August eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Januar bis Dezember. Die Abrechnung weist eine Nachzahlung von 350 Euro aus.
- 1.Abrechnungszeitraum: Januar bis Dezember
- 2.Beginn der Verjährungsfrist: ..
- 3.Ende der Verjährungsfrist: ..
- 4.Datum der Abrechnung: August
Checkliste: So gehst du vor
- •Datum der Abrechnung prüfen: Wann hast du die Abrechnung erhalten?
- •Abrechnungszeitraum ermitteln: Für welchen Zeitraum gilt die Abrechnung?
- •Verjährungsfrist berechnen: Drei Jahre ab Ende des Abrechnungszeitraums.
- •Posteingang kontrollieren: Hast du Mahnungen oder Klagen erhalten, die die Verjährung unterbrechen?
- •Rechtliche Beratung einholen: Im Zweifelsfall solltest du dich beraten lassen.
Fazit
Die Verjährung von Nebenkostenforderungen ist ein wichtiges Thema, das dich vor ungerechtfertigten Zahlungen schützen kann. Kenne deine Rechte und prüfe die Verjährungsfristen sorgfältig. So kannst du sicherstellen, dass du nicht für verjährte Forderungen aufkommen musst.
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