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Versicherungsschäden in der Nebenkostenabrechnung: Welche Kosten dürfen Vermieter umlegen?

Na, flattert dir auch jedes Jahr diese eine Abrechnung ins Haus, bei der du erstmal tief durchatmen musst? Die Nebenkostenabrechnung! Und besonders ärgerlich wird es, wenn da plötzlich Posten auftauch...

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Versicherungsschäden in der Nebenkostenabrechnung: Welche Kosten dürfen Vermieter umlegen?

Na, flattert dir auch jedes Jahr diese eine Abrechnung ins Haus, bei der du erstmal tief durchatmen musst? Die Nebenkostenabrechnung! Und besonders ärgerlich wird es, wenn da plötzlich Posten auftauchen, die du so gar nicht einordnen kannst, wie zum Beispiel "Versicherungsschäden". Darf dein Vermieter dir das einfach so in Rechnung stellen? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen!

Versicherungsschäden in der Nebenkostenabrechnung: Was ist erlaubt?

Ganz wichtig: Dein Vermieter darf nicht einfach jeden Schaden, der im Haus entsteht, auf dich und die anderen Mieter umlegen. Es geht hier um die Versicherungskosten, die er für das Gebäude bezahlt hat, nicht um die direkten Reparaturkosten nach einem Schaden. Das ist ein großer Unterschied!

Im Prinzip kann dein Vermieter die Kosten für bestimmte Gebäudeversicherungen als Nebenkosten auf dich umlegen. Dazu gehören vor allem:

  • Gebäudeversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, beispielsweise durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser.
  • Glasversicherung: Hier sind Schäden an Fenstern, Türen oder anderen Glaselementen versichert.
  • Haftpflichtversicherung für das Gebäude: Diese Versicherung greift, wenn jemand durch das Gebäude oder Grundstück zu Schaden kommt und der Vermieter dafür haftbar gemacht wird.
Aber Achtung: Dein Vermieter darf nur die tatsächlichen Kosten dieser Versicherungen auf dich umlegen. Er darf also keinen Aufschlag oder Gewinn darauf erheben.

Wann darf der Vermieter die Kosten NICHT umlegen?

Es gibt auch Fälle, in denen dein Vermieter die Versicherungskosten nicht auf dich umlegen darf. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Die Versicherung unnötig teuer ist: Dein Vermieter ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung abzuschließen. Wenn er eine übermäßig teure Versicherung wählt, ohne triftigen Grund, könnte das unzulässig sein.
  • Der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurde: Hat der Vermieter beispielsweise eine defekte Heizungsanlage ignoriert, die dann einen Wasserschaden verursacht, kann er die daraus resultierenden Versicherungskosten möglicherweise nicht auf dich umlegen.
  • Die Versicherungskosten bereits in der Kaltmiete enthalten sind: Das kommt zwar selten vor, sollte aber dennoch geprüft werden.

Selbstbeteiligung und Versicherungsschäden: Was musst du zahlen?

Hier wird es knifflig. Angenommen, es gab einen Wasserschaden und die Versicherung hat gezahlt, aber der Vermieter musste eine Selbstbeteiligung leisten. Darf er diese Selbstbeteiligung auf die Mieter umlegen?

Die Rechtslage dazu ist nicht ganz eindeutig. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Gebäudeversicherung, inklusive Selbstbeteiligung, können umlagefähig sein (BGH, Urteil vom 13.01.2010, Az. VIII ZR 106/09). Es gibt aber Ausnahmen.

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WichtigSchau genau hin, warum der Schaden entstanden ist. Wenn der Schaden durch ein Verschulden des Vermieters entstanden ist, kann er die Selbstbeteiligung nicht auf dich umlegen. Auch wenn die Selbstbeteiligung unverhältnismäßig hoch ist, könnte das unzulässig sein.

Praktischer Tipp: Frag deinen Vermieter nach den genauen Umständen des Schadens und der Höhe der Selbstbeteiligung. Lass dir die Versicherungsunterlagen zeigen, um zu prüfen, ob die Selbstbeteiligung angemessen ist.

Leerstand und Versicherungskosten: Was du wissen musst

Stehen Wohnungen im Haus leer, dürfen die dadurch entstehenden höheren Versicherungskosten nicht auf die übrigen Mieter umgelegt werden. Die Kosten müssen dann vom Vermieter getragen werden, da er für den Leerstand verantwortlich ist.

Was tun, wenn du Zweifel hast?

Du bist dir unsicher, ob die Versicherungskosten in deiner Nebenkostenabrechnung korrekt sind? Hier sind ein paar Tipps, was du tun kannst:

  1. 1.Prüfe deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig: Achte auf die einzelnen Posten und vergleiche sie mit den Vorjahren. Sind die Kosten plötzlich ungewöhnlich hoch?
  2. 2.Fordere Belege an: Du hast das Recht, die Originalbelege für die Versicherungskosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir diese auf Anfrage vorlegen.
  3. 3.Sprich mit deinem Vermieter: Kläre deine Fragen und Bedenken direkt mit deinem Vermieter. Oft lassen sich Probleme so schon aus der Welt schaffen.
  4. 4.Hole dir rechtlichen Rat: Wenn du dich unsicher bist oder dein Vermieter sich querstellt, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Diese können deine Abrechnung prüfen und dich beraten.
  5. 5.Lege Widerspruch ein: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, solltest du innerhalb der Frist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch einlegen.

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!

Versicherungsschäden in der Nebenkostenabrechnung können kompliziert sein. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst und deine Abrechnung sorgfältig prüfst. Dein Vermieter darf nicht einfach alles auf dich umlegen. Hinterfrage ungewöhnliche Posten, fordere Belege an und scheue dich nicht, dir Rat zu holen, wenn du unsicher bist. So kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel zahlst und deine Nebenkostenabrechnung fair ist. Und denk dran: Ein offenes Gespräch mit deinem Vermieter kann oft schon Wunder wirken! Viel Erfolg beim Prüfen deiner nächsten Nebenkostenabrechnung!

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