Heizkosten

Wärmemengenzähler defekt: Wie Mieter sich gegen Schätzkosten in der Heizkostenabrechnung wehren können (inkl. BGH-Urteile)

Mist, die Heizkostenabrechnung ist da und du traust deinen Augen nicht! Nicht nur, dass die Preise gestiegen sind, sondern da steht auch noch, dass dein Wärmemengenzähler defekt war und dein Verbrauch...

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5 Min. Lesezeit
Wärmemengenzähler defekt: Wie Mieter sich gegen Schätzkosten in der Heizkostenabrechnung wehren können (inkl. BGH-Urteile)

Mist, die Heizkostenabrechnung ist da und du traust deinen Augen nicht! Nicht nur, dass die Preise gestiegen sind, sondern da steht auch noch, dass dein Wärmemengenzähler defekt war und dein Verbrauch geschätzt wurde. Das kommt dir komisch vor? Völlig zu Recht! Lass uns mal genauer anschauen, was du in so einer Situation tun kannst.

Wärmemengenzähler kaputt? Das musst du wissen!

Ein defekter Wärmemengenzähler ist ärgerlich. Er soll ja eigentlich deinen genauen Verbrauch messen, damit du fair für deine Heizung zahlst. Wenn das Gerät aber streikt, kommt oft eine Schätzung ins Spiel. Das ist grundsätzlich erlaubt, aber eben nicht ohne Wenn und Aber.

Was ist ein Wärmemengenzähler eigentlich?

Kurz gesagt: Ein Wärmemengenzähler misst, wie viel Wärme du in deiner Wohnung verbraucht hast. Er besteht meistens aus zwei Temperaturfühlern und einem Durchflussmesser. Die Differenz zwischen der Vorlauf- und Rücklauftemperatur wird mit der durchgeflossenen Wassermenge multipliziert und so der Wärmeverbrauch ermittelt.

Warum ist ein funktionierender Zähler so wichtig?

Ganz einfach: Ohne korrekte Messung kann dein Verbrauch nicht genau erfasst werden. Eine Schätzung kann dann zu Ungerechtigkeiten führen, besonders wenn du sparsam geheizt hast.

Schätzung – Erlaubt, aber nicht beliebig!

Der Vermieter darf deinen Verbrauch schätzen, wenn der Wärmemengenzähler defekt ist. Das steht auch in der Heizkostenverordnung. Aber Achtung: Diese Schätzung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Dein Vermieter kann also nicht einfach irgendwelche Zahlen erfinden!

Wie wird geschätzt?

Die Heizkostenverordnung nennt verschiedene Möglichkeiten für eine Schätzung:

  • Verbrauch der Vorjahre: Hier wird dein Verbrauch aus den Vorjahren herangezogen, gegebenenfalls angepasst an veränderte Witterungsbedingungen.
  • Vergleich mit ähnlichen Wohnungen: Dein Verbrauch wird mit dem von Wohnungen ähnlicher Größe und Lage im selben Haus verglichen.
  • Formelmäßige Berechnung: In manchen Fällen kann der Verbrauch auch anhand einer Formel berechnet werden, die beispielsweise die Wohnfläche und die Heizleistung berücksichtigt.
⚠️
WichtigDein Vermieter muss in der Heizkostenabrechnung erklären, wie er den Verbrauch geschätzt hat. Fehlt diese Erklärung, ist die Abrechnung formell fehlerhaft und du kannst Widerspruch einlegen.

Was tun, wenn du die Schätzung anzweifelst?

Du hast das Gefühl, dass die Schätzung zu hoch ist? Dann solltest du aktiv werden!

  1. 1.Heizkostenabrechnung prüfen: Schau dir die Abrechnung genau an. Ist die Schätzung nachvollziehbar erklärt? Gibt es Ungereimtheiten? Vergleiche deinen Verbrauch mit dem der Vorjahre (wenn vorhanden).
  2. 2.Defekt des Zählers dokumentieren: Wenn du den Defekt des Zählers bemerkt hast, notiere dir Datum und Uhrzeit. Hast du den Defekt dem Vermieter gemeldet? Falls ja, hebe die Meldung auf.
  3. 3.Einsicht in die Unterlagen fordern: Du hast das Recht, die Unterlagen einzusehen, die zur Erstellung der Heizkostenabrechnung verwendet wurden. Dazu gehören beispielsweise die Ableseprotokolle der anderen Wohnungen im Haus.
  4. 4.Widerspruch einlegen: Wenn du Fehler entdeckst oder die Schätzung für unplausibel hältst, lege innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch beim Vermieter ein. Begründe deinen Widerspruch ausführlich und lege Beweise vor, wenn möglich.
  5. 5.Professionelle Hilfe suchen: Wenn du unsicher bist, kannst du dich an eine Mieterberatung, einen Anwalt oder einen Energieberater wenden.

BGH-Urteile, die dir helfen können

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Heizkostenabrechnung und Schätzung beschäftigt. Einige Urteile sind besonders relevant:

  • BGH, Urteil vom 16.01.2008, VIII ZR 222/06: Hier hat der BGH klargestellt, dass die Schätzungsmethode geeignet und zulässig sein muss, um den tatsächlichen Verbrauch möglichst genau zu ermitteln.
  • BGH, Urteil vom 28.04.2004, VIII ZR 179/03: Der BGH betont die Begründungspflicht des Vermieters bei der Schätzung. Er muss erklären, warum er gerade diese Methode gewählt hat und wie er zu dem Ergebnis gekommen ist.
Diese Urteile zeigen, dass der Vermieter bei der Schätzung nicht freie Hand hat, sondern sich an bestimmte Regeln halten muss.

Die Beweislast liegt (teilweise) beim Vermieter

Grundsätzlich gilt: Du musst beweisen, dass die Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn du beispielsweise nachweist, dass der Wärmemengenzähler offensichtlich defekt war oder dass die Schätzung grob unplausibel ist, kann sich die Beweislast umkehren. Dann muss der Vermieter beweisen, dass seine Schätzung korrekt ist.

Was bedeutet "offensichtlich defekt"?

Ein offensichtlicher Defekt liegt beispielsweise vor, wenn der Zähler gar keine Zahlen mehr anzeigt oder wenn er offensichtlich manipuliert wurde.

Was bedeutet "grob unplausibel"?

Eine grob unplausible Schätzung liegt beispielsweise vor, wenn dein Verbrauch plötzlich um ein Vielfaches höher ist als in den Vorjahren, obwohl du dein Heizverhalten nicht geändert hast.

Praxistipps für den Umgang mit einem defekten Wärmemengenzähler

  • Melde den Defekt sofort: Sobald du bemerkst, dass dein Wärmemengenzähler nicht richtig funktioniert, informiere deinen Vermieter umgehend schriftlich.
  • Dokumentiere alles: Notiere dir Datum und Uhrzeit der Meldung sowie die Reaktion des Vermieters. Mache Fotos vom defekten Zähler.
  • Lass dich nicht einschüchtern: Dein Vermieter ist verpflichtet, den Zähler zu reparieren oder auszutauschen. Er kann die Kosten nicht einfach auf dich abwälzen.
  • Prüfe die Eichgültigkeit: Wärmemengenzähler müssen regelmäßig geeicht werden. Frage nach, wann dein Zähler zuletzt geeicht wurde. Wenn die Eichfrist abgelaufen ist, ist die Messung ungültig.

Fazit: Nicht alles hinnehmen!

Ein defekter Wärmemengenzähler ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst und aktiv wirst, wenn du die Schätzung für unplausibel hältst. Prüfe die Heizkostenabrechnung genau, fordere Einsicht in die Unterlagen, lege Widerspruch ein und suche dir im Zweifelsfall professionelle Hilfe. Lass dich nicht mit einer ungerechten Abrechnung abspeisen! Mit den richtigen Argumenten und etwas Hartnäckigkeit kannst du deine Heizkosten senken. Und denk dran: Ein funktionierender Wärmemengenzähler ist der Schlüssel zu einer fairen Abrechnung!

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