Zwischenablesung Nebenkosten: Pflicht oder Kulanz? Dein Leitfaden für den Auszug
Stell dir vor: Du ziehst aus deiner Wohnung aus, freust dich auf dein neues Zuhause. Doch dann kommt die Nebenkostenabrechnung und du fragst dich: Stimmen die Kosten wirklich? Hätte eine Zwischenablesung Klarheit gebracht? Gerade beim Auszug und Einzug ist das Thema Zwischenablesung ein oft diskutiertes und manchmal auch strittiges Thema. Dieser Artikel soll dir helfen, deine Rechte und Pflichten zu verstehen und Fallstricke zu vermeiden.
Was ist eine Zwischenablesung überhaupt?
Eine Zwischenablesung ist eine Ablesung der Zählerstände (z.B. für Heizung, Wasser, Strom) beim Auszug eines Mieters und/oder beim Einzug eines neuen Mieters. Sie dient dazu, den Verbrauch eines bestimmten Zeitraums genau zu ermitteln und die Nebenkosten entsprechend fair auf die Mieter zu verteilen. Ohne Zwischenablesung muss der Verbrauch geschätzt oder anhand des Vorjahresverbrauchs aufgeteilt werden. Das kann für dich als Mieter sowohl Vor- als auch Nachteile haben.
Zwischenablesung: Pflicht oder Kulanz des Vermieters?
Die Frage, ob eine Zwischenablesung Pflicht ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt: Eine gesetzliche Pflicht zur Zwischenablesung gibt es nicht. Weder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) schreiben sie explizit vor.
Allerdings gibt es Ausnahmen und Konstellationen, in denen eine Zwischenablesung sinnvoll oder sogar geboten sein kann:
- •Mietvertragliche Vereinbarung: Wenn in deinem Mietvertrag eine Zwischenablesung vereinbart wurde, ist der Vermieter daran gebunden. Lies deinen Vertrag also genau!
- •Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Die HeizkostenV schreibt vor, dass die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Wenn eine verbrauchsgenaue Abrechnung ohne Zwischenablesung nicht möglich ist (z.B. weil die Heizkostenverteiler nicht fernauslesbar sind), kann eine Zwischenablesung notwendig sein, um den Anforderungen der HeizkostenV gerecht zu werden.
- •Wechsel des Abrechnungsdienstleisters: Auch ein Wechsel des Dienstleisters, der die Zählerstände erfasst und die Nebenkostenabrechnung erstellt, kann eine Zwischenablesung erforderlich machen, um einen sauberen Übergang zu gewährleisten.
Wer trägt die Kosten für die Zwischenablesung?
Die Frage, wer die Kosten für eine Zwischenablesung trägt, ist eng mit der Frage verbunden, ob eine Pflicht zur Durchführung besteht.
- •Pflicht zur Zwischenablesung: Wenn eine Pflicht zur Zwischenablesung besteht (z.B. aufgrund einer mietvertraglichen Vereinbarung oder zur Einhaltung der HeizkostenV), trägt in der Regel der Vermieter die Kosten. Schließlich ist er in diesem Fall zur Durchführung der Ablesung verpflichtet.
- •Kulanz des Vermieters: Wenn der Vermieter die Zwischenablesung freiwillig durchführt (Kulanz), kann er versuchen, die Kosten auf die Mieter umzulegen. Allerdings ist das nur zulässig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde oder wenn alle Mieter des Hauses mit der Kostenumlage einverstanden sind.
- •Eigeninitiative des Mieters: Wenn du als Mieter auf eigene Initiative eine Zwischenablesung durchführen lässt (z.B. durch einen externen Dienstleister), trägst du die Kosten selbst.
Was du beim Auszug unbedingt beachten solltest
Auch wenn keine Zwischenablesung durchgeführt wird, solltest du beim Auszug einige Dinge beachten, um später Streitigkeiten zu vermeiden:
- •Dokumentiere die Zählerstände: Notiere dir am Tag deines Auszugs die Zählerstände aller relevanten Zähler (Heizung, Wasser, Strom) und mache am besten Fotos davon. Lass dir die Zählerstände am besten vom Vermieter oder dem Nachmieter bestätigen.
- •Vergleiche die Zählerstände: Vergleiche die Zählerstände beim Einzug mit den Zählerständen beim Auszug. So kannst du deinen Verbrauch abschätzen und später die Nebenkostenabrechnung besser prüfen.
- •Kommuniziere offen mit dem Vermieter: Sprich mit deinem Vermieter über deine Bedenken bezüglich der Nebenkostenabrechnung. Eine offene Kommunikation kann Missverständnisse vermeiden und zu einer fairen Lösung führen.
Praxisbeispiel: Die Nebenkostenabrechnung im Detail
Nehmen wir an, du wohnst in einer 70 qm großen Wohnung und zahlst monatlich 150 Euro Nebenkostenvorauszahlung. Die jährliche Nebenkostenabrechnung weist folgende Kosten aus:
| Kostenart | Gesamtkosten | Anteil deiner Wohnung |
|---|---|---|
| Heizung | 2.000 Euro | 500 Euro |
| Wasser | 1.000 Euro | 250 Euro |
| Müllabfuhr | 500 Euro | 125 Euro |
| Hausreinigung | 300 Euro | 75 Euro |
| Gesamtkosten | 3.800 Euro | 950 Euro |
Checkliste für Mieter beim Auszug
- •[ ] Mietvertrag auf Klauseln zur Zwischenablesung prüfen.
- •[ ] Vermieter rechtzeitig über den Auszug informieren.
- •[ ] Zwischenablesung beim Vermieter beantragen.
- •[ ] Zählerstände am Auszugstag dokumentieren (Fotos!).
- •[ ] Zählerstände vom Vermieter/Nachmieter bestätigen lassen.
- •[ ] Nebenkostenabrechnung nach Erhalt sorgfältig prüfen.
- •[ ] Bei Unklarheiten Widerspruch einlegen.
Fazit
Eine Zwischenablesung ist zwar keine Pflicht, aber oft sinnvoll und empfehlenswert, um eine faire Nebenkostenabrechnung zu gewährleisten. Sprich mit deinem Vermieter, dokumentiere die Zählerstände und prüfe die Abrechnung sorgfältig. So kannst du unnötigen Ärger vermeiden und sicherstellen, dass du nur für das bezahlst, was du tatsächlich verbraucht hast. Und wenn du dir unsicher bist, hol dir professionelle Hilfe. Kennst du schon Mister Check? Die Experten dort helfen dir gerne weiter!
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