Der eisige Streit: Wenn die Winterdienstpflicht übertragen ist, aber der Schnee trotzdem liegt
Stell dir vor, es ist Winter. Draußen glitzert der Schnee, aber nicht auf dem Gehweg vor deiner Haustür. Dort ist es spiegelglatt! Du schlitternst zur Arbeit und denkst: "Das ist doch nicht mein Job!" Aber in deiner Nebenkostenabrechnung taucht der Winterdienst trotzdem auf. Das ist ärgerlich und wirft Fragen auf: Musst du zahlen, obwohl die Winterdienstpflicht offensichtlich nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde? Wir klären dich auf!
Die Übertragung der Winterdienstpflicht: Was bedeutet das genau?
Dein Vermieter, Herr Meier, hat als Eigentümer grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass auf dem Grundstück niemand zu Schaden kommt, weil es beispielsweise glatt ist. Diese Pflicht kann er aber an dich, als Mieter, übertragen. Das geschieht meistens durch eine Klausel im Mietvertrag oder durch eine separate Vereinbarung.
Wichtig: Eine wirksame Übertragung muss klar und eindeutig formuliert sein. Es muss erkennbar sein, welcher Teil des Winterdienstes (Schneeräumen, Streuen etc.) auf welche Flächen (Gehwege, Zuwegungen) übertragen wird.
Steht im Mietvertrag beispielsweise: "Der Mieter ist für die Reinigung des Gehwegs vor dem Haus verantwortlich", so ist dies in der Regel ausreichend. Steht dort aber nur allgemein "Der Mieter ist für den Winterdienst zuständig", kann dies unwirksam sein, weil unklar ist, was genau das bedeutet.
Wenn die Pflicht wirksam übertragen wurde, bedeutet das aber noch lange nicht, dass du automatisch zahlen musst, wenn der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Wenn die Pflicht übertragen wurde, aber der Schnee trotzdem liegt: Deine Rechte
Auch wenn du laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig bist, bedeutet das nicht, dass du für jegliche Versäumnisse aufkommen musst. Entscheidend ist:
- •Wurde die Pflicht überhaupt ordnungsgemäß erfüllt? Warst du im Urlaub oder krank und konntest den Winterdienst nicht ausführen? Dann musst du dich darum kümmern, eine Vertretung zu organisieren. Gelingt das nicht, kann der Vermieter auf deine Kosten eine Firma beauftragen.
- •War der Winterdienst mangelhaft? Wurde nur unzureichend geräumt oder gestreut? War der Gehweg trotz deiner Bemühungen weiterhin gefährlich glatt? Dann hast du möglicherweise Anspruch auf Mietminderung.
- •Ist ein Schaden entstanden? Ist jemand auf dem glatten Gehweg gestürzt und hat sich verletzt? Dann kann es kompliziert werden. Hier kommt die Frage der Haftung ins Spiel. Hast du deine Pflichten verletzt (z.B. nicht rechtzeitig gestreut), kannst du unter Umständen haftbar gemacht werden. Hat der Vermieter seine Kontrollpflicht verletzt (z.B. nicht überprüft, ob der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wird), kann er mithaften.
Die Nebenkostenabrechnung und der Winterdienst: Was darf abgerechnet werden?
In der Nebenkostenabrechnung dürfen nur die Kosten für den Winterdienst abgerechnet werden, die tatsächlich entstanden sind. Dazu gehören:
- •Lohnkosten für einen externen Winterdienst
- •Kosten für Streumittel (z.B. Salz, Splitt)
- •Kosten für Geräte (z.B. Schneeschaufel, Streuwagen), sofern diese angemietet oder geleast werden.
Achtung: Der Vermieter darf keine Kosten für Reparaturen an Geräten oder für seine eigene Arbeitszeit in Rechnung stellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart.
Wenn du selbst den Winterdienst ausführst, darf der Vermieter keine Kosten dafür in der Nebenkostenabrechnung ausweisen. Tut er es trotzdem, kannst du die Abrechnung beanstanden und eine Korrektur fordern.
Praxisbeispiel: Familie Müllers eisige Überraschung
Familie Müller wohnt in einer Mietwohnung. Im Mietvertrag steht, dass sie für den Winterdienst vor ihrem Haus zuständig sind. In der Nebenkostenabrechnung finden sie eine Position "Winterdienst: 150 Euro". Familie Müller hat den Winterdienst aber ordnungsgemäß durchgeführt. Trotzdem ist es an einem Tag spiegelglatt und Frau Schmidt, eine Nachbarin, stürzt und bricht sich den Arm.
Was nun?
- 1.Nebenkostenabrechnung prüfen: Familie Müller beanstandet die Nebenkostenabrechnung, da sie den Winterdienst selbst durchgeführt haben und keine Kosten entstanden sind. Herr Meier muss die Abrechnung korrigieren und die 150 Euro streichen.
- 2.Haftung prüfen: Frau Schmidt fordert Schadenersatz von Familie Müller, da diese ihrer Winterdienstpflicht nicht nachgekommen seien. Familie Müller argumentiert, dass sie den Winterdienst ordnungsgemäß ausgeführt haben, aber das Eis trotzdem entstanden ist. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. War das Eisbildung plötzlich und unvorhersehbar? Hat Familie Müller sofort nach Bekanntwerden der Glätte reagiert?
- 3.Mietminderung: Familie Müller könnte sogar eine Mietminderung fordern, wenn sie durch den Vorfall und die Auseinandersetzung mit Frau Schmidt beeinträchtigt waren.
Tipps und Checkliste: So behältst du den Durchblick
- •Mietvertrag genau lesen: Ist die Winterdienstpflicht wirksam auf dich übertragen? Welche Flächen sind betroffen?
- •Dokumentation: Führe ein Protokoll über deine Winterdienstaktivitäten (Datum, Uhrzeit, Art der Tätigkeit, verwendete Streumittel). Fotos können hilfreich sein.
- •Achte auf deine Gesundheit: Bei Eisglätte besteht Rutschgefahr. Trage festes Schuhwerk und streue ausreichend.
- •Vertretung organisieren: Wenn du verhindert bist (Urlaub, Krankheit), kümmere dich rechtzeitig um eine Vertretung. Informiere deinen Vermieter.
- •Nebenkostenabrechnung prüfen: Sind die Kosten für den Winterdienst plausibel? Wurden Kosten abgerechnet, obwohl du den Winterdienst selbst durchgeführt hast?
- •Beanstande die Abrechnung: Wenn du Fehler entdeckst, widersprich der Nebenkostenabrechnung schriftlich innerhalb der Frist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt).
- •Rechtlichen Rat einholen: Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter oder bei Haftungsfragen solltest du dich von einem Anwalt oder einer Mieterberatung beraten lassen.
Fazit
Die Frage, ob du für den Winterdienst zahlen musst, obwohl er nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ist nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine wirksame Übertragung der Pflicht, die ordnungsgemäße Ausführung des Winterdienstes und die Plausibilität der Nebenkostenabrechnung sind entscheidende Faktoren. Lass deine Nebenkostenabrechnung prüfen und informiere dich über deine Rechte.
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