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Abfluss verstopft, Rohrreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Wann Mieter zahlen müssen und wann der Vermieter?

Na, schon wieder Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Und diesmal geht es um die Rohrreinigung? Keine Panik, das ist ein Thema, das viele Mieter betrifft. Lass uns mal Licht ins Dunkel bringen, wann d...

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5 Min. Lesezeit
Abfluss verstopft, Rohrreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Wann Mieter zahlen müssen und wann der Vermieter?

Na, schon wieder Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Und diesmal geht es um die Rohrreinigung? Keine Panik, das ist ein Thema, das viele Mieter betrifft. Lass uns mal Licht ins Dunkel bringen, wann du für die Kosten aufkommen musst und wann dein Vermieter in die Pflicht genommen wird.

Abfluss verstopft – Wer zahlt die Rohrreinigung?

Stell dir vor, du spülst gemütlich dein Geschirr ab und plötzlich läuft das Wasser nicht mehr ab. Der Abfluss ist verstopft! Klar, erstmal ärgerlich. Aber die Frage ist nun: Wer muss die Rohrreinigung bezahlen? Die Antwort ist – wie so oft im Mietrecht – nicht ganz einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die Ursache der Verstopfung ist entscheidend

Der wichtigste Punkt ist die Ursache der Verstopfung. War es dein Verschulden? Hast du beispielsweise Essensreste, Haare oder andere Dinge in den Abfluss gespült, die dort nicht hingehören? Dann bist du in der Regel für die Kosten der Rohrreinigung verantwortlich.

Anders sieht es aus, wenn die Verstopfung auf bauliche Mängel oder Altersschwäche der Rohre zurückzuführen ist. Hier ist der Vermieter in der Pflicht. Gleiches gilt, wenn die Verstopfung in den Hauptleitungen des Hauses auftritt. Diese fallen immer in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Praxis-Tipp: Wenn dein Abfluss verstopft ist, versuche zunächst, die Ursache herauszufinden. Kannst du sie selbst beheben? Wenn nicht, informiere deinen Vermieter und beschreibe das Problem genau. Am besten machst du Fotos oder Videos von der Verstopfung, um deine Argumentation zu untermauern.

Bagatellschäden – Deine Pflicht als Mieter

Manchmal greift auch die sogenannte Bagatellschadenklausel in deinem Mietvertrag. Diese Klausel legt fest, bis zu welchem Betrag du als Mieter für kleinere Reparaturen selbst aufkommen musst. Typische Bagatellschäden sind beispielsweise der Austausch eines Duschkopfes oder eben die Beseitigung einer leichten Abflussverstopfung.

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WichtigAchte genau auf die Formulierung der Bagatellschadenklausel in deinem Mietvertrag. du muss sowohl einen Höchstbetrag pro Einzelfall als auch eine jährliche Höchstgrenze festlegen. Außerdem dürfen nur solche Schäden als Bagatellschäden definiert werden, auf die du als Mieter direkten Zugriff hast und die du selbst verursachen könntest.

BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Anforderungen an Bagatellschadenklauseln konkretisiert (z.B. BGH, Urteil vom 6. Mai 1987, Az. VIII ZR 91/86). Informiere dich, ob die Klausel in deinem Mietvertrag den aktuellen Anforderungen entspricht.

Wann der Vermieter zahlen muss

Wie gesagt, der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Das bedeutet, er muss für Schäden aufkommen, die nicht durch dein Verschulden entstanden sind. Dazu gehören:

  • Bauliche Mängel: Sind die Rohre beispielsweise zu eng oder falsch verlegt, muss der Vermieter die Kosten tragen.
  • Altersschwäche der Rohre: Wenn die Rohre alt und brüchig sind, ist der Vermieter für die Reparatur oder den Austausch zuständig.
  • Verstopfungen in den Hauptleitungen: Diese liegen außerhalb deiner Einflusssphäre und fallen immer in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
  • Rohrbruch: Auch wenn ein Rohr platzt, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich.
Praxis-Tipp: Wenn du den Verdacht hast, dass die Verstopfung auf einen baulichen Mangel oder Altersschwäche der Rohre zurückzuführen ist, solltest du dies deinem Vermieter mitteilen und ihn auffordern, die Ursache zu untersuchen. Gegebenenfalls kannst du einen Sachverständigen hinzuziehen, um deine Argumentation zu untermauern.

Die Rohrreinigung in der Nebenkostenabrechnung

Darf der Vermieter die Kosten für die Rohrreinigung einfach in der Nebenkostenabrechnung auf dich umlegen? Grundsätzlich gilt: Nur wenn die Kosten für die Rohrreinigung regelmäßig anfallen und im Mietvertrag als umlagefähige Nebenkosten aufgeführt sind, dürfen sie auf die Mieter umgelegt werden.

Aber Achtung: Auch wenn die Rohrreinigung grundsätzlich umlagefähig ist, darf der Vermieter dir keine Kosten in Rechnung stellen, die auf sein Verschulden oder bauliche Mängel zurückzuführen sind. In diesem Fall musst du der Nebenkostenabrechnung widersprechen und die entsprechenden Kostenpositionen beanstanden.

Praxis-Tipp: Überprüfe deine Nebenkostenabrechnung genau. Sind die Kosten für die Rohrreinigung aufgeführt? Sind sie plausibel? Fordere gegebenenfalls Belege an und prüfe, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind und ob sie auf dein Verschulden zurückzuführen sind.

Was tun, wenn du dir unsicher bist?

Wenn du dir unsicher bist, ob du für die Kosten der Rohrreinigung aufkommen musst, solltest du dich beraten lassen. Du kannst dich beispielsweise an den Mieterverein wenden oder einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Diese können deine Situation beurteilen und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Fazit

Die Frage, wer die Kosten für die Rohrreinigung übernehmen muss, ist oft nicht einfach zu beantworten. Es hängt von der Ursache der Verstopfung, dem Mietvertrag und den individuellen Umständen ab. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst und dich nicht scheust, diese durchzusetzen.

  • Prüfe die Ursache der Verstopfung: War es dein Verschulden? Oder liegt ein baulicher Mangel vor?
  • Achte auf die Bagatellschadenklausel: Entspricht sie den gesetzlichen Anforderungen?
  • Überprüfe die Nebenkostenabrechnung: Sind die Kosten für die Rohrreinigung plausibel und umlagefähig?
  • Lass dich beraten: Wenn du dir unsicher bist, wende dich an den Mieterverein oder einen Anwalt.
Mit diesen Tipps bist du gut gerüstet, um dich gegen ungerechtfertigte Forderungen deines Vermieters zu wehren und deine Rechte als Mieter zu wahren. Viel Erfolg!

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