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Wasserschaden in der Mietwohnung: Dürfen Vermieter die Trocknungskosten auf die Nebenkosten umlegen?

Mist, ein Wasserschaden in deiner Wohnung! Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch ganz schön ins Geld gehen. Besonders knifflig wird's, wenn's um die Nebenkostenabrechnung geht und die Frage a...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Wasserschaden in der Mietwohnung: Dürfen Vermieter die Trocknungskosten auf die Nebenkosten umlegen?

Mist, ein Wasserschaden in deiner Wohnung! Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch ganz schön ins Geld gehen. Besonders knifflig wird's, wenn's um die Nebenkostenabrechnung geht und die Frage aufkommt: Dürfen die Trocknungskosten einfach so auf dich umgelegt werden? Keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Wasserschaden und die Nebenkostenabrechnung – Was jetzt wichtig ist

Stell dir vor, du öffnest deine Nebenkostenabrechnung und findest dort einen saftigen Posten für die Trocknung nach einem Wasserschaden. Dein erster Gedanke ist wahrscheinlich: "Moment mal, das war doch gar nicht mein Verschulden!" Und damit liegst du oft richtig. Grundsätzlich gilt: Als Mieter bist du nicht für alle Kosten verantwortlich, die im Haus anfallen. Aber wo genau verläuft die Grenze? Lass uns das mal genauer anschauen.

Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten – Der Unterschied

In der Nebenkostenabrechnung gibt es zwei Arten von Kosten: Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Umlagefähige Kosten sind die, die im Mietvertrag explizit als solche vereinbart wurden und die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf. Dazu gehören typischerweise Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister etc.

Nicht umlagefähige Kosten sind hingegen die, die der Vermieter selbst tragen muss. Dazu gehören vor allem Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung. Und genau hier wird's spannend im Fall eines Wasserschadens.

Trocknungskosten – Instandhaltung oder Instandsetzung?

Die entscheidende Frage ist, ob die Trocknungskosten als Instandhaltung oder Instandsetzung einzustufen sind.

  • Instandhaltung: Darunter fallen Maßnahmen, die dazu dienen, den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu erhalten. Das sind sozusagen die "laufenden Reparaturen".
  • Instandsetzung: Hier geht es um die Beseitigung von Schäden, die entstanden sind, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Und jetzt kommt die gute Nachricht für dich: Die Kosten für die Instandsetzung, also die Beseitigung des Wasserschadens und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, sind in der Regel nicht umlagefähig. Das bedeutet, dein Vermieter muss diese Kosten selbst tragen!

Warum sind Trocknungskosten oft nicht umlagefähig?

Die Begründung liegt darin, dass ein Wasserschaden in der Regel auf Baumängel, defekte Rohre oder andere Ursachen zurückzuführen ist, für die der Vermieter verantwortlich ist. Die Trocknung ist dann eine Maßnahme, um den Schaden zu beheben, also eine Instandsetzung.

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WichtigEs gibt aber Ausnahmen! Wenn du den Wasserschaden selbst verursacht hast, z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch von Wasser oder Fahrlässigkeit, dann kann es sein, dass du für die Kosten aufkommen musst. Aber auch dann muss der Vermieter dir den Schaden nachweisen.

Was sagt der BGH dazu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit der Umlagefähigkeit von Kosten in der Nebenkostenabrechnung auseinandergesetzt. Zwar gibt es kein explizites Urteil, das sich ausschließlich mit Trocknungskosten befasst, aber die allgemeine Rechtsprechung des BGH ist klar: Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung sind grundsätzlich nicht umlagefähig (z.B. BGH, Urteil vom 8. Juni 2005, Az. VIII ZR 347/04). Diese Rechtsprechung lässt sich auf die Trocknungskosten nach einem Wasserschaden übertragen, wenn diese als Instandsetzung anzusehen sind.

Was kannst du konkret tun?

  1. 1.Prüfe deinen Mietvertrag: Steht im Mietvertrag etwas zur Umlage von Instandhaltungskosten? Wenn ja, ist diese Klausel in den meisten Fällen unwirksam.
  2. 2.Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an: Lass dir vom Vermieter genau erklären, wie sich die Trocknungskosten zusammensetzen und warum er sie auf dich umlegen möchte.
  3. 3.Hinterfrage die Ursache des Wasserschadens: War es ein Baumangel, ein Rohrbruch oder hast du den Schaden selbst verursacht?
  4. 4.Widersprich der Nebenkostenabrechnung: Wenn du der Meinung bist, dass die Trocknungskosten zu Unrecht auf dich umgelegt werden, lege schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Achte dabei auf die Fristen (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung).
  5. 5.Suche dir rechtlichen Rat: Wenn du dir unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Praktische Tipps für den Umgang mit einem Wasserschaden

  • Melde den Schaden sofort: Informiere deinen Vermieter unverzüglich über den Wasserschaden. Je schneller er reagiert, desto geringer sind die Folgeschäden.
  • Dokumentiere den Schaden: Mache Fotos oder Videos vom Wasserschaden, um den Umfang und die Ursache festzuhalten.
  • Schütze dein Eigentum: Versuche, deine Möbel und persönlichen Gegenstände vor dem Wasser zu schützen.
  • Kläre die Verantwortlichkeit: Sprich mit deinem Vermieter über die Ursache des Wasserschadens und wer für die Kosten aufkommt.
  • Lass dich nicht unter Druck setzen: Du bist nicht verpflichtet, die Trocknungskosten sofort zu bezahlen, wenn du der Meinung bist, dass sie zu Unrecht auf dich umgelegt werden.

Fazit

Lass dich nicht von hohen Trocknungskosten in deiner Nebenkostenabrechnung einschüchtern! In den meisten Fällen sind diese Kosten nicht auf dich umlegbar, da sie unter die Instandsetzung fallen, die der Vermieter zu tragen hat. Prüfe deinen Mietvertrag, fordere eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen oder dir rechtlichen Rat zu suchen. Mit dem richtigen Wissen und der richtigen Unterstützung kannst du dich erfolgreich gegen ungerechtfertigte Nebenkostenforderungen wehren. Denk daran: Du hast Rechte als Mieter, und es lohnt sich, für diese einzustehen!

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