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Zweite Nebenkostenabrechnung für dasselbe Jahr: Wann ist das erlaubt und wie können sich Mieter wehren?

Na, flattert da schon wieder Post vom Vermieter ins Haus? Und diesmal ist es eine zweite Nebenkostenabrechnung für dasselbe Jahr? Keine Panik! Das kann erstmal verwirrend sein, aber es gibt Regeln daf...

Mister Check
4 Min. Lesezeit
Zweite Nebenkostenabrechnung für dasselbe Jahr: Wann ist das erlaubt und wie können sich Mieter wehren?

Na, flattert da schon wieder Post vom Vermieter ins Haus? Und diesmal ist es eine zweite Nebenkostenabrechnung für dasselbe Jahr? Keine Panik! Das kann erstmal verwirrend sein, aber es gibt Regeln dafür, wann das erlaubt ist und was du dagegen tun kannst. Lass uns das mal genauer anschauen!

Zweite Nebenkostenabrechnung – Was ist da los?

Stell dir vor, du hast deine jährliche Nebenkostenabrechnung bekommen, alles scheint in Ordnung. Und dann, Monate später, kommt plötzlich eine zweite Abrechnung für denselben Zeitraum. Dein erster Gedanke ist wahrscheinlich: "Das kann doch nicht sein!" Aber keine Sorge, es gibt tatsächlich Situationen, in denen dein Vermieter das darf.

Wann darf der Vermieter eine zweite Nebenkostenabrechnung schicken?

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter hat ein Jahr Zeit, um dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Wenn der Abrechnungszeitraum also das Kalenderjahr ist, muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein.

Aber was, wenn der Vermieter Fehler gemacht hat oder neue Informationen auftauchen? Hier sind die häufigsten Gründe für eine zweite Abrechnung:

  • Fehler in der ersten Abrechnung: Hat der Vermieter sich verrechnet oder falsche Angaben gemacht, darf er die Abrechnung korrigieren und dir eine neue schicken. Das ist sogar seine Pflicht, wenn er dadurch weniger Geld von dir verlangen würde!
  • Neue Informationen: Manchmal kommen nach der ersten Abrechnung noch Informationen rein, die relevant für die Nebenkosten sind. Das kann zum Beispiel eine verspätete Rechnung eines Dienstleisters sein.
  • Rechtsprechung: Auch neue Urteile, die die Umlagefähigkeit bestimmter Kosten betreffen, können eine Korrektur rechtfertigen.
⚠️
WichtigDie Korrektur muss innerhalb der Abrechnungsfrist erfolgen. Das heißt, auch die zweite Abrechnung muss dir spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.

Was tun, wenn die zweite Abrechnung kommt?

Okay, du hast also eine zweite Nebenkostenabrechnung im Briefkasten. Was nun? Hier sind ein paar Tipps, wie du am besten vorgehst:

  1. 1.Ruhe bewahren und prüfen: Werde nicht gleich panisch. Schau dir die zweite Abrechnung genau an und vergleiche sie mit der ersten. Was wurde geändert? Welche Kosten sind neu hinzugekommen?
  2. 2.Belege anfordern: Hast du Zweifel an den Änderungen, fordere die entsprechenden Belege vom Vermieter an. Du hast ein Recht darauf, die Originalrechnungen einzusehen und zu prüfen, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind.
  3. 3.Gründe für die Korrektur hinterfragen: Frage deinen Vermieter, warum die Abrechnung korrigiert wurde. Er muss dir die Gründe nachvollziehbar erklären.
  4. 4.Fristen beachten: Achte darauf, dass die zweite Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist bei dir angekommen ist. Ist die Frist überschritten, musst du die Nachforderung nicht bezahlen.
  5. 5.Einspruch einlegen: Bist du mit der zweiten Abrechnung nicht einverstanden, solltest du schriftlich Einspruch einlegen. Das machst du am besten per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast.

Wie du deinen Einspruch formulierst

Dein Einspruch sollte folgende Punkte enthalten:

  • Dein Name und deine Adresse
  • Die Adresse der Wohnung, um die es geht
  • Das Datum der Nebenkostenabrechnung
  • Die Gründe, warum du Einspruch einlegst (z.B. fehlerhafte Berechnung, verspätete Abrechnung)
  • Eine klare Formulierung, dass du die Nachforderung nicht anerkennst
  • Dein Datum und deine Unterschrift
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WichtigLege den Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist ein. Die Frist beträgt in der Regel ein Jahr ab Zugang der Abrechnung.

Was, wenn der Vermieter sich weigert?

Manchmal sind Vermieter stur und wollen von ihren Fehlern nichts wissen. In diesem Fall hast du folgende Möglichkeiten:

  • Beratung suchen: Lass dich von einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt beraten. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
  • Gerichtliche Klärung: Wenn alle Stricke reißen, kannst du Klage beim Amtsgericht einreichen. Das ist natürlich der letzte Ausweg, aber manchmal unvermeidlich.

BGH-Urteile im Blick

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon oft mit dem Thema Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Hier sind ein paar wichtige Urteile, die du kennen solltest:

  • BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 142/05: Der Vermieter muss die Abrechnung so gestalten, dass sie für den Mieter nachvollziehbar ist.
  • BGH, Urteil vom 28.05.2008, VIII ZR 261/07: Fehler in der Abrechnung berechtigen den Mieter zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages, wenn die Fehlerhaftigkeit die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung beeinträchtigt.

Fazit: Zweite Abrechnung – Kein Grund zur Panik!

Eine zweite Nebenkostenabrechnung ist erstmal ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst und diese auch wahrnimmst. Prüfe die Abrechnung genau, fordere Belege an und lege im Zweifelsfall Einspruch ein. Und denk daran: Du bist nicht allein! Es gibt viele Stellen, die dir helfen können, wenn du dich überfordert fühlst. Mit ein bisschen Know-how und Geduld kannst du dich erfolgreich gegen unberechtigte Forderungen wehren. Also, Kopf hoch und lass dich nicht unterkriegen!

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