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Aufzugskosten: Muss ich als Erdgeschoss-Mieter zahlen?

Du nutzt den Aufzug nie, sollst aber trotzdem zahlen? Das ist leider meistens zulässig – mit Ausnahmen.

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Aufzugskosten: Muss ich als Erdgeschoss-Mieter zahlen?

Die kurze Antwort: Meistens ja

Der BGH hat entschieden: Aufzugskosten können auf alle Mieter umgelegt werden – auch auf die im Erdgeschoss (VIII ZR 103/06).

Die Begründung: Der Aufzug steht allen zur Verfügung. Auch Erdgeschoss-Mieter könnten ihn nutzen, etwa um schwere Einkäufe zu transportieren oder Besucher zu empfangen.

Ausnahmen: Wann du nicht zahlen musst

1. Mietvertragliche Regelung

Steht in deinem Mietvertrag, dass Erdgeschoss-Wohnungen von Aufzugskosten befreit sind? Dann gilt das.

2. Kein Zugang zum Aufzug

Wenn du den Aufzug physisch nicht erreichen kannst (z.B. separate Hauseingänge), musst du nicht zahlen.

3. Staffelung nach Etagen

Manche Vermieter staffeln die Aufzugskosten nach Etage:

  • EG: 50% des normalen Anteils
  • 1. OG: 75%
  • 2. OG und höher: 100%
Das ist zulässig und fair – aber nicht verpflichtend.

Was ist bei Aufzugskosten umlagefähig?

Ja:

  • Strom für den Aufzug
  • Wartungsvertrag
  • TÜV-Prüfung
  • Notrufbereitschaft
  • Reinigung der Kabine
Nein:
  • Reparaturen (neue Seile, Türmechanismus)
  • Modernisierung
  • Austausch des Aufzugs

Typische Aufzugskosten

PositionTypischer Betrag/Jahr
Wartung1.500 - 3.000 Euro
Strom500 - 1.500 Euro
TÜV300 - 500 Euro
Notruf200 - 400 Euro
Bei 10 Wohnungen und 10% Anteil zahlst du: 250 - 540 Euro/Jahr


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