Die kurze Antwort: Meistens ja
Der BGH hat entschieden: Aufzugskosten können auf alle Mieter umgelegt werden – auch auf die im Erdgeschoss (VIII ZR 103/06).
Die Begründung: Der Aufzug steht allen zur Verfügung. Auch Erdgeschoss-Mieter könnten ihn nutzen, etwa um schwere Einkäufe zu transportieren oder Besucher zu empfangen.
Ausnahmen: Wann du nicht zahlen musst
1. Mietvertragliche Regelung
Steht in deinem Mietvertrag, dass Erdgeschoss-Wohnungen von Aufzugskosten befreit sind? Dann gilt das.
2. Kein Zugang zum Aufzug
Wenn du den Aufzug physisch nicht erreichen kannst (z.B. separate Hauseingänge), musst du nicht zahlen.
3. Staffelung nach Etagen
Manche Vermieter staffeln die Aufzugskosten nach Etage:
- •EG: 50% des normalen Anteils
- •1. OG: 75%
- •2. OG und höher: 100%
Was ist bei Aufzugskosten umlagefähig?
Ja:
- •Strom für den Aufzug
- •Wartungsvertrag
- •TÜV-Prüfung
- •Notrufbereitschaft
- •Reinigung der Kabine
- •Reparaturen (neue Seile, Türmechanismus)
- •Modernisierung
- •Austausch des Aufzugs
Typische Aufzugskosten
| Position | Typischer Betrag/Jahr |
|---|---|
| Wartung | 1.500 - 3.000 Euro |
| Strom | 500 - 1.500 Euro |
| TÜV | 300 - 500 Euro |
| Notruf | 200 - 400 Euro |
Mister Check prüft, ob in deinen Aufzugskosten versteckte Reparaturen stecken!
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