Die drei Wasserkosten-Arten
1. Kaltwasser (Frischwasser)
Was es ist: Das Wasser, das aus dem Hahn kommt.
Umlagefähig:
- •Wasserverbrauch (nach Zähler oder Personen)
- •Grundgebühr des Wasserwerks
- •Wasserzähler-Miete oder Wartung
- •Eichkosten
2. Warmwasser
Was es ist: Kosten für die Erwärmung des Wassers.
Besonderheit: Muss nach der 50/70-Regel abgerechnet werden:
- •Mind. 50% nach Verbrauch
- •Max. 70% nach Verbrauch
- •Rest nach Wohnfläche
3. Abwasser (Entwässerung)
Was es ist: Gebühren für die Entsorgung des Abwassers.
Berechnung: Meist nach Frischwasserverbrauch (was reinkommt, geht auch raus).
Typische Fehler bei Wasserkosten
Fehler 1: Doppelte Warmwasserabrechnung
Warmwasser erscheint einmal bei Heizkosten und nochmal separat bei Wasser.
Prüfung: Sind "Warmwasserkosten" in beiden Bereichen aufgeführt?
Fehler 2: Falscher Verteilerschlüssel
Ohne Wasseruhr wird oft nach Fläche verteilt – das benachteiligt kleine Haushalte in großen Wohnungen.
Fairer wäre: Verteilung nach Personenzahl.
Fehler 3: Hauswasser als Trinkwasser
Wasser für Gartenbewässerung oder Hausreinigung wird manchmal auf den Trinkwasserverbrauch der Mieter umgelegt.
Richtig: Muss separat erfasst oder geschätzt werden.
Durchschnittliche Wasserkosten
| Haushaltsgröße | Verbrauch/Jahr | Kosten ca. |
|---|---|---|
| 1 Person | 35-50 m³ | 150-250 Euro |
| 2 Personen | 70-90 m³ | 300-450 Euro |
| 4 Personen | 120-150 m³ | 500-700 Euro |
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