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Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung: Was ist erlaubt?

Rasenmähen ja, neue Bäume nein. So unterscheidest du umlagefähige von nicht umlagefähigen Gartenkosten.

Mister Check
6 Min. Lesezeit
Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung: Was ist erlaubt?

Was zählt zu den Gartenpflegekosten?

Unter Gartenpflege fallen alle Arbeiten, die nötig sind, um die Außenanlagen in ordentlichem Zustand zu halten.

Umlagefähige Gartenpflegekosten

Diese laufenden Arbeiten darfst du anteilig zahlen:

  • Rasenmähen und Rasenpflege
  • Heckenschnitt
  • Unkraut jäten
  • Laub entfernen
  • Bewässerung
  • Düngung
  • Blumenpflege in bestehenden Beeten
  • Baumschnitt zur Pflege

Nicht umlagefähige Gartenkosten

Diese Arbeiten sind Sache des Vermieters:

  • Neuanlage von Beeten oder Rasenflächen
  • Pflanzen neuer Bäume oder Sträucher
  • Anlegen eines Teichs
  • Errichtung von Gartenzäunen
  • Anschaffung von Gartengeräten (Rasenmäher)
  • Größere Umgestaltungen

Die Baumfällungs-Frage

Ob Baumfällung umlagefähig ist, hängt vom Grund ab:

Umlagefähig: Der Baum war morsch und musste aus Sicherheitsgründen gefällt werden (BGH VIII ZR 167/17).

Nicht umlagefähig: Der Baum wurde gefällt, um Platz für Parkplätze zu schaffen.

⚠️
WichtigDie Kosten für einen Ersatzbaum sind niemals umlagefähig!

Praxisbeispiel: Verdächtige Gartenrechnung

Rechnung des Gärtners:

  • Rasenmähen (12x): 600 Euro → Umlagefähig
  • Heckenschnitt: 200 Euro → Umlagefähig
  • 5 neue Rosensträucher inkl. Pflanzung: 450 Euro → Nicht umlagefähig!
  • Baumschnitt: 180 Euro → Umlagefähig
Von 1.430 Euro sind nur 980 Euro umlagefähig!

Bei 10% Anteil sparst du: 45 Euro

Doppelabrechnung vermeiden

Wenn der Hausmeister die Gartenpflege übernimmt, dürfen die Kosten nicht doppelt erscheinen:

Falsch:

  • Hausmeister: 4.200 Euro (inkl. Gartenpflege)
  • Gartenpflege: 800 Euro
Richtig:
  • Hausmeister: 3.400 Euro (ohne Gartenpflege)
  • Gartenpflege: 800 Euro
Oder:
  • Hausmeister inkl. Gartenpflege: 4.200 Euro
  • (keine separate Gartenpflege-Position)

Mister Check erkennt Doppelberechnungen und nicht umlagefähige Gartenkosten automatisch!

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