Das hat der BGH für dich entschieden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat viele wichtige Entscheidungen getroffen, die dir als Mieter helfen. Diese Urteile sind bindend – dein Vermieter muss sich daran halten!
Die 12-Monats-Frist: Dein stärkstes Argument
Das Urteil: BGH VIII ZR 249/15
Was bedeutet das? Dein Vermieter muss dir die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Verpasst er diese Frist, kannst du die Nachzahlung verweigern.
Beispiel aus der Praxis: Dein Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Die Abrechnung muss dir spätestens am 31.12. des Folgejahres zugehen. Erhältst du sie erst im Februar des übernächsten Jahres, musst du eine Nachforderung von z.B. 350 Euro nicht zahlen!
Sammelpositionen sind unzulässig
Das Urteil: BGH VIII ZR 137/15
Viele Vermieter fassen verschiedene Kosten in einer Position zusammen, zum Beispiel:
- •"Hausmeister/Garten/Reinigung: 1.200 Euro"
So muss es richtig aussehen:
| Position | Gesamtkosten | Dein Anteil (8%) |
|---|---|---|
| Hausmeisterkosten | 6.000 Euro | 480 Euro |
| Gartenpflege | 2.400 Euro | 192 Euro |
| Treppenhausreinigung | 1.800 Euro | 144 Euro |
Der Verteilerschlüssel muss nachvollziehbar sein
Das Urteil: BGH VIII ZR 84/07
Was heißt das konkret? Dein Vermieter muss dir zeigen, wie er auf deinen Anteil kommt.
Falsch: Dein Anteil an den Wasserkosten: 180 Euro
Richtig:
Wasserkosten gesamt: 3.600 Euro
Gesamtwohnfläche: 720 qm
Deine Wohnfläche: 72 qm
Dein Anteil: 72/720 = 10% = 360 Euro
So nutzt du diese Urteile für deinen Widerspruch
Wenn du einen der oben genannten Fehler in deiner Abrechnung findest, formuliere deinen Widerspruch so:
Ich widerspreche der Position [Name] in der Betriebskostenabrechnung vom [Datum]. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. [Aktenzeichen]) ist die Darstellung formell unwirksam.
Mister Check prüft deine Abrechnung automatisch auf alle BGH-relevanten Fehler!

