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Die verstopfte Regenrinne: Wann Mieter für Schäden durch Vernachlässigung in der Nebenkostenabrechnung zahlen müssen

Los geht's! Die verstopfte Regenrinne: Wann du als Mieter für Schäden in der Nebenkostenabrechnung zahlen musst Stell dir vor, es regnet in Strömen und plötzli...

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Die verstopfte Regenrinne: Wann Mieter für Schäden durch Vernachlässigung in der Nebenkostenabrechnung zahlen müssen

Los geht's!

Die verstopfte Regenrinne: Wann du als Mieter für Schäden in der Nebenkostenabrechnung zahlen musst

Stell dir vor, es regnet in Strömen und plötzlich dringt Wasser in deine Wohnung ein. Der Grund: Eine verstopfte Regenrinne, die das Wasser nicht mehr ableiten kann. Autsch! Aber wer ist jetzt dafür verantwortlich und wer muss für die Schäden aufkommen? Und noch wichtiger: Kann dir der Vermieter die Kosten einfach in der nächsten Nebenkostenabrechnung aufbrummen? Keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Vermieterpflichten: Die Grundlage für ein trockenes Zuhause

Zuerst mal: Dein Vermieter hat eine Instandhaltungspflicht. Das bedeutet, er muss das Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. Dazu gehört natürlich auch, dass die Regenrinnen funktionieren. Er ist also grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Rinnen regelmäßig gereinigt werden und das Wasser ordentlich abfließen kann. Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Dein Vermieter hat auch eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür sorgen, dass von seinem Gebäude keine Gefahren ausgehen – zum Beispiel durch herabfallende Äste, Eiszapfen oder eben durch Wasser, das wegen einer verstopften Regenrinne unkontrolliert abläuft und zu Schäden führt.

Deine Pflichten als Mieter: Augen auf im Alltag

Aber auch du als Mieter bist nicht ganz aus der Verantwortung. Du hast nämlich eine Anzeigepflicht. Wenn dir auffällt, dass etwas nicht stimmt – beispielsweise die Regenrinne total verdreckt ist und das Wasser schon überläuft – musst du das deinem Vermieter melden. Und zwar am besten schriftlich, damit du einen Nachweis hast.

Manchmal steht im Mietvertrag, dass du bestimmte Kleinreparaturen selbst übernehmen musst. Aber Vorsicht: Das gilt in der Regel nicht für die Regenrinne. Es sei denn, es handelt sich wirklich um eine Kleinigkeit, die du ohne großen Aufwand selbst beheben kannst, wie zum Beispiel ein einzelnes Blatt, das im Fallrohr steckt. Aber die Reinigung der gesamten Regenrinne gehört definitiv nicht dazu.

Wann du für Schäden zahlen musst: Wenn du fahrlässig bist

So, jetzt wird es knifflig: Wann musst du für Schäden zahlen, die durch eine verstopfte Regenrinne entstanden sind? Das ist der Fall, wenn du deine Pflichten verletzt hast und dadurch der Schaden entstanden ist. Zum Beispiel:

  • Du hast die verstopfte Regenrinne schon vor Wochen bemerkt, aber deinem Vermieter nichts gesagt.
  • Du hast versucht, die Regenrinne selbst zu reinigen, dabei aber einen Schaden verursacht.
In diesen Fällen musst du unter Umständen für die Reparaturkosten oder für Schäden an deiner Wohnung aufkommen. Die Höhe hängt davon ab, wie groß dein Verschulden ist. Hast du grob fahrlässig gehandelt, musst du möglicherweise den gesamten Schaden tragen. War es nur leichte Fahrlässigkeit, kann es sein, dass du nur einen Teil der Kosten übernehmen musst.

Was gehört in die Nebenkostenabrechnung?

Die Kosten für die regelmäßige Reinigung der Regenrinne können grundsätzlich in der Nebenkostenabrechnung auftauchen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. du fallen unter die umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Allerdings nur, wenn die Reinigung regelmäßig erfolgt und nicht nur, wenn die Rinne bereits verstopft ist und ein Schaden entstanden ist. Reparaturkosten aufgrund von Schäden, die durch Vernachlässigung entstanden sind, dürfen nicht auf alle Mieter umgelegt werden.

Praxisbeispiel: So kann es aussehen

Stell dir vor, du wohnst in einem Mehrfamilienhaus. Du bemerkst, dass die Regenrinne überläuft und das Wasser an der Fassade herunterläuft. Du denkst dir nichts dabei und meldest es nicht dem Vermieter. Einige Wochen später dringt Wasser in die Wohnung unter dir ein und verursacht einen Schaden von 500 Euro.

In diesem Fall kann es sein, dass du für den Schaden aufkommen musst, weil du deine Anzeigepflicht verletzt hast. Hättest du den Schaden rechtzeitig gemeldet, hätte der Vermieter die Regenrinne reinigen lassen und der Schaden wäre vermieden worden.

Der Vermieter beauftragt einen Handwerker mit der Reparatur. Die Rechnung beläuft sich auf 500 Euro. Da du deine Anzeigepflicht verletzt hast, kann der Vermieter von dir verlangen, dass du den Schaden bezahlst.

Angenommen, der Vermieter lässt die Regenrinnen regelmäßig einmal im Jahr reinigen. Die Kosten dafür betragen 150 Euro für das gesamte Haus. Bei 6 Mietparteien werden die Kosten aufgeteilt: 150 Euro / 6 Parteien = 25 Euro pro Partei. Diese 25 Euro können dir in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt werden.

Tipps und Checkliste: So bist du auf der sicheren Seite

  • Beobachte die Regenrinnen: Achte darauf, ob sie sauber sind und das Wasser ordentlich abfließt.
  • Melde Schäden sofort: Wenn dir etwas auffällt, informiere deinen Vermieter umgehend, am besten schriftlich.
  • Lies deinen Mietvertrag genau: Was steht darin zu Kleinreparaturen und zur Übernahme von Betriebskosten?
  • Dokumentiere alles: Mache Fotos von der verstopften Regenrinne und bewahre die Korrespondenz mit dem Vermieter auf.
  • Lass dich beraten: Wenn du dir unsicher bist, suche Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

Fazit: Achte auf deine Pflichten, um Ärger zu vermeiden

Eine verstopfte Regenrinne kann schnell zu einem teuren Problem werden. Indem du deine Anzeigepflicht erfüllst und deinen Vermieter rechtzeitig informierst, kannst du oft verhindern, dass größere Schäden entstehen. So sorgst du für ein gutes Verhältnis zu deinem Vermieter und vermeidest unnötige Kosten in der Nebenkostenabrechnung. Denk daran: Vorbeugen ist besser als Nachsehen!

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