Das Urteil VIII ZR 177/23 vom 23. Oktober 2024
Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Entscheidung für alle Mieter in Gebäuden mit Fernwärmeversorgung getroffen.
Der Fall
Ein Mieter hatte seine Wohnung über einen eigenen Kamin beheizt und die Fernwärme nicht genutzt. Er weigerte sich, die in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen Fernwärmekosten zu zahlen.
Sein Argument: "Ich nutze die Fernwärme nicht, also muss ich auch nicht zahlen."
Die Entscheidung des BGH
Der BGH wies die Klage des Mieters ab und stellte klar:
Mieter müssen anteilig für Fernwärmekosten aufkommen, auch wenn sie diese nicht aktiv nutzen.
Begründung des Gerichts:
- 1.Infrastrukturkosten entstehen unabhängig von der Nutzung
- 2.Die Wärmeversorgung steht dem Mieter zur Verfügung
- 3.Solidarprinzip bei Betriebskosten
Was bedeutet das für dich?
Wenn du in einem Fernwärme-Gebäude wohnst:
- •Du kannst dich nicht von den Grundkosten befreien
- •Eine Abmeldung von der Fernwärme befreit nicht von der Kostentragung
- •Du kannst deinen Verbrauchsanteil reduzieren (mind. 50% der Kosten)
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