Urteile

BGH-Urteile zur Nebenkostenabrechnung: Das musst du wissen

Die wichtigsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Betriebskosten. Aktuelle Rechtsprechung für Mieter verständlich zusammengefasst.

Mister Check
12 Min. Lesezeit
BGH-Urteile zur Nebenkostenabrechnung: Das musst du wissen

Was der BGH für dich als Mieter entschieden hat

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren viele wichtige Entscheidungen getroffen, die dir als Mieter helfen können. Diese Urteile sind bindend – dein Vermieter muss sich daran halten.

Die 12-Monats-Frist: Dein stärkstes Argument

Das Urteil: BGH VIII ZR 249/15

Was bedeutet das? Dein Vermieter muss dir die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Verpasst er diese Frist, kannst du die Nachzahlung verweigern.

Beispiel aus der Praxis:

Dein Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2023 (01.01. – 31.12.2023). Die Abrechnung muss dir spätestens am 31.12.2024 zugehen. Erhältst du sie erst im Februar 2025, musst du eine Nachforderung von z.B. 350 Euro nicht zahlen!
⚠️
WichtigNotiere dir immer das Datum, an dem du die Abrechnung erhalten hast. Hebe den Briefumschlag mit dem Poststempel auf!

Sammelpositionen sind unzulässig

Das Urteil: BGH VIII ZR 137/15

Viele Vermieter fassen verschiedene Kosten in einer Position zusammen, zum Beispiel:

  • „Hausmeister/Garten/Reinigung: 1.200 Euro"
Das Problem: Du kannst nicht nachvollziehen, was davon Hausmeisterkosten, was Gartenpflege und was Reinigung ist.

So muss es richtig aussehen:

PositionGesamtkostenDein Anteil (8%)
Hausmeisterkosten6.000 Euro480 Euro
Gartenpflege2.400 Euro192 Euro
Treppenhausreinigung1.800 Euro144 Euro
Dein Vorteil: Findest du eine Sammelposition in deiner Abrechnung, ist diese Position formell unwirksam. Du musst sie nicht bezahlen!

Der Verteilerschlüssel muss nachvollziehbar sein

Das Urteil: BGH VIII ZR 84/07

Was heißt das konkret? Dein Vermieter muss dir zeigen, wie er auf deinen Anteil kommt.

Falsch:

Dein Anteil an den Wasserkosten: 180 Euro

Richtig:

Wasserkosten gesamt: 3.600 Euro
Gesamtwohnfläche: 720 qm
Deine Wohnfläche: 72 qm
Dein Anteil: 72/720 = 10% = 360 Euro

So nutzt du diese Urteile für deinen Widerspruch

Wenn du einen der oben genannten Fehler in deiner Abrechnung findest, formuliere deinen Widerspruch so:

„Ich widerspreche der Position [Name] in der Betriebskostenabrechnung vom [Datum]. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. [Aktenzeichen]) ist die Darstellung formell unwirksam."

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