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Hausmeisterkosten: Warum du 10-20% Abzug verlangen kannst

Hausmeister machen oft auch Reparaturen. Diese Kosten darfst du nicht zahlen. So berechnest du den Abzug.

Mister Check
7 Min. Lesezeit
Hausmeisterkosten: Warum du 10-20% Abzug verlangen kannst

Das Problem: Mischarbeit des Hausmeisters

Ein Hausmeister erledigt verschiedene Aufgaben. Manche sind umlagefähig, andere nicht:

Umlagefähig (Betriebskosten):

  • Treppenhausreinigung
  • Mülltonnen rausstellen
  • Winterdienst
  • Gartenpflege
  • Kontrolle der technischen Anlagen
Nicht umlagefähig (Instandhaltung):
  • Glühbirnen wechseln
  • Kleinreparaturen
  • Türschlösser reparieren
  • Wasserhähne reparieren
  • Malerarbeiten

Die Rechtsprechung

Gerichte gehen davon aus, dass ein Hausmeister typischerweise 10-20% seiner Arbeitszeit für nicht umlagefähige Tätigkeiten aufwendet.

Dieser Anteil muss von den Hausmeisterkosten abgezogen werden!

Beispielrechnung

Angaben in deiner Abrechnung:

  • Hausmeisterkosten gesamt: 4.800 Euro
  • Dein Anteil (bei 8%): 384 Euro
Mit 15% Abzug für Reparaturen:
  • Abzug: 4.800 Euro × 15% = 720 Euro
  • Umlagefähig: 4.080 Euro
  • Dein korrigierter Anteil: 326,40 Euro
  • Ersparnis: 57,60 Euro

Wann ist der Abzug berechtigt?

Du kannst einen Abzug verlangen, wenn:

  1. 1.Die Hausmeisterkosten nicht aufgeschlüsselt sind
  2. 2.Keine Stundenzettel vorliegen, die zeigen, was der Hausmeister macht
  3. 3.Der Hausmeister ein "Mädchen für alles" ist
💡
TippBeobachte, was der Hausmeister macht. Repariert er regelmäßig Dinge? Dann ist ein Abzug definitiv berechtigt.

So widersprichst du

Die Hausmeisterkosten in Höhe von [Betrag] Euro sind pauschal abgerechnet, ohne zwischen umlagefähigen Betriebskosten und nicht umlagefähigen Instandhaltungsarbeiten zu unterscheiden.
> Nach der Rechtsprechung ist ein pauschaler Abzug von 15% für Verwaltungs- und Instandhaltungstätigkeiten vorzunehmen. Ich widerspreche daher einem Teilbetrag von [15% des Betrags] Euro.

Häufige Vermieter-Argumente und deine Antwort

"Der Hausmeister macht keine Reparaturen." → Bitte um Nachweis durch Stundenzettel oder Tätigkeitsbericht.

"Die Kosten sind schon bereinigt." → Bitte um detaillierte Aufschlüsselung.

"Das wurde schon immer so abgerechnet." → Das ändert nichts an der Rechtslage.


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