Fristen

Frist verpasst? Nebenkostenabrechnung erhalten, aber Widerspruchsfrist abgelaufen – Was Mieter jetzt noch tun können!

Mist! Die Nebenkostenabrechnung liegt auf dem Tisch, und dir fällt auf: Die Widerspruchsfrist ist schon vorbei! Panik? Bloß nicht! Auch wenn die Frist abgelaufen ist, gibt es noch ein paar Tricks und...

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Frist verpasst? Nebenkostenabrechnung erhalten, aber Widerspruchsfrist abgelaufen – Was Mieter jetzt noch tun können!

Mist! Die Nebenkostenabrechnung liegt auf dem Tisch, und dir fällt auf: Die Widerspruchsfrist ist schon vorbei! Panik? Bloß nicht! Auch wenn die Frist abgelaufen ist, gibt es noch ein paar Tricks und Kniffe, mit denen du als Mieter eventuell doch noch etwas erreichen kannst. Lass uns das mal genauer anschauen.

Was bedeutet die Widerspruchsfrist bei der Nebenkostenabrechnung überhaupt?

Bevor wir ins Detail gehen, nochmal kurz zur Erinnerung: Nach Erhalt deiner Nebenkostenabrechnung hast du in der Regel zwölf Monate Zeit, um diese zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen (§ 556 Abs. 3 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Tag, nachdem du die Abrechnung erhalten hast. Das ist wichtig, denn innerhalb dieser Zeit musst du deine Einwendungen geltend machen. Verpasst du diese Frist, scheint es erstmal so, als ob du die Abrechnung akzeptiert hast. Aber keine Sorge, es gibt noch Hoffnung!

Frist verpasst – Was sind deine Optionen?

Auch wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, bist du nicht automatisch machtlos. Hier sind einige Szenarien und Tipps, was du jetzt noch tun kannst:

1. Formelle Fehler in der Abrechnung

Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kannst du Fehler in der Abrechnung ansprechen, die die formelle Wirksamkeit betreffen. Stell dir vor, die Abrechnung ist total unübersichtlich, nicht nachvollziehbar oder es fehlen wichtige Angaben (z.B. der Abrechnungszeitraum, die Verteilerschlüssel). In solchen Fällen ist die Abrechnung möglicherweise unwirksam, und du musst sie nicht bezahlen.

Praktischer Tipp: Check deine Abrechnung gründlich auf formelle Fehler. Fehlen Angaben? Ist die Abrechnung verständlich? Frag im Zweifel bei deinem Vermieter nach, um Klarheit zu schaffen.

2. Grobe inhaltliche Fehler und offensichtliche Unrichtigkeiten

Auch wenn die Frist abgelaufen ist, kannst du inhaltliche Fehler rügen, die offensichtlich sind. Stell dir vor, in der Abrechnung werden Kosten für eine Dienstleistung aufgeführt, die du definitiv nicht genutzt hast, oder die Quadratmeterzahl deiner Wohnung ist falsch angegeben. Solche offensichtlichen Fehler müssen auch nach Ablauf der Frist korrigiert werden.

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WichtigEs geht hier nicht um strittige Positionen, sondern um klare, unbestreitbare Fehler.

3. Einwendungen wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben

Es gibt Situationen, in denen es unzumutbar wäre, dich an die abgelaufene Frist zu binden. Das könnte der Fall sein, wenn dein Vermieter dich arglistig getäuscht hat oder du aus triftigen Gründen (z.B. längere Krankheit, Auslandsaufenthalt ohne Möglichkeit, die Post zu prüfen) die Frist versäumt hast. Hier greift der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Praktischer Tipp: Dokumentiere alles genau! Sammle Beweise, die deine Situation belegen.

4. Kulanz des Vermieters

Manchmal hilft es, einfach mit deinem Vermieter zu reden. Erkläre ihm ruhig und sachlich, warum du Einwendungen gegen die Abrechnung hast und warum du die Frist versäumt hast. Vielleicht ist er ja kulant und bereit, die Abrechnung nochmals zu prüfen oder dir entgegenzukommen. Gerade bei langjährigen Mietverhältnissen und einem guten Verhältnis ist das oft möglich.

Denk dran: Freundlichkeit und eine offene Kommunikation können Wunder wirken!

5. Härtefallregelung

In extremen Fällen kann auch eine Härtefallregelung greifen. Das ist aber wirklich nur dann der Fall, wenn die Nachzahlung für dich eine unzumutbare Härte darstellen würde und dich in existentielle Not bringen würde. Hier musst du aber sehr gute Gründe vorbringen und nachweisen, dass du die Zahlung nicht leisten kannst, ohne deine Lebensgrundlage zu gefährden.

6. Anfechtung der Abrechnung

Eine Anfechtung der Abrechnung ist eine weitere Möglichkeit, wenn du schwerwiegende Gründe hast, die die gesamte Abrechnung infrage stellen. Das ist aber ein eher komplizierter Weg und erfordert meistens die Unterstützung eines Anwalts. Eine Anfechtung kommt beispielsweise in Betracht, wenn die Abrechnung auf einer fehlerhaften Grundlage basiert (z.B. Manipulation von Zählern).

7. Verjährung der Nachforderung

Auch Vermieter haben Fristen zu beachten! Die Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung verjährt in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Stell dir vor, die Abrechnung für 2022 wird dir im Januar 2024 zugestellt. Die Nachforderung verjährt dann am 31. Dezember 2025.

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WichtigDie Verjährung muss aktiv geltend gemacht werden! Der Vermieter wird dich nicht automatisch darauf hinweisen.

Was du NICHT tun solltest:

  • Ignorieren: Die Abrechnung einfach ignorieren ist keine gute Idee. Das führt nur zu Mahnungen und im schlimmsten Fall zu einer Klage.
  • Unbegründeter Widerspruch: Widerspreche nicht pauschal der gesamten Abrechnung ohne konkrete Gründe zu nennen. Das bringt dich nicht weiter.
  • Aggressives Verhalten: Bleibe sachlich und höflich, auch wenn du dich ärgerst. Aggressives Verhalten führt meistens nur zu einer Eskalation.

Ein Blick auf die Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in verschiedenen Urteilen mit dem Thema Nebenkostenabrechnung und Fristen auseinandergesetzt. Wichtig ist vor allem, dass der BGH betont, dass formelle Fehler auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gerügt werden können (BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 142/05). Auch bei offensichtlichen Fehlern und Verstößen gegen Treu und Glauben hat die Rechtsprechung den Mietern oft Recht gegeben.

Fazit: Nicht verzweifeln, sondern aktiv werden!

Auch wenn du die Widerspruchsfrist für deine Nebenkostenabrechnung verpasst hast, bedeutet das nicht das Ende der Welt. Prüfe die Abrechnung sorgfältig auf formelle Fehler, offensichtliche Unrichtigkeiten oder Anzeichen für eine arglistige Täuschung. Sprich mit deinem Vermieter, dokumentiere alles und scheue dich nicht, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. Mit etwas Glück und den richtigen Argumenten kannst du auch nach Ablauf der Frist noch etwas erreichen! Denk dran: Du bist nicht allein mit diesem Problem, und es gibt oft mehr Möglichkeiten, als du denkst. Viel Erfolg!

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